Über 86.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in Buko ? Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird
übernommen
12.11.2010, Magdeburg – 163
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 163/10
Magdeburg, den 12. November 2010
Über 86.000 Euro Unterstützung
für Straßenbauprojekt in Buko ¿ Hövelmann: Eigenanteil des Landkreises wird
übernommen
Dem Landkreis Wittenberg wurden vom Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte
Straßenbaumaßnahme 86.520,59 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz bewilligt. Der Zuweisungsbetrag
steht zweckgebunden für den Ausbau der K 2003 in der Ortslage Buko (Stadt
Coswig) zur Verfügung. Es handelt sich bei dem Betrag um den notwendigen
Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil
finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Vor dem Hintergrund
des Anspruchs der Bevölkerung an eine ständig wachsende Mobilität wird die
Bedeutung von leistungsfähigen Verkehrsnetzen auch weiterhin zunehmen. Obwohl der
Landkreis Wittenberg gehalten ist, seinen Haushalt zu konsolidieren, sollte
dieser Umstand nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen dauerhaft
blockiert werden. Deshalb gewährt das Innenministerium dem Landkreis eine Zuweisung
zur Erbringung des Eigenanteils für die Ausbaumaßnahme, damit die finanzielle
Förderung des Bundes in Anspruch genommen und das Vorhaben umgesetzt werden
kann.¿
Auf der Grundlage des
Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für In-vestitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich
der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Ge-meinden des
Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von
20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen.
Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung
droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des Landes erhalten.
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