Wirtschaftsministerium informiert
über aktuellen Stand zu Angersdorf:
Wichtige Nachweise stehen noch aus
10.11.2010, Magdeburg – 215
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/10
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/10
Magdeburg, den 9. November 2010
Wirtschaftsministerium informiert
über aktuellen Stand zu Angersdorf:
Wichtige Nachweise stehen noch aus
Aus aktuellem Anlass informiert das
Wirtschaftsministerium über den derzeitigen Stand des Genehmigungsverfahrens
der Dickstoffversatzanlage in Angersdorf:
Das Wirtschaftsministerium hat Anfang September
2010 bei der Technischen Universität Clausthal, Lehrstuhl für Deponietechnik
und Geomechanik, eine begleitende Begutachtung des Gesamtvorhabens der
Sicherung des Grubenfeldes in Angersdorf in Auftrag gegeben, um alle
sicherheits- und umweltrelevanten Aspekte durch unabhängige Dritte bewerten zu
lassen.
Eine erste Bewertung liegt mit der ¿Vorabstellungnahme
zur geotechnischen Situation und zur Versatznotwendigkeit im Grubenfeld
Angersdorf¿ seit Oktober 2010 vor. Teile dieser Vorabstellungnahme sind seitens
der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) auf einer gestrigen
Informationsveranstaltung in Teutschenthal verwendet worden. Um einseitige
Bewertungen zu vermeiden, stellen wir das Papier der TU Clausthal in Gänze zur
Verfügung (siehe Anlage) und verweisen auf folgende, für das Verwaltungshandeln
wichtige Eckpunkte, die sich aus der Stellungnahme der TU ergeben:
1. Die GTS hat unverzüglich die folgenden zur
Abwehr der Gebirgsschlagsgefahr notwendigen untertägigen Infrastrukturmaßnahmen
zu planen und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen:
- Rekonstruktion des Schachts Halle,
- Herstellung sicherer Stapelräume und
Zugangsstrecken zu den Kavernen 1 bis 3,
- Errichtung der untertägigen Anlagen zur
Laugenhaltung.
Diese Unterlagen sind am 4. November 2010 dem LAGB
zur Zulassung vorgelegt worden. Sie werden derzeit durch das LAGB geprüft.
2. In Vorbereitung auf die daran anschließende
Verfüllung der Kavernen und sonstigen Hohlräume sind folgende Nachweise zu
erbringen:
- Nachweis der Geeignetheit des Dickstoffversatzes
zur Einbringung in lufterfüllte und lösungserfüllte Hohlräume (Kavernen),
- Aktualisierung des Langzeitsicherheitsnachweises
unter Berücksichtigung der Randbedingungen bei der Einbringung in die Kavernen.
Diese für die Sicherungsmaßnahmen grundlegenden
Nachweise liegen bislang noch nicht vor. Daher kann das Genehmigungsverfahren
für die Dickstoffversatzanlage in Angersdorf gegenwärtig nicht weiter
fortgeführt werden.
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