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Gemeinsamer Staatsschutzsenat:
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag

08.11.2010, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 092/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 092/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. November 2010

 

 

 

Gemeinsamer Staatsschutzsenat:

Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnen Staatsvertrag

 

Die

Länder Berlin und Brandenburg verstärken ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der

Justiz. Erstmals beteiligt sich auch das Land Sachsen-Anhalt an einem

gemeinsamen Projekt: Ab dem nächsten Jahr wird ein gemeinsamer

Staatsschutzsenat am Berliner Kammergericht über die entsprechenden Verfahren

aus allen drei Bundesländern entscheiden. Heute haben die Justizminister der

drei Länder dazu einen Staatsvertrag unterschrieben.

 

Der

Staatsschutzsenat urteilt beispielsweise über Straftaten mit terroristischem

Hintergrund, Spionage oder Embargo-Verstößen. Nach verschiedenen Verfahren mit

rechts- oder linksextremem Hintergrund wird derzeit über eine Anklage wegen

Unterstützung von Al Qaida verhandelt. In den drei Bundesländern waren in den

vergangenen zwölf Jahren insgesamt 33 Verfahren vor den jeweiligen Staatsschutzsenaten

anhängig. 26 - also fast 80 % davon - wurden in Berlin verhandelt.

 

¿Es

ist nicht selbstverständlich, dass Bundesländer Teile ihrer Kompetenzen an

andere Bundesländer abgeben. Umso mehr danke ich für das Vertrauen in die

Berliner Justiz, das in diesem Staatsvertrag zum Ausdruck kommt¿, sagte heute

die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue . ¿Berlin verfügt über

gute räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante

Verfahren. Bei höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das

Kriminalgericht Moabit verlegen.¿ - Das dortige Gerichtsgebäude verfügt über

gesicherte Verhandlungssäle und ist durch Gänge direkt mit dem

Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden. Diese Möglichkeit wollen nun auch die

Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt nutzen.

 

¿Die

Zahl der Staatsschutzverfahren ist in Sachsen-Anhalt sehr niedrig. Ihre

Durchführung am Oberlandesgericht Naumburg ist sicherheitstechnisch aufwendig

und teuer. Zugleich sind bei Staatsschutzverfahren spezialisierte Kenntnisse

bei den zuständigen Richtern notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine

Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten

sinnvoll", sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb .

 

Brandenburgs

Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg sagte dazu: ¿Die Unterzeichnung

des Staatsvertrages zur Konzentration der OLG Staatsschutzsachen beim

Kammergericht ist eine Erfolgsgeschichte für alle beteiligten Bundesländer.

Schließlich wird die Kernzuständigkeit eines Bundeslandes auf ein anderes übertragen.

Die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den

drei Ländern wird durch den heutigen Tag erneut bestätigt.¿

 

Informationen

zu den gemeinsamen Projekten der Justiz von Berlin und Brandenburg:

 

 

 

 

1. Januar 2005

 

 

Gemeinsames Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin

und Brandenburg .

Das GJPA ist u.a. für die juristischen Staatsprüfungen und für die Aus- und

Fortbildung in der Rechtspflege zuständig. Sitz: Berlin, Salzburger Straße 21

- 25.

 

 

 

 

1. Juli 2005

 

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Hardenbergstraße

31.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Potsdam, Försterweg 2 -

6.

 

 

 

 

1. Juli 2006

 

 

Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Amtsgericht

Wedding, Brunnenplatz 1.

 

 

 

 

1. Januar 2007

 

 

Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Cottbus, Von-Schön-Straße

10.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Sitz: Berlin, Magdeburger

Platz 1.

 

 

 

 

1. August 2008

 

 

gemeinsame Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der

Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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