Gemeinsamer Staatsschutzsenat:
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag
08.11.2010, Magdeburg – 92
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 092/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 092/10
Magdeburg, den 8. November 2010
Gemeinsamer Staatsschutzsenat:
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag
Die
Länder Berlin und Brandenburg verstärken ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Justiz. Erstmals beteiligt sich auch das Land Sachsen-Anhalt an einem
gemeinsamen Projekt: Ab dem nächsten Jahr wird ein gemeinsamer
Staatsschutzsenat am Berliner Kammergericht über die entsprechenden Verfahren
aus allen drei Bundesländern entscheiden. Heute haben die Justizminister der
drei Länder dazu einen Staatsvertrag unterschrieben.
Der
Staatsschutzsenat urteilt beispielsweise über Straftaten mit terroristischem
Hintergrund, Spionage oder Embargo-Verstößen. Nach verschiedenen Verfahren mit
rechts- oder linksextremem Hintergrund wird derzeit über eine Anklage wegen
Unterstützung von Al Qaida verhandelt. In den drei Bundesländern waren in den
vergangenen zwölf Jahren insgesamt 33 Verfahren vor den jeweiligen Staatsschutzsenaten
anhängig. 26 - also fast 80 % davon - wurden in Berlin verhandelt.
¿Es
ist nicht selbstverständlich, dass Bundesländer Teile ihrer Kompetenzen an
andere Bundesländer abgeben. Umso mehr danke ich für das Vertrauen in die
Berliner Justiz, das in diesem Staatsvertrag zum Ausdruck kommt¿, sagte heute
die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue . ¿Berlin verfügt über
gute räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante
Verfahren. Bei höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das
Kriminalgericht Moabit verlegen.¿ - Das dortige Gerichtsgebäude verfügt über
gesicherte Verhandlungssäle und ist durch Gänge direkt mit dem
Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden. Diese Möglichkeit wollen nun auch die
Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt nutzen.
¿Die
Zahl der Staatsschutzverfahren ist in Sachsen-Anhalt sehr niedrig. Ihre
Durchführung am Oberlandesgericht Naumburg ist sicherheitstechnisch aufwendig
und teuer. Zugleich sind bei Staatsschutzverfahren spezialisierte Kenntnisse
bei den zuständigen Richtern notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine
Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten
sinnvoll", sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb .
Brandenburgs
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg sagte dazu: ¿Die Unterzeichnung
des Staatsvertrages zur Konzentration der OLG Staatsschutzsachen beim
Kammergericht ist eine Erfolgsgeschichte für alle beteiligten Bundesländer.
Schließlich wird die Kernzuständigkeit eines Bundeslandes auf ein anderes übertragen.
Die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
drei Ländern wird durch den heutigen Tag erneut bestätigt.¿
Informationen
zu den gemeinsamen Projekten der Justiz von Berlin und Brandenburg:
1. Januar 2005
Gemeinsames Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin
und Brandenburg .
Das GJPA ist u.a. für die juristischen Staatsprüfungen und für die Aus- und
Fortbildung in der Rechtspflege zuständig. Sitz: Berlin, Salzburger Straße 21
- 25.
1. Juli 2005
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Hardenbergstraße
31.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Potsdam, Försterweg 2 -
6.
1. Juli 2006
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Amtsgericht
Wedding, Brunnenplatz 1.
1. Januar 2007
Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Cottbus, Von-Schön-Straße
10.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Magdeburger
Platz 1.
1. August 2008
gemeinsame Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
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