?Rahmenvereinbarung Forschung und
Innovation? soll bis 2015 fortgeführt werden
26.10.2010, Magdeburg – 616
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 616/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 616/10
Magdeburg, den 26. Oktober 2010
¿Rahmenvereinbarung Forschung und
Innovation¿ soll bis 2015 fortgeführt werden
Die Landesregierung hat heute der
Fortführung der ¿Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation¿ zugestimmt. Sie
umfasst die Förderperiode 2011 bis 2015. ¿Damit¿, so Kultusministerin Prof. Dr.
Birgitta Wolff, ¿haben die Hochschulen für weitere fünf Jahre Sicherheit, was
die Planung ihrer Schwerpunktforschung betrifft. Das hilft ihnen sehr,
bestehende Leistungspotenziale weiter auszuschöpfen, neue Potenziale zu
entwickeln und nicht zuletzt Personal- und Berufungsangelegenheiten zu regeln.¿
Das Land stellt den Hochschulen
jährlich 20 Millionen Euro als Anschubfinanzierung der Spitzenforschung zur
Verfügung. Diese Fördermittel werden nach genehmigter Antragstellung außerhalb
des Hochschulbudgets ausgereicht. (Die finanziellen Mittel für Hochschulbau und
zur Anschaffung von Großgeräten sind nicht darin enthalten.)
Die bislang geltende Vereinbarung
zwischen der Landesregierung und den Hochschulen wurde 2007 abgeschlossen und
läuft bis Ende 2010. In diesen
zurückliegenden Jahren sind leistungsorientierte Strukturen und neue
Organisationsformen in der hiesigen Forschungslandschaft entstanden und haben
den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt international bekannt gemacht.
¿Auch in der neuen Förderperiode¿,
sagte Kultusministerin Wolff, ¿sind die Hochschulen verpflichtet, bei der
Innovationsstrategie des Landes mitzuwirken. Die Forschung sowie der
anwendungsorientierte Wissens- und Technologietransfer müssen insbesondere auf
die Cluster in Sachsen-Anhalt ausgerichtet sein, wie es im Bereich der Photovoltaik- und der
Automobilzulieferindustrie bereits geschehen ist.
Dabei sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und das
Wissenschaftszentrum des Landes Sachsen-Anhalt in Wittenberg (WZW) einbezogen
werden.¿ Es gehe für die Hochschulen darum, so die Ministerin, langfristig
wirksame und vor allem selbsttragende Voraussetzungen vorrangig durch
Einwerbung von Drittmitteln zu schaffen. Darum werde sich die Ausschreibung des
Förderprogramms auch zielgerichtet an Forschungsprogramme richten, die schon
bisher in erheblichem Maße Drittmittel eingeworben haben und eine
leistungsstarke Strukturierung der Forschungslandschaft forcieren können.
Die Entscheidung der Landesregierung, die
Schwerpunktforschung weiter zu fördern, steht im engen Zusammenhang mit dem
Abschluss der Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen
für den Zeitraum 2011 bis 2013. ¿Unsere Hochschulen haben gute Chancen, sich im
nationalen und internationalen Wettbewerb ihre Zukunft zu sichern¿, betonte
Kultusministerin Wolff.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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