Es gilt das gesprochene Wort!
07.10.2010, Magdeburg – 143
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 143/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 143/10
Magdeburg, den 7. Oktober 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Innenminister zur Änderung des
Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt : ¿Abschaffung der
Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren schafft
Rechtsklarheit¿
Auf der heutigen Landtagssitzung erklärte Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt:
¿Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat
den Gesetzentwurf am 11. September 2008 in den Landtag eingebracht. Nach
ausführlicher Beratung des Gesetzes in den parlamentarischen Gremien möchte ich
dem Landtag dafür danken, dass wir es heute nunmehr abschließend beraten.
Lassen Sie mich die Eckpunkte des Entwurfs nochmals kurz skizzieren:
1.
Als Konsequenz aus der nach dem
Terrorismusbekämpfungsgesetz durchgeführten Evaluierung hat der Bundestag das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 beschlossen. Mit
diesem Gesetz sind die Auskunftsbefugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
praxisorientiert fortentwickelt und ergänzt worden. Die Befugnisregelungen sind
danach stärker an den maßgeblichen Schutzgesichtspunkten ausgerichtet und entsprechend
differenziert gestaltet worden.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wird als Ausfluss aus dem
Bestimmtheitsgebot und aus Gründen der Rechtsklarheit sowie
Anwenderfreundlichkeit die bisherige statische Verweisung auf die
Auskunftsbefugnisse nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz aufgegeben und es
werden im Landesrecht Vollregelungen geschaffen.
Gleichzeitig werden im Landesgesetz entsprechend dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
- die abgestuften Einsatzschwellen übernommen, so dass nicht mehr in jedem Fall
eine Straftat nach § 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes Voraussetzung für die
Geltendmachung von Auskunftsbefugnissen ist.
2.
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat sich im
Rahmen ihrer Sitzung am 6./7. Dezember 2007 in Berlin mit der Thematik
¿Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise¿ befasst.
Die IMK hat festgestellt, dass außerhalb der Parteienfinanzierung der Bereich
der rechtsextremistischen Musik- und Szeneprodukte der umsatzstärkste im
Rechtsextremismus ist. Produzenten und Anbieter rechtsextremistischer Musik und
anderer Szeneprodukte setzen bundesweit u. a. mittels Versandhändler und
Szeneläden jährlich mehrere Millionen Euro um. Über die Höhe der Gewinne ist
wenig bekannt. Sofern genügend Geld erwirtschaftet wird, fließt ein Teil in den
Lebensunterhalt der Geschäftsleute. Diese setzen auch einen nicht näher
bezifferbaren Anteil für ihre weiteren Vertriebstätigkeiten ein. Eine direkte
finanzielle Unterstützung von rechtsextremistischen Parteien und Personenzusammenschlüssen
kann selten nachgewiesen werden.
Dennoch stärken die Aktivitäten der Vertriebe und Konzertorganisatoren die
rechtsextremistische Szene insgesamt und erhöhen so auch deren finanzielles
Potential.
Vor diesem Hintergrund sollte eine umfassende Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen
ebenso mit der entsprechenden Änderung in § 17a des Gesetzes über den Verfassungsschutz
im Land Sachsen-Anhalt erreicht werden.
3.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 28. August 2007 ist § 73
Aufenthaltsgesetz, der die sonstigen Beteiligungserfordernisse im
Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt, geändert
worden.
Danach haben die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten
Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Versagungsgründe sowie sonstige
Sicherheitsbedenken der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen
Auslandsvertretung unverzüglich mitzuteilen (Nachberichtspflicht).
Eine entsprechende Anpassung der Speichervorschriften im Verfassungsschutzgesetz
des Landes soll u. a. die Voraussetzung für die Erfüllung der in § 73
Aufenthaltsgesetz normierten Aufgabe schaffen.
4.
Das allgemeine Datenschutzrecht ist bereits an die heute übliche
elektronische Form der Datenverarbeitung angepasst worden, indem die
Differenzierung zwischen der herkömmlichen Informationsverarbeitung in Akten
und Dateien bei der letzten umfassenden Novellierung des Gesetzes zum Schutz
personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) weitgehend aufgehoben worden ist.
Diese Anpassung wird im Verfassungsschutzgesetz des Landes nachvollzogen. Die
Vorschriften zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden mit diesem
Gesetz der allgemeinen Entwicklung der elektronischen Kommunikation und des
elektronischen Schriftverkehrs angepasst.
5.
Die Voraussetzungen und das Verfahren des Einsatzes technischer Mittel im
Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes werden mit dem Gesetzentwurf an
die Grundzüge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie auf
die präventive Wohnraumüberwachung übertragbar sind - angepasst.
Zudem werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingeführt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird
damit dem staatlichen Zugriff seitens des Verfassungsschutzes vollständig
entzogen.
In intensiven parlamentarischen Beratungen sowohl im Innenausschuss, zuletzt am
23. September 2010, wie auch im Ausschuss für Recht und Verfassung hat der Gesetzentwurf
noch inhaltliche Änderungen erfahren, die in der nun vorliegenden
Beschlussempfehlung dokumentiert sind:
An dieser Stelle möchte ich folgenden Punkt besonders hervorheben:
Die Befugnis in § 10 des Verfassungsschutzgesetzes zur Speicherung, Veränderung
und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren wurde gestrichen. Grund hierfür waren rechtswidrige
elektronische Speicherungen von Daten Minderjähriger, die in fehlerhafter
Anwendung der geltenden Rechtslage vorgenommen worden sind. In Auswertung der
Erkenntnisse aus der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am
18.02.2009 wurden auf Weisung von mir vom gleichen Tage vom Verfassungsschutz
alle Daten, die in elektronischer Form über Personen gespeichert waren, die das
14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, gelöscht. Mit der jetzt vom
Gesetzgeber gewählten Lösung, wird eine Speicherung auch in Papierakten nicht
mehr möglich sein und es ist für ein Höchstmaß an Rechtsklarheit gesorgt.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzesvorhaben und danke für Ihre
Aufmerksamkeit.¿
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






