Straßenausbau: Über 125.000 Euro
fließen in Jerichower Land
12.11.2010, Magdeburg – 165
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/10
Magdeburg, den 12. November 2010
Straßenausbau: Über 125.000 Euro
fließen in Jerichower Land
Vom Innenministerium wird
dem Landkreis Jerichower Land eine Zuweisung in Höhe von
126.867 Euro zur Aufbringung des
Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme gewährt. Der Betrag dient dem Ausbau
der Kreisstraße 1205, Genthin ¿ Bergzow (1. Bauabschnitt).
Der Ausbau wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der
Landkreis den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da er finanziell
jedoch nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur
Verfügung gestellt.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Investitionen in eine leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit, sie steigern
auch maßgeblich die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer
Region. Insbesondere Kommunen, die gehalten sind, ihren Haushalt zu
konsolidieren, könnten ohne die Unterstützung des Landes derartige
Straßenbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten.
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