Rahmenvereinbarung mit den
Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen
26.10.2010, Magdeburg – 615
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 615/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 615/10
Magdeburg, den 26. Oktober 2010
Rahmenvereinbarung mit den
Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen
Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff hat heute
dem Kabinett die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen vorgestellt, die
das Land mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2011 bis 2013
abschließen wird. Anhand dieser Vereinbarung sollen bis Jahresende die
Entwicklungsziele für jede einzelne Hochschule festgeschrieben werden.
Das Gesamtbudget für die Hochschulen wird gemäß des
Haushaltsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt getrennt als ein Grundbudget und
als ein Leistungsbudget bereit gestellt. Die leistungsorientierten Mittel
betragen im Jahr 2011 fünf Prozent, 2012 zehn Prozent und 2013 15 Prozent des
Gesamtbudgets. Indikatoren der leistungsorientierten Mittelverteilung an die
einzelnen Hochschulen sind u. a. die Zahl der Studienanfänger und die Zahl der
Absolventen sowie die Anzahl der Promotionen und die Höhe der eingeworbenen
Drittmittel. Auch der Anteil der weiblichen Studierenden und der weiblichen
Mitarbeiter an den Hochschulen spielt eine Rolle. Nach zwei Jahren soll das
Vergabesystem evaluiert werden.
Haushaltsjahr
Gesamtbudget
Leistungsbudget
2011
308.951.100 ¿
15.153.000 ¿
2012
308.929.700 ¿
30.310.800 ¿
2013
308.810.000 ¿
45.445.600 ¿
Das Kultusministerium, so Prof. Dr. Birgitta Wolff,
werde gemeinsam mit den Hochschulen Anreize zur Weiterentwicklung der
Forschungsstrukturen schaffen. Unter anderem durch Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses, durch Stärkung der externen und internen
Kooperationsfähigkeit und durch die Etablierung erforderlicher
Managementfunktionen sollen die Hochschulen ihr eigenes Profil weiter schärfen.
Das Anreizsystem ist darauf ausgerichtet, dass die Forschung auf evaluierte
Schwerpunkte zielt, dass sie anwendungsorientiert ist und einen Regionalbezug
hat.
Die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen
mit den Hochschulen wird durch die Rahmenvereinbarung ¿Innovation und
Forschung¿ ergänzt. Darin werden vom Land jährlich ca. 20 Millionen Euro bereit
gestellt, die mit bestimmten Anreizen verknüpft sind. Besonders gefördert
werden auch hier Spitzenforschung und anwendungsorientierte Forschung mit
Regionalbezug.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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