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Bullerjahn informiert über
Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

12.10.2010, Magdeburg – 581

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 581/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 581/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2010

 

 

 

Bullerjahn informiert über

Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

 

Das Ministerium der Finanzen hat heute der

Landesregierung den Zwischenbericht zur Fortschreibung des

Personalentwicklungskonzeptes vorgelegt. Hierzu erklärt Finanzminister Jens

Bullerjahn:

 

¿Wir haben mit dem Statusbericht eine demographiegerechte

Neubewertung der Neueinstellungsbedarfe bis 2025 in allen Teilen der

Landesverwaltung vorgenommen. Wir sind dadurch in der Lage eine zukunftsfeste

Entwicklung des Personalbestandes zu gewährleisten, die die auf der Grundlage

von Personalbedarfsbemessungen ermittelten Zielzahlen absichert, den

notwendigen Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Beschäftigten sowie eine

homogene Altersstruktur ermöglicht und einen wichtigen und unverzichtbaren

Impuls für die Qualität der Dienstleistungen des Landes liefert.¿

 

Grundlage hierfür ist eine Analyse der

Altersstruktur und der künftigen Altersabgänge. Dem Erreichen einer homogenen

Altersstruktur wird dabei stärkeres Gewicht als bisher beigemessen. Darüber

hinaus wurden die im Land bestehenden Ausbildungskapazitäten, aber auch die

sich abzeichnende Entwicklung auf dem Bewerbermarkt berücksichtigt, die z.B. im

Bereich der Allgemeinbildenden Schulen bereits zu einem Wettbewerb um die

Einstellung ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer geführt hat.

 

Aus der Bemessung der Neueinstellungsbedarfe für

alle Teile der Landesverwaltung ergibt sich für einzelne Einrichtungen

vorwiegend im Bereich der Allgemeinen Verwaltung sowie der Polizei

grundsätzlich ein Bedarf für eine Aufstockung der Neueinstellungskorridore.

Insgesamt sind statt der bisher geplanten 7.913 voraussichtlich 9.008

Einstellungen im Zeitraum 2010 bis 2020 erforderlich.

 

Allerdings zeigt die Analyse noch eine zweite

Entwicklung deutlich auf.

 

Mit der vorhandenen Altersstruktur lässt sich im

Zeitraum bis 2015 ein gleichmäßiger und kontinuierlicher Personalrückgang nicht

gewährleisten. Einer zunächst eher geringeren Anpassung in den Jahren bis 2015

stünden gravierende Anpassungsbedarfe ab 2016 gegenüber.

 

Da dem in den kommenden Jahren in den Haushalten

bestehenden Konsolidierungsbedarf damit nur eingeschränkt Rechnung getragen

werden kann, muss es das Ziel sein, den Abbau in den Zeitraum bis 2015

vorzuverlagern. Dies macht ggf. eine Streckung der beschlossenen

Neueinstellungskorridore erforderlich.

 

Die abschließende Beschlussfassung der

Neueinstellungskorridore wird mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen

Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes in Zusammenhang mit der

Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 erfolgen.

 

Zu der von der Landesregierung beschlossenen

Zielstellung, bis 2020 einen Personalbestand von 19 Vollzeitstellen je 1.000

Einwohner zu erreichen, besteht nach wie vor keine Alternative. Das Land strebt

damit für das Jahr 2020 einen Stand an, mit dem der Durchschnitt der

westdeutschen Flächenländer bereits seit dem Jahr 2007 seine Aufgaben

wahrnehmen kann.

 

Zum weiteren Ausblick betont Minister Bullerjahn:

 

¿Wir sind auf einem guten Weg. Dies bestätigen uns die

Aktivitäten anderer Länder und des Bundes, die zwischenzeitlich zunehmend der

langfristigen und planvollen Vorgehensweise unseres

Personalentwicklungskonzeptes und den damit gesetzten Standards folgen.  

 

Dennoch wird rechtzeitig zur Berücksichtigung im

Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2012/2013 eine Fortschreibung des

Personalentwicklungskonzeptes vorzunehmen sein. Neben den Ergebnissen der jetzt

vorgenommenen Bewertung der Neueinstellungsbedarfe und der Absicherung der

Stellenziele des Landes werden dabei die Schlussfolgerungen aus

zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen im Land, den aktualisierten

Auswertungen der Entwicklungen in anderen Ländern sowie aktuelle

finanzpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu berücksichtigen sein.

Gleichzeitig wird sich mit der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes

dann einer künftigen Landesregierung die Gelegenheit für eine politische

Neubewertung bieten.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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