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Bullerjahn informiert über den
aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ?Gelebte
Konsolidierungspartnerschaft?

02.11.2010, Magdeburg – 636

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 636/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 636/10

 

 

 

Magdeburg, den 2. November 2010

 

 

 

Bullerjahn informiert über den

aktuellen Stand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II: ¿Gelebte

Konsolidierungspartnerschaft¿

 

 

 

Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das

Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen, STARK II genannt, im Kabinett vorgestellt. Heute informierte Finanzminister

Bullerjahn das Kabinett über den aktuellen Sachstand des Programms.

 

Das Programm STARK II sieht vor, dass kommunale Kredite,

die verlängert werden müssen, von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bei

den bisherigen Kreditinstituten abgelöst werden. Nach Abzug eines 30%igen

Tilgungszuschusses wird die verbleibende Darlehensumme zu einem vergünstigten

Zinssatz (derzeit 1,9 %) durch die IB verlängert. Hierbei beträgt die maximale

Laufzeit des IB-Kredites 10 Jahre.

 

Mit diesem Programm soll die Kapitalmarktverschuldung der

Kommunen, die Ende 2009 noch 2,8 Mrd. ¿ betrug, innerhalb von rund 15 Jahren um

1,33 Mrd. ¿ verringert werden.

 

Das Teilentschuldungsprogramm soll dazu beitragen, dass

 

-

für finanzschwache Kommunen

wieder die Möglichkeit geschaffen wird, zur haushaltswirtschaftlichen

Normalität zurückzukehren,

 

 

 

-

durch eine nachhaltige

Entlastung beim Schuldendienst perspektivisch für die Kommunen wieder

finanzielle Freiräume entstehen,

 

 

 

-

die Kommunen wieder in die Lage

versetzt werden, ihre Attraktivität für Wohnen, Arbeiten und wirtschaftliche

Aktivitäten durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und den Ausbau

der Infrastruktur zu erhöhen.

 

¿Wir verbinden als einziges Bundesland die Konsolidierung

unseres Haushaltes mit einer gelebten Konsolidierungspartnerschaft gegenüber

unseren Kommunen. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse müssen Land und

Kommunen ab 2019 auch weiterhin wirtschaftlich und finanzpolitisch auf eigenen

Füßen stehen¿, erklärte Bullerjahn : ¿Das ist gelebte

Konsolidierungspartnerschaft.¿

 

Mit einer Auftaktveranstaltung im Rahmen des

Finanzpolitischen Dialogs am 1. Februar 2010 begann die praktische Umsetzung von STARK II. Aktuell haben zum Stichtag 30. September 2010 insgesamt 50 Kommunen Anträge gestellt.

 

Die Zahl der zur Verlängerung beantragten Darlehen belief

sich auf 389. Die möglichen Tilgungszuschüsse im Rahmen des Förderprogramms

betragen 400 Millionen Euro. Das gegenwärtige Antragsvolumen beläuft sich auf

110,6 Millionen Euro oder 27,65 Prozent.

 

Von den 389 Anträgen sind zum 30. September 2010 insgesamt 49 Anträge aus 29 Kommunen bewilligt und Darlehen (70 Prozent der

ursprünglichen Darlehenssumme) in Höhe von 48,3 Millionen Euro zu vergünstigten

Konditionen gewährt.

 

Die Höhe der Bewilligung für den Tilgungszuschuss von 30

Prozent beläuft sich derzeit auf 20,7 Millionen Euro.

 

Zur Finanzierung des Teilentschuldungsprogramms wendet das

Land insgesamt 629 Millionen Euro auf. Das entspricht von der Größenordnung her

den Konsolidierungshilfen, die Sachsen-Anhalt in den nächsten zehn Jahren

erhält.

 

Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Derzeit gibt es Überlegungen wegen der Kreditstrukturen in den

Kommunen, das Programm bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de