Kabinett legt Bericht zur Lage
des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor
12.10.2010, Magdeburg – 578
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 578/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 578/10
Magdeburg, den 12. Oktober 2010
Kabinett legt Bericht zur Lage
des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor
Der Jugendstrafvollzug hat in
Sachsen-Anhalt eine gute Entwicklung genommen. Das geht aus dem ersten Bericht
zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen-Anhalt 2008/2009 hervor. Er wurde
heute im Kabinett diskutiert und wird dem Landtag zugeleitet.
Der Bericht gibt einen umfassenden
und detaillierten Überblick über den Jugendstrafvollzug in Sachsen-Anhalt.
Grundlage ist das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene
Landes-Jugendstrafvollzugsgesetz, nach dem das Ministerium der Justiz alle zwei
Jahre dem Landtag über die Lage des Jugendstrafvollzugs zu berichten hat.
Jugendstrafvollzug wird in
Sachsen-Anhalt ausschließlich in der Jugendanstalt Raßnitz vollzogen. Die
Anstalt wurde im Oktober 2002 ihrer Bestimmung übergeben. Sie ist speziell für
die Bedürfnisse jugendlicher und heranwachsender Straftäter konzipiert und
errichtet worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wir unterhalten in
Raßnitz eine moderne Anstalt, in der es ein breites Angebot an Bildungs-,
Ausbildungs- und Freizeitmaßnahmen gibt. Ermöglicht wird dies durch ein gutes
Netzwerk, zu dem auch viele ehrenamtliche Unterstützer zählen. Für deren
freiwilliges Engagement kann ich nur ausdrücklich danken.¿
Leitgedanke des Jugendstrafvollzugs
ist der Erziehungsauftrag. Jugendliche und heranwachsende Strafgefangene sind
während ihrer Haft in besonderer Weise in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu
fördern. ¿Die schulische und berufliche Ausbildung nehmen deshalb in der
Vollzugsarbeit in Raßnitz einen hohen Stellenwert ein¿, so Ministerin Kolb. ¿In
vielen Fällen gelingt es uns, Defizite bei den jungen Gefangenen auszugleichen.
Wir wollen sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Lebensführung befähigen. Dies schließt die Einsicht ein, welche Folgen ihre
jeweilige Tat für die Opfer hat, sowie die grundsätzliche Achtung der Rechte
von Anderen.¿
Einige Zahlen und Fakten
Die Jugendanstalt Raßnitz verfügt über
378 Plätze im geschlossenen und 20 Plätze im offenen Vollzug. 2008 waren im
Jahresdurchschnitt 328 Jugendliche und Heranwachsende inhaftiert, 2009 waren es
300. Aktuell sind in der Jugendanstalt Raßnitz 302 Gefangene inhaftiert (Stand
1. Oktober 2010). Etwa 83 Prozent der inhaftierten Jugendlichen befanden und
befinden sich zum ersten Mal im geschlossenen Strafvollzug. Tendenziell war die
Belegung in der Jugendanstalt in den vergangenen Jahren rückläufig, scheint
sich gegenwärtig jedoch auf dem bestehenden Niveau zu stabilisieren.
Hauptgrund für die Verurteilungen sind
Gewaltdelikte. Sie machen rund 60 Prozent aller Haftgründe aus, gefolgt von
Eigentumsdelikten (ca. 25%). Die überwiegende Mehrzahl der Inhaftierten verbüßt
in Raßnitz eine Haftstrafe zwischen ein und drei Jahren.
Etwa 73 Prozent aller Straftäter, die
im Jahr 2009 im Jugendstrafvollzug aufgenommen wurden, konnten keinen Schul-
oder Berufsabschluss vorweisen. Lediglich knapp jeder Vierte (22%) verfügte
über einen Schulabschluss, 5 Prozent über eine Berufsausbildung.
In der Jugendanstalt Raßnitz gibt es
verschiedene schulische und berufliche Bildungsangebote, deren Durchführung dem
Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) obliegt,
darunter Real- und Hauptschulkurse sowie die Berufsfelder Metall-, Elektro- und
Holztechnik. 2008/2009 haben insgesamt 354 junge Straftäter einen
Schulabschluss erworben, darunter 14 Realschul- und 61 Hauptschulabschlüsse. 48
Jugendliche erwarben im Rahmen der Berufsausbildung einen Gesellenbrief bzw.
einen Abschluss als Facharbeiter.
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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