Bundesdatenschutzgesetz ?
Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
04.11.2010, Magdeburg – 154
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 154/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 154/10
Magdeburg, den 4. November 2010
Bundesdatenschutzgesetz ¿
Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums
der Justiz:
¿Die persönlichen Daten von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern müssen besser geschützt werden. Das haben verschiedene Vorfälle
in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht. Der Entwurf der Bundesregierung
für einen besseren Datenschutz bei Beschäftigten reicht dafür nicht aus¿, sagt
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Am morgigen Freitag, dem 5. November
2010, ist der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Beschäftigtendatenschutzes Thema im Bundesrat in Berlin. Kolb: ¿Wir brauchen
klare, verständliche und transparente Regelungen.¿
¿Im Grundsatz ist der Vorstoß der Bundesregierung zu begrüßen¿, erklärt
Innenminister Holger Hövelmann. ¿Der Entwurf weist jedoch Lücken auf, die im
weiteren Gesetzgebungsverfahren geschlossen werden müssen. Am Ende muss ein
Gesetz stehen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzulässiger Ausforschung
wirksam schützt.¿
Korrigiert werden muss der Entwurf aus sachsen-anhaltischer Sicht bei Fragen
des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft und Datenerhebungen bei Gruppen.
Sachsen-Anhalt hat entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht. Ministerin
Kolb: ¿Fragen des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft dürfen grundsätzlich
nicht erlaubt sein. Das muss auch im Gesetz eindeutig so stehen. Und auch die
pauschal erlaubte Ausweitung einer verdeckten Datenerhebung auf eine Gruppe von
Beschäftigten, begründet mit der Aufklärung einer schweren Straftat oder einer
Korruptionsverhinderung, ist weder erforderlich noch angemessen.¿
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