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Wirtschaftsministerium informiert
über aktuellen Stand zu Angersdorf:
Wichtige Nachweise stehen noch aus

10.11.2010, Magdeburg – 215

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. November 2010

 

 

 

Wirtschaftsministerium informiert

über aktuellen Stand zu Angersdorf:

Wichtige Nachweise stehen noch aus

 

 

 

Aus aktuellem Anlass informiert das

Wirtschaftsministerium über den derzeitigen Stand des Genehmigungsverfahrens

der Dickstoffversatzanlage in Angersdorf:

 

 

 

Das Wirtschaftsministerium hat Anfang September

2010 bei der Technischen Universität Clausthal, Lehrstuhl für Deponietechnik

und Geomechanik, eine begleitende Begutachtung des Gesamtvorhabens der

Sicherung des Grubenfeldes in Angersdorf in Auftrag gegeben, um alle

sicherheits- und umweltrelevanten Aspekte durch unabhängige Dritte bewerten zu

lassen.

 

 

 

Eine erste Bewertung liegt mit der ¿Vorabstellungnahme

zur geotechnischen Situation und zur Versatznotwendigkeit im Grubenfeld

Angersdorf¿ seit Oktober 2010 vor. Teile dieser Vorabstellungnahme sind seitens

der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) auf einer gestrigen

Informationsveranstaltung in Teutschenthal verwendet worden. Um einseitige

Bewertungen zu vermeiden, stellen wir das Papier der TU Clausthal in Gänze zur

Verfügung (siehe Anlage) und verweisen auf folgende, für das Verwaltungshandeln

wichtige Eckpunkte, die sich aus der Stellungnahme der TU ergeben:

 

 

 

1. Die GTS hat unverzüglich die folgenden zur

Abwehr der Gebirgsschlagsgefahr notwendigen untertägigen Infrastrukturmaßnahmen

zu planen und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen:

 

- Rekonstruktion des Schachts Halle,

 

- Herstellung sicherer Stapelräume und

Zugangsstrecken zu den Kavernen 1 bis 3,

 

- Errichtung der untertägigen Anlagen zur

Laugenhaltung.

 

 

 

Diese Unterlagen sind am 4. November 2010 dem LAGB

zur Zulassung vorgelegt worden. Sie werden derzeit durch das LAGB geprüft.

 

 

 

2. In Vorbereitung auf die daran anschließende

Verfüllung der Kavernen und sonstigen Hohlräume sind folgende Nachweise zu

erbringen:

 

- Nachweis der Geeignetheit des Dickstoffversatzes

zur Einbringung in lufterfüllte und lösungserfüllte Hohlräume (Kavernen),

 

- Aktualisierung des Langzeitsicherheitsnachweises

unter Berücksichtigung der Randbedingungen bei der Einbringung in die Kavernen.

 

 

 

Diese für die Sicherungsmaßnahmen grundlegenden

Nachweise liegen bislang noch nicht vor. Daher kann das Genehmigungsverfahren

für die Dickstoffversatzanlage in Angersdorf gegenwärtig nicht weiter

fortgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

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