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Straßenbauförderung:
Dessau-Roßlau erhält über 300.000 Euro vom Innenministerium ? Hövelmann: ?Beitrag
zur Attraktivität der Stadt?

12.11.2010, Magdeburg – 161

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 161/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 161/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2010

 

 

 

 

 

Straßenbauförderung:

Dessau-Roßlau erhält über 300.000 Euro vom Innenministerium ¿ Hövelmann: ¿Beitrag

zur Attraktivität der Stadt¿

 

 

 

Der Stadt Dessau-Roßlau werden vom Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen

insgesamt 300.870,75 Euro zur

Verfügung gestellt. Die Zuwendungsbeträge sind zweckgebunden für

 

den bereits abgeschlossenen vierspurigen Ausbau der

B 184, Ortsausgang Dessau Richtung Roßlau (135.396,50 Euro),

 

den Ausbau der Rosselbrücke im Zuge der Hauptstraße in Roßlau (74.277 Euro) sowie

 

den Ausbau der Kühnauer Straße in Dessau (91.197,25 Euro).

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die kreisfreie

Stadt Dessau-Roßlau ist durch die beiden UNESCO-Welterbestätten, das Bauhaus

und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, über die Landesgrenzen als bedeutender

Kulturstandort bekannt. Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gewinnt die

Stadt Dessau-Roßlau an Attraktivität, und dies nicht nur für die

Besucher der Stadt, sondern auch für die Einwohner und Investoren vor Ort.¿

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes

(FAG). Danach können Kommunen unter anderem finanzielle Unterstützung des

Landes für ihren Eigenanteil an vom Bund geförderten Baumaßnahmen erhalten. Auf

der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

 

Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin

Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de