Menu
menu

Innenministerium fördert
Straßenbauvorhaben im Landkreis Harz mit mehr als 57.000 Euro

12.11.2010, Magdeburg – 166

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 166/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 166/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium fördert

Straßenbauvorhaben im Landkreis Harz mit mehr als 57.000 Euro

 

 

 

Das Innenministerium fördert den Straßenbau im Landkreis Harz mit Zuwendungen

in Höhe von insgesamt 57.921,14 Euro .

 

Der Stadt Halberstadt wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 37.821,14 Euro

bewilligt, die für den Bau von Nebenanlagen der Quedlinburger Straße/Umleitungsstrecke

Oehlerstraße sowie für Ausbau der Nebenanlagen und der Straßenbeleuchtung im

Zuge der B 81 (Harmoniestraße) zur Verfügung stehen.

 

Die Stadt Schwanebeck erhält einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 20.100 Euro für

den Bau von Nebenanlagen im Zuge der Ortsdurchfahrt der B 245.

 

Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um die notwendigen Eigenanteile, um

weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land

unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell

nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Insbesondere Kommunen, die ihren Haushalt

konsolidieren müssen, könnten ohne die finanzielle Unterstützung des Landes

derartige Straßenbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen. Die Verbesserung der

Infrastruktur ist und bleibt auch zukünftig weiterhin ein wichtiger Bestandteil

der Landespolitik.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 Prozent der

benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de