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Bundesdatenschutzgesetz ?
Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

04.11.2010, Magdeburg – 154

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 154/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 154/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. November 2010

 

 

 

 

 

Bundesdatenschutzgesetz ¿

Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums

der Justiz:

 

 

¿Die persönlichen Daten von Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern müssen besser geschützt werden. Das haben verschiedene Vorfälle

in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht. Der Entwurf der Bundesregierung

für einen besseren Datenschutz bei Beschäftigten reicht dafür nicht aus¿, sagt

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Am morgigen Freitag, dem 5. November

2010, ist der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des

Beschäftigtendatenschutzes Thema im Bundesrat in Berlin. Kolb: ¿Wir brauchen

klare, verständliche und transparente Regelungen.¿

 

¿Im Grundsatz ist der Vorstoß der Bundesregierung zu begrüßen¿, erklärt

Innenminister Holger Hövelmann. ¿Der Entwurf weist jedoch Lücken auf, die im

weiteren Gesetzgebungsverfahren geschlossen werden müssen. Am Ende muss ein

Gesetz stehen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzulässiger Ausforschung

wirksam schützt.¿

 

Korrigiert werden muss der Entwurf aus sachsen-anhaltischer Sicht bei Fragen

des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft und Datenerhebungen bei Gruppen.

Sachsen-Anhalt hat entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht. Ministerin

Kolb: ¿Fragen des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft dürfen grundsätzlich

nicht erlaubt sein. Das muss auch im Gesetz eindeutig so stehen. Und auch die

pauschal erlaubte Ausweitung einer verdeckten Datenerhebung auf eine Gruppe von

Beschäftigten, begründet mit der Aufklärung einer schweren Straftat oder einer

Korruptionsverhinderung, ist weder erforderlich noch angemessen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de