Ministerpräsident Böhmer:
Integration kann nicht früh genug beginnen
05.11.2010, Magdeburg – 648
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 648/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 648/10
Magdeburg, den 6. November 2010
Ministerpräsident Böhmer:
Integration kann nicht früh genug beginnen
¿Integration ist keine Einbahnstraße. Integration
bedeutet, Rechte zu haben und Pflichten wahrzunehmen. Am wichtigsten ist auch
in Deutschland das Erlernen der Landessprache. Erst fundierte Sprachkenntnisse
ermöglichen wirkliche Chancen und Teilhabe. Die gesellschaftliche Integration
setzt die sprachliche voraus, und sie kann nicht früh genug gefördert werden.¿
Dies erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in seiner aktuellen
Videobotschaft.
Böhmer, der Anfang November am Integrationsgipfel im
Bundeskanzleramt teilgenommen hatte, wies auf den Zusammenhang von Bildung und
Teilhabe hin: ¿Eine gute Bildungsbiografie ist die zentrale Voraussetzung für
eine gelungene gesellschaftliche Integration. Deshalb ist die frühkindliche
Bildung von ganz entscheidender Bedeutung. Integration gelingt umso besser, je
früher sie beginnt.¿ Hier sieht Böhmer nicht nur den Staat in der
Verantwortung: ¿Frühe Integrationsförderung findet nicht nur in den
Kindertagesstätten statt. Sie beginnt vielmehr im Elternhaus. Integration wird
hier vorgelebt. Eltern sind Vorbilder für ihre Kinder.¿
Böhmer hob hervor: ¿Die meisten Migranten in Deutschland
sind sehr gut integriert.¿ Es gebe aber ¿nach wie vor auch Probleme, die wir
nicht verschweigen dürfen¿. Hierzu zählten Integrationsverweigerung und abgeschottete
Parallelgesellschaften. Böhmer: ¿Integration ist und bleibt eine der großen
Aufgaben für Staat und Gesellschaft. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch
lange nicht am Ziel. Für eine gelingende Integration tragen alle in unserer
Gesellschaft Verantwortung.¿
Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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