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Rahmenvereinbarung mit den
Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen

26.10.2010, Magdeburg – 615

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 615/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 615/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. Oktober 2010

 

 

 

Rahmenvereinbarung mit den

Hochschulen schafft Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen

 

Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff hat heute

dem Kabinett die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen vorgestellt, die

das Land mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2011 bis 2013

abschließen wird. Anhand dieser Vereinbarung sollen bis Jahresende die

Entwicklungsziele für jede einzelne Hochschule festgeschrieben werden.

 

Das Gesamtbudget für die Hochschulen wird gemäß des

Haushaltsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt getrennt als ein Grundbudget und

als ein Leistungsbudget bereit gestellt. Die leistungsorientierten Mittel

betragen im Jahr 2011 fünf Prozent, 2012 zehn Prozent und 2013 15 Prozent des

Gesamtbudgets. Indikatoren der leistungsorientierten Mittelverteilung an die

einzelnen Hochschulen sind u. a. die Zahl der Studienanfänger und die Zahl der

Absolventen sowie die Anzahl der Promotionen und die Höhe der eingeworbenen

Drittmittel. Auch der Anteil der weiblichen Studierenden und der weiblichen

Mitarbeiter an den Hochschulen spielt eine Rolle. Nach zwei Jahren soll das

Vergabesystem evaluiert werden.

 

 

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Gesamtbudget

 

 

Leistungsbudget

 

 

 

 

2011

 

 

308.951.100 ¿

 

 

15.153.000 ¿

 

 

 

 

2012

 

 

308.929.700 ¿

 

 

30.310.800 ¿

 

 

 

 

2013

 

 

308.810.000 ¿

 

 

45.445.600 ¿

 

 

 

 

Das Kultusministerium, so Prof. Dr. Birgitta Wolff,

werde gemeinsam mit den Hochschulen Anreize zur Weiterentwicklung der

Forschungsstrukturen schaffen. Unter anderem durch Förderung des

wissenschaftlichen Nachwuchses, durch Stärkung der externen und internen

Kooperationsfähigkeit und durch die Etablierung erforderlicher

Managementfunktionen sollen die Hochschulen ihr eigenes Profil weiter schärfen.

Das Anreizsystem ist darauf ausgerichtet, dass die Forschung auf evaluierte

Schwerpunkte zielt, dass sie anwendungsorientiert ist und einen Regionalbezug

hat.

 

Die Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen

mit den Hochschulen wird durch die Rahmenvereinbarung ¿Innovation und

Forschung¿ ergänzt. Darin werden vom Land jährlich ca. 20 Millionen Euro bereit

gestellt, die mit bestimmten Anreizen verknüpft sind. Besonders gefördert

werden auch hier Spitzenforschung und anwendungsorientierte Forschung mit

Regionalbezug.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de