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Über 86.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in Buko ? Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird
übernommen

12.11.2010, Magdeburg – 163

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2010

 

 

 

 

 

Über 86.000 Euro Unterstützung

für Straßenbauprojekt in Buko ¿ Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird

übernommen

 

 

 

 

Dem Landkreis Wittenberg wurden vom Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte

Straßenbaumaßnahme 86.520,59 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz bewilligt. Der Zuweisungsbetrag

steht zweckgebunden für den Ausbau der K 2003 in der Ortslage Buko (Stadt

Coswig) zur Verfügung. Es handelt sich bei dem Betrag um den notwendigen

Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können.

Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil

finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Vor dem Hintergrund

des Anspruchs der Bevölkerung an eine ständig wachsende Mobilität wird die

Bedeutung von leistungsfähigen Verkehrsnetzen auch weiterhin zunehmen. Obwohl der

Landkreis Wittenberg gehalten ist, seinen Haushalt zu konsolidieren, sollte

dieser Umstand nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen dauerhaft

blockiert werden. Deshalb gewährt das Innenministerium dem Landkreis eine Zuweisung

zur Erbringung des Eigenanteils für die Ausbaumaßnahme, damit die finanzielle

Förderung des Bundes in Anspruch genommen und das Vorhaben umgesetzt werden

kann.¿

 

Auf der Grundlage des

Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen

(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für In-vestitionen zur

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich

der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Ge-meinden des

Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von

20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen.

 

Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung

droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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