Straßenbauförderung:
Dessau-Roßlau erhält über 300.000 Euro vom Innenministerium ? Hövelmann: ?Beitrag
zur Attraktivität der Stadt?
12.11.2010, Magdeburg – 161
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 161/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 161/10
Magdeburg, den 12. November 2010
Straßenbauförderung:
Dessau-Roßlau erhält über 300.000 Euro vom Innenministerium ¿ Hövelmann: ¿Beitrag
zur Attraktivität der Stadt¿
Der Stadt Dessau-Roßlau werden vom Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen
insgesamt 300.870,75 Euro zur
Verfügung gestellt. Die Zuwendungsbeträge sind zweckgebunden für
den bereits abgeschlossenen vierspurigen Ausbau der
B 184, Ortsausgang Dessau Richtung Roßlau (135.396,50 Euro),
den Ausbau der Rosselbrücke im Zuge der Hauptstraße in Roßlau (74.277 Euro) sowie
den Ausbau der Kühnauer Straße in Dessau (91.197,25 Euro).
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die kreisfreie
Stadt Dessau-Roßlau ist durch die beiden UNESCO-Welterbestätten, das Bauhaus
und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, über die Landesgrenzen als bedeutender
Kulturstandort bekannt. Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gewinnt die
Stadt Dessau-Roßlau an Attraktivität, und dies nicht nur für die
Besucher der Stadt, sondern auch für die Einwohner und Investoren vor Ort.¿
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes
(FAG). Danach können Kommunen unter anderem finanzielle Unterstützung des
Landes für ihren Eigenanteil an vom Bund geförderten Baumaßnahmen erhalten. Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten
Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 FAG eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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