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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

10.11.2010, Köthen – 325

  • Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 325/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 325/10

 

 

 

Dessau, den 5. November 2010

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

- Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

 

Nach

intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei wegen des Verdachts

eines mutmaßlich sehr erheblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

wurden am 03.11.2010 zwei dringend tatverdächtige Männer im Alter von 21 und 34

Jahren vorläufig festgenommen.

Nach der vorläufigen Festnahme des

34-jährigen Tatverdächtigen, unmittelbar am Tatobjekt, wurde noch am selben Tag

das betroffene ehemalige Stallgebäude, auf dem seit längerer Zeit nicht mehr

genutzten landwirtschaftlichen Gelände in Zerbst, Ortsteil Jütrichau, auf der

Grundlage einer gerichtlichen Anordnung von Beamten einer polizeilichen

Spezialeinheit durchsucht. Die Beamten fanden in zwei Räumen des ehemaligen

Stallgebäudes eine dort augenscheinlich fachgerecht eingerichtete

Aufzuchtanlage sowie über 200 Cannabispflanzen vor. Die Pflanzen, Lampen,

Ventilatoren und andere Aufzuchtgegenstände wurden sichergestellt und mittels

LKW abtransportiert.

Vor der Zerbster Wohnung des bereits

festgenommenen 34 -jährigen Mannes wurde zudem eine zweite tatverdächtige

Person im Alter von 21 Jahren aus Zerbst angetroffen und anschließend vorläufig

festgenommen. Bei der Durchsuchung dieser Wohnung sowie zweier von den

Beschuldigten genutzter Fahrzeuge fanden die Polizeibeamten eine Vielzahl

weiterer Beweismittel wie Kaufquittungen, Handys, ein Laptop, eine Vielzahl von

Kapseln mit bislang unbekanntem Inhalt, sowie über 2800 Euro Bargeld. Auch

diese Gegenstände wurden von den Polizeibeamten sichergestellt.

Auf der Grundlage dieser Ermittlungen

hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen die beiden Beschuldigten Antrag

auf Erlass von Haftbefehlen gestellt. Die

Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Zerbst ist diesem Antrag gefolgt und hat

bereits am Nachmittag des gestrigen Tages Haftbefehl gegen beide Beschuldigte

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen. Die Beschuldigten wurden nach der Verkündung der

Haftbefehle in verschiedene Justizvollzugsanstalten überführt.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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