Bullerjahn informiert über den
aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ?Gelebte
Konsolidierungspartnerschaft?
02.11.2010, Magdeburg – 636
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 636/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 636/10
Magdeburg, den 2. November 2010
Bullerjahn informiert über den
aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ¿Gelebte
Konsolidierungspartnerschaft¿
Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das
Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen, STARK II genannt, im Kabinett vorgestellt. Heute informierte Finanzminister
Bullerjahn das Kabinett über den aktuellen Sachstand des Programms.
Das Programm STARK II sieht vor, dass kommunale Kredite,
die verlängert werden müssen, von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bei
den bisherigen Kreditinstituten abgelöst werden. Nach Abzug eines 30%igen
Tilgungszuschusses wird die verbleibende Darlehensumme zu einem vergünstigten
Zinssatz (derzeit 1,9 %) durch die IB verlängert. Hierbei beträgt die maximale
Laufzeit des IB-Kredites 10 Jahre.
Mit diesem Programm soll die Kapitalmarktverschuldung der
Kommunen, die Ende 2009 noch 2,8 Mrd. ¿ betrug, innerhalb von rund 15 Jahren um
1,33 Mrd. ¿ verringert werden.
Das Teilentschuldungsprogramm soll dazu beitragen, dass
-
für finanzschwache Kommunen
wieder die Möglichkeit geschaffen wird, zur haushaltswirtschaftlichen
Normalität zurückzukehren,
-
durch eine nachhaltige
Entlastung beim Schuldendienst perspektivisch für die Kommunen wieder
finanzielle Freiräume entstehen,
-
die Kommunen wieder in die Lage
versetzt werden, ihre Attraktivität für Wohnen, Arbeiten und wirtschaftliche
Aktivitäten durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und den Ausbau
der Infrastruktur zu erhöhen.
¿Wir verbinden als einziges Bundesland die Konsolidierung
unseres Haushaltes mit einer gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber
unseren Kommunen. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse müssen Land und
Kommunen ab 2019 auch weiterhin wirtschaftlich und finanzpolitisch auf eigenen
Füßen stehen¿, erklärte Bullerjahn : ¿Das ist gelebte
Konsolidierungspartnerschaft.¿
Mit einer Auftaktveranstaltung im Rahmen des
Finanzpolitischen Dialogs am 1. Februar 2010 begann die praktische Umsetzung von STARK II. Aktuell haben zum Stichtag 30. September 2010 insgesamt 50 Kommunen Anträge gestellt.
Die Zahl der zur Verlängerung beantragten Darlehen belief
sich auf 389. Die möglichen Tilgungszuschüsse im Rahmen des Förderprogramms
betragen 400 Millionen Euro. Das gegenwärtige Antragsvolumen beläuft sich auf
110,6 Millionen Euro oder 27,65 Prozent.
Von den 389 Anträgen sind zum 30. September 2010 insgesamt 49 Anträge aus 29 Kommunen bewilligt und Darlehen (70 Prozent der
ursprünglichen Darlehenssumme) in Höhe von 48,3 Millionen Euro zu vergünstigten
Konditionen gewährt.
Die Höhe der Bewilligung für den Tilgungszuschuss von 30
Prozent beläuft sich derzeit auf 20,7 Millionen Euro.
Zur Finanzierung des Teilentschuldungsprogramms wendet das
Land insgesamt 629 Millionen Euro auf. Das entspricht von der Größenordnung her
den Konsolidierungshilfen, die Sachsen-Anhalt in den nächsten zehn Jahren
erhält.
Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Derzeit gibt es Überlegungen wegen der Kreditstrukturen in den
Kommunen, das Programm bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






