Menu
menu

Finanzzuweisung Straßenbau: In
den Salzlandkreis fließen mehr als 25.000 Euro

12.11.2010, Magdeburg – 168

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 168/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 168/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2010

 

 

 

 

 

Finanzzuweisung Straßenbau: In

den Salzlandkreis fließen mehr als 25.000 Euro

 

 

 

Insgesamt 26.940,27 Euro stellt das

Innenministerium für Straßenbaumaßnahmen im Salzlandkreis zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Wolmirsleben im Salzlandkreis erhält einen Gesamtbetrag in Höhe

von 15.384,67 Euro für den Ausbau der Ortsverbindung Wolmirsleben ¿ Tarthun.

Der Salzlandkreis selbst ist Empfänger einer Zuweisung in Höhe von 11.555,60

Euro, die für den Ausbau der Kreisstraße 1279 zwischen Gnadau und Schönebeck

(Bereich Hermann-Kasten-Str. und Querstr.) bestimmt ist.

 

Die Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings müssen

die Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen. Da die

Gemeinde Wolmirsleben und der Salzlandkreis finanziell nicht dazu in der Lage

sind, so dass ein Wegfall der Förderungen droht, wurden die Beträge vom Land

zur Verfügung gestellt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Ohne die Zuschüsse der Landesregierung

wäre die Umsetzung eines so manchen Straßenbauvorhabens gefährdet. Ein gut

ausgebautes und damit leistungsstarkes Verkehrssystem ist aber ausschlaggebend

für die weitere infrastrukturelle Entwicklung einer Region und dies vor allem

auch im ländlichen Raum. Deshalb unterstützt das Innenministerium den

Straßenbau im Salzlandkreis finanziell in Form der Zuweisungen.¿ 

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 bzw. 25 Prozent

der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der

Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de