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Förderung des Straßenbaus: Halle
erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ? Staatssekretär Erben übergibt
Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin

23.11.2010, Magdeburg – 174

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10

 

 

 

Magdeburg, den 23. November 2010

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus: Halle

erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ¿ Staatssekretär Erben übergibt

Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin

 

 

 

Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben, übergab Oberbürgermeisterin

Dagmar Szabados (beide (SPD) am heutigen Dienstag Zuwendungsbescheide für die

Stadt Halle (Saale) über insgesamt 914.166,11

Euro . Mit dieser Summe übernimmt das Innenministerium die von der Stadt aufzubringenden

Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen.

 

¿Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine entscheidende Voraussetzung

für die Ansiedlung neuer Wirtschaftsunternehmen und damit für das Wirtschaftswachstum

in einer Region¿, sagte Erben. ¿Da die Stadt Halle (Saale) derzeit bemüht ist,

ihren Haushalt zu konsolidieren, ist sie nicht in der Lage, die notwendigen

Eigenanteile für die Straßenbaumaßnahmen selbst zu erbringen. Damit die

Bauvorhaben dennoch realisiert werden können, unterstützt das Innenministerium

die kreisfreie Stadt in Form der Zuwendungen.¿

 

Die Zuwendungsbeträge stehen für

folgende sechs Straßenbauvorhaben in Halle (Saale) zur Verfügung:

 

633.933,33 Euro für den Ausbau der Haupterschließungsstraße

Gewerbegebiet Halle Ost

 

136.000,00 Euro für den Ausbau der östlichen Mansfelder Straße,

 

61.221,12 Euro für den Ausbau der Delitzscher Straße

 

33.333,33 Euro für den Ausbau des Autobahnzubringers A14/Halle Ost

 

30.703,33 Euro für den Ausbau der Brücken über den Riebeckplatz im Zuge der B6

sowie

 

18.975,00 Euro für den Ausbau der Beesener Straße.

 

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil

in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er

dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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