Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
10.11.2010, Köthen – 325
- Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 325/10
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 325/10
Dessau, den 5. November 2010
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Nach
intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei wegen des Verdachts
eines mutmaßlich sehr erheblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
wurden am 03.11.2010 zwei dringend tatverdächtige Männer im Alter von 21 und 34
Jahren vorläufig festgenommen.
Nach der vorläufigen Festnahme des
34-jährigen Tatverdächtigen, unmittelbar am Tatobjekt, wurde noch am selben Tag
das betroffene ehemalige Stallgebäude, auf dem seit längerer Zeit nicht mehr
genutzten landwirtschaftlichen Gelände in Zerbst, Ortsteil Jütrichau, auf der
Grundlage einer gerichtlichen Anordnung von Beamten einer polizeilichen
Spezialeinheit durchsucht. Die Beamten fanden in zwei Räumen des ehemaligen
Stallgebäudes eine dort augenscheinlich fachgerecht eingerichtete
Aufzuchtanlage sowie über 200 Cannabispflanzen vor. Die Pflanzen, Lampen,
Ventilatoren und andere Aufzuchtgegenstände wurden sichergestellt und mittels
LKW abtransportiert.
Vor der Zerbster Wohnung des bereits
festgenommenen 34 -jährigen Mannes wurde zudem eine zweite tatverdächtige
Person im Alter von 21 Jahren aus Zerbst angetroffen und anschließend vorläufig
festgenommen. Bei der Durchsuchung dieser Wohnung sowie zweier von den
Beschuldigten genutzter Fahrzeuge fanden die Polizeibeamten eine Vielzahl
weiterer Beweismittel wie Kaufquittungen, Handys, ein Laptop, eine Vielzahl von
Kapseln mit bislang unbekanntem Inhalt, sowie über 2800 Euro Bargeld. Auch
diese Gegenstände wurden von den Polizeibeamten sichergestellt.
Auf der Grundlage dieser Ermittlungen
hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen die beiden Beschuldigten Antrag
auf Erlass von Haftbefehlen gestellt. Die
Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Zerbst ist diesem Antrag gefolgt und hat
bereits am Nachmittag des gestrigen Tages Haftbefehl gegen beide Beschuldigte
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen. Die Beschuldigten wurden nach der Verkündung der
Haftbefehle in verschiedene Justizvollzugsanstalten überführt.
Preissner
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
Pressesprecherin
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