Menu
menu

?Rahmenvereinbarung Forschung und
Innovation? soll bis 2015 fortgeführt werden

26.10.2010, Magdeburg – 616

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 616/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 616/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. Oktober 2010

 

 

 

¿Rahmenvereinbarung Forschung und

Innovation¿ soll bis 2015 fortgeführt werden

 

Die Landesregierung hat heute der

Fortführung der ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ zugestimmt. Sie

umfasst die Förderperiode 2011 bis 2015. ¿Damit¿, so Kultusministerin Prof. Dr.

Birgitta Wolff, ¿haben die Hochschulen für weitere fünf Jahre Sicherheit, was

die Planung ihrer Schwerpunktforschung betrifft. Das hilft ihnen sehr,

bestehende Leistungspotenziale weiter auszuschöpfen, neue Potenziale zu

entwickeln und nicht zuletzt Personal- und Berufungsangelegenheiten zu regeln.¿

 

Das Land stellt den Hochschulen

jährlich 20 Millionen Euro als Anschubfinanzierung der Spitzenforschung zur

Verfügung. Diese Fördermittel werden nach genehmigter Antragstellung außerhalb

des Hochschulbudgets ausgereicht. (Die finanziellen Mittel für Hochschulbau und

zur Anschaffung von Großgeräten sind nicht darin enthalten.)

 

Die bislang geltende Vereinbarung

zwischen der Landesregierung und den Hochschulen wurde 2007 abgeschlossen und

läuft bis Ende 2010. In diesen

zurückliegenden Jahren sind leistungsorientierte Strukturen und neue

Organisationsformen in der hiesigen Forschungslandschaft entstanden und haben

den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt international bekannt gemacht.

 

¿Auch in der neuen Förderperiode¿,

sagte Kultusministerin Wolff, ¿sind die Hochschulen verpflichtet, bei der

Innovationsstrategie des Landes mitzuwirken. Die Forschung sowie der

anwendungsorientierte Wissens- und Technologietransfer müssen insbesondere auf

die Cluster in Sachsen-Anhalt ausgerichtet sein, wie es im Bereich der Photovoltaik- und der

Automobilzulieferindustrie bereits geschehen ist.

Dabei sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und das

Wissenschaftszentrum des Landes Sachsen-Anhalt in Wittenberg (WZW) einbezogen

werden.¿ Es gehe für die Hochschulen darum, so die Ministerin, langfristig

wirksame und vor allem selbsttragende Voraussetzungen vorrangig durch

Einwerbung von Drittmitteln zu schaffen. Darum werde sich die Ausschreibung des

Förderprogramms auch zielgerichtet an Forschungsprogramme richten, die schon

bisher in erheblichem Maße Drittmittel eingeworben haben und eine

leistungsstarke Strukturierung der Forschungslandschaft forcieren können.

 

Die Entscheidung der Landesregierung, die

Schwerpunktforschung weiter zu fördern, steht im engen Zusammenhang mit dem

Abschluss der Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen

für den Zeitraum 2011 bis 2013. ¿Unsere Hochschulen haben gute Chancen, sich im

nationalen und internationalen Wettbewerb ihre Zukunft zu sichern¿, betonte

Kultusministerin Wolff.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de