Förderung des Straßenbaus: Halle
erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ? Staatssekretär Erben übergibt
Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin
23.11.2010, Magdeburg – 174
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/10
Magdeburg, den 23. November 2010
Förderung des Straßenbaus: Halle
erhält über 900.000 Euro vom Innenministerium ¿ Staatssekretär Erben übergibt
Zuwendungsbescheide an Oberbürgermeisterin
Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben, übergab Oberbürgermeisterin
Dagmar Szabados (beide (SPD) am heutigen Dienstag Zuwendungsbescheide für die
Stadt Halle (Saale) über insgesamt 914.166,11
Euro . Mit dieser Summe übernimmt das Innenministerium die von der Stadt aufzubringenden
Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen.
¿Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine entscheidende Voraussetzung
für die Ansiedlung neuer Wirtschaftsunternehmen und damit für das Wirtschaftswachstum
in einer Region¿, sagte Erben. ¿Da die Stadt Halle (Saale) derzeit bemüht ist,
ihren Haushalt zu konsolidieren, ist sie nicht in der Lage, die notwendigen
Eigenanteile für die Straßenbaumaßnahmen selbst zu erbringen. Damit die
Bauvorhaben dennoch realisiert werden können, unterstützt das Innenministerium
die kreisfreie Stadt in Form der Zuwendungen.¿
Die Zuwendungsbeträge stehen für
folgende sechs Straßenbauvorhaben in Halle (Saale) zur Verfügung:
633.933,33 Euro für den Ausbau der Haupterschließungsstraße
Gewerbegebiet Halle Ost
136.000,00 Euro für den Ausbau der östlichen Mansfelder Straße,
61.221,12 Euro für den Ausbau der Delitzscher Straße
33.333,33 Euro für den Ausbau des Autobahnzubringers A14/Halle Ost
30.703,33 Euro für den Ausbau der Brücken über den Riebeckplatz im Zuge der B6
sowie
18.975,00 Euro für den Ausbau der Beesener Straße.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil
in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er
dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
Impressum:
Verantwortlich: Martin
Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






