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Förderung des Straßenbaus:
Landkreis Stendal erhält 75.000 Euro

12.11.2010, Magdeburg – 169

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 169/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 169/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2010

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus:

Landkreis Stendal erhält 75.000 Euro

 

 

 

Dem Landkreis Stendal wurde zur Aufbringung des Eigenanteils

für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme ein Betrag in Höhe von 75.000 Euro vom Innenministerium

gewährt. Der Betrag fließt in den Ersatzneubau der Brücke über den Aland im

Zuge der Kreisstraße 1016 bei Wahrenburg 

und wurde in Ergänzung einer bereits im August 2010 gewährten Zuweisung

in Höhe knapp 176.000 Euro bewilligt.

 

Die Straßenbaumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings

muss die antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst

erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes

zur Verfügung gestellt

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Insbesondere im ländlichen Raum sind gut

ausgebaute Verkehrswege für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region von

großer Bedeutung. Aber ein leistungsfähiges Verkehrsnetz kommt nicht nur den

Investoren und Unternehmen zu Gute, auch die Einwohner vor Ort profitieren

aufgrund verbesserter Mobilität und Erreichbarkeit von derartigen

Baumaßnahmen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 Prozent der

benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine

Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de