Bullerjahn informiert über
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes
12.10.2010, Magdeburg – 581
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 581/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 581/10
Magdeburg, den 12. Oktober 2010
Bullerjahn informiert über
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes
Das Ministerium der Finanzen hat heute der
Landesregierung den Zwischenbericht zur Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes vorgelegt. Hierzu erklärt Finanzminister Jens
Bullerjahn:
¿Wir haben mit dem Statusbericht eine demographiegerechte
Neubewertung der Neueinstellungsbedarfe bis 2025 in allen Teilen der
Landesverwaltung vorgenommen. Wir sind dadurch in der Lage eine zukunftsfeste
Entwicklung des Personalbestandes zu gewährleisten, die die auf der Grundlage
von Personalbedarfsbemessungen ermittelten Zielzahlen absichert, den
notwendigen Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Beschäftigten sowie eine
homogene Altersstruktur ermöglicht und einen wichtigen und unverzichtbaren
Impuls für die Qualität der Dienstleistungen des Landes liefert.¿
Grundlage hierfür ist eine Analyse der
Altersstruktur und der künftigen Altersabgänge. Dem Erreichen einer homogenen
Altersstruktur wird dabei stärkeres Gewicht als bisher beigemessen. Darüber
hinaus wurden die im Land bestehenden Ausbildungskapazitäten, aber auch die
sich abzeichnende Entwicklung auf dem Bewerbermarkt berücksichtigt, die z.B. im
Bereich der Allgemeinbildenden Schulen bereits zu einem Wettbewerb um die
Einstellung ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer geführt hat.
Aus der Bemessung der Neueinstellungsbedarfe für
alle Teile der Landesverwaltung ergibt sich für einzelne Einrichtungen
vorwiegend im Bereich der Allgemeinen Verwaltung sowie der Polizei
grundsätzlich ein Bedarf für eine Aufstockung der Neueinstellungskorridore.
Insgesamt sind statt der bisher geplanten 7.913 voraussichtlich 9.008
Einstellungen im Zeitraum 2010 bis 2020 erforderlich.
Allerdings zeigt die Analyse noch eine zweite
Entwicklung deutlich auf.
Mit der vorhandenen Altersstruktur lässt sich im
Zeitraum bis 2015 ein gleichmäßiger und kontinuierlicher Personalrückgang nicht
gewährleisten. Einer zunächst eher geringeren Anpassung in den Jahren bis 2015
stünden gravierende Anpassungsbedarfe ab 2016 gegenüber.
Da dem in den kommenden Jahren in den Haushalten
bestehenden Konsolidierungsbedarf damit nur eingeschränkt Rechnung getragen
werden kann, muss es das Ziel sein, den Abbau in den Zeitraum bis 2015
vorzuverlagern. Dies macht ggf. eine Streckung der beschlossenen
Neueinstellungskorridore erforderlich.
Die abschließende Beschlussfassung der
Neueinstellungskorridore wird mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in Zusammenhang mit der
Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 erfolgen.
Zu der von der Landesregierung beschlossenen
Zielstellung, bis 2020 einen Personalbestand von 19 Vollzeitstellen je 1.000
Einwohner zu erreichen, besteht nach wie vor keine Alternative. Das Land strebt
damit für das Jahr 2020 einen Stand an, mit dem der Durchschnitt der
westdeutschen Flächenländer bereits seit dem Jahr 2007 seine Aufgaben
wahrnehmen kann.
Zum weiteren Ausblick betont Minister Bullerjahn:
¿Wir sind auf einem guten Weg. Dies bestätigen uns die
Aktivitäten anderer Länder und des Bundes, die zwischenzeitlich zunehmend der
langfristigen und planvollen Vorgehensweise unseres
Personalentwicklungskonzeptes und den damit gesetzten Standards folgen.
Dennoch wird rechtzeitig zur Berücksichtigung im
Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2012/2013 eine Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes vorzunehmen sein. Neben den Ergebnissen der jetzt
vorgenommenen Bewertung der Neueinstellungsbedarfe und der Absicherung der
Stellenziele des Landes werden dabei die Schlussfolgerungen aus
zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen im Land, den aktualisierten
Auswertungen der Entwicklungen in anderen Ländern sowie aktuelle
finanzpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu berücksichtigen sein.
Gleichzeitig wird sich mit der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes
dann einer künftigen Landesregierung die Gelegenheit für eine politische
Neubewertung bieten.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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