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Kabinett legt Bericht zur Lage
des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor

12.10.2010, Magdeburg – 578

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 578/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 578/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2010

 

 

 

Kabinett legt Bericht zur Lage

des Jugendstrafvollzugs 2008/2009 vor

 

Der Jugendstrafvollzug hat in

Sachsen-Anhalt eine gute Entwicklung genommen. Das geht aus dem ersten Bericht

zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen-Anhalt 2008/2009 hervor. Er wurde

heute im Kabinett diskutiert und wird dem Landtag zugeleitet. 

 

Der Bericht gibt einen umfassenden

und detaillierten Überblick über den Jugendstrafvollzug in Sachsen-Anhalt.

Grundlage ist das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene

Landes-Jugendstrafvollzugsgesetz, nach dem das Ministerium der Justiz alle zwei

Jahre dem Landtag über die Lage des Jugendstrafvollzugs zu berichten hat. 

 

Jugendstrafvollzug wird in

Sachsen-Anhalt ausschließlich in der Jugendanstalt Raßnitz vollzogen. Die

Anstalt wurde im Oktober 2002 ihrer Bestimmung übergeben. Sie ist speziell für

die Bedürfnisse jugendlicher und heranwachsender Straftäter konzipiert und

errichtet worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wir unterhalten in

Raßnitz eine moderne Anstalt, in der es ein breites Angebot an Bildungs-,

Ausbildungs- und Freizeitmaßnahmen gibt. Ermöglicht wird dies durch ein gutes

Netzwerk, zu dem auch viele ehrenamtliche Unterstützer zählen. Für deren

freiwilliges Engagement kann ich nur ausdrücklich danken.¿   

 

Leitgedanke des Jugendstrafvollzugs

ist der Erziehungsauftrag. Jugendliche und heranwachsende Strafgefangene sind

während ihrer Haft in besonderer Weise in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu

fördern. ¿Die schulische und berufliche Ausbildung nehmen deshalb in der

Vollzugsarbeit in Raßnitz einen hohen Stellenwert ein¿, so Ministerin Kolb. ¿In

vielen Fällen gelingt es uns, Defizite bei den jungen Gefangenen auszugleichen.

Wir wollen sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

Lebensführung befähigen. Dies schließt die Einsicht ein, welche Folgen ihre

jeweilige Tat für die Opfer hat, sowie die grundsätzliche Achtung der Rechte

von Anderen.¿   

 

 

 

Einige Zahlen und Fakten

 

Die Jugendanstalt Raßnitz verfügt über

378 Plätze im geschlossenen und 20 Plätze im offenen Vollzug. 2008 waren im

Jahresdurchschnitt 328 Jugendliche und Heranwachsende inhaftiert, 2009 waren es

300. Aktuell sind in der Jugendanstalt Raßnitz 302 Gefangene inhaftiert (Stand

1. Oktober 2010). Etwa 83 Prozent der inhaftierten Jugendlichen befanden und

befinden sich zum ersten Mal im geschlossenen Strafvollzug. Tendenziell war die

Belegung in der Jugendanstalt in den vergangenen Jahren rückläufig, scheint

sich gegenwärtig jedoch auf dem bestehenden Niveau zu stabilisieren.

 

Hauptgrund für die Verurteilungen sind

Gewaltdelikte. Sie machen rund 60 Prozent aller Haftgründe aus, gefolgt von

Eigentumsdelikten (ca. 25%). Die überwiegende Mehrzahl der Inhaftierten verbüßt

in Raßnitz eine Haftstrafe zwischen ein und drei Jahren.

 

Etwa 73 Prozent aller Straftäter, die

im Jahr 2009 im Jugendstrafvollzug aufgenommen wurden, konnten keinen Schul-

oder Berufsabschluss vorweisen. Lediglich knapp jeder Vierte (22%) verfügte

über einen Schulabschluss, 5 Prozent über eine Berufsausbildung.  

 

In der Jugendanstalt Raßnitz gibt es

verschiedene schulische und berufliche Bildungsangebote, deren Durchführung dem

Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) obliegt,

darunter Real- und Hauptschulkurse sowie die Berufsfelder Metall-, Elektro- und

Holztechnik. 2008/2009 haben insgesamt 354 junge Straftäter einen

Schulabschluss erworben, darunter 14 Realschul- und 61 Hauptschulabschlüsse. 48

Jugendliche erwarben im Rahmen der Berufsausbildung einen Gesellenbrief bzw.

einen Abschluss als Facharbeiter.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de