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Neuer Tarifvertrag für
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen

05.10.2010, Magdeburg – 547

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 547/10

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2010

 

 

 

Neuer Tarifvertrag für

pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen

 

Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das

Kabinett über das Ergebnis der landesbezirklichen Tarifverhandlungen für

pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Bullerjahn erklärte,

dass sich die Tarifparteien nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine

Anschlussregelung für den am 31. Juli 2011 auslaufenden Tarifvertrag geeinigt

hätten.

 

Die Anschlussregelungen bestehen aus einem Paket

mit zwei Tarifverträgen. Kernstück des einen Tarifvertrages ist die Absenkung

der Arbeitszeit auf 85 Prozent (34 Wochenstunden). Im gleichen Maße wie die

Arbeitszeit wird auch das Entgelt abgesenkt. Im Gegenzug wird dem von der

Arbeitszeitabsenkung erfassten Personenkreis Kündigungsschutz gewährt.

 

¿Wir haben mit dem zweiten Tarifvertrag auch dem

Wunsch der Beschäftigten und der Gewerkschaften nach mehr Teilzeitangeboten entsprochen,

um den persönlichen Belangen bei der Regelung der Arbeitsbedingungen besonders

Rechnung zu tragen. Danach können Beschäftigungsumfänge individuell vereinbart

werden, die niedriger sind als die tariflich vereinbarten 85 Prozent (bzw. 87,5

Prozent bei Einsatz in Förderschulen)¿, so Bullerjahn.

 

Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff:

¿Kündigungsschutz und die Möglichkeit, in Teilzeitarbeit zu gehen, sind nun

auch für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraglich

geregelt. Somit haben diese Beschäftigten analog zu den Lehrkräften an

öffentlichen Schulen ebenso Planungssicherheit für einen weiteren Zeitraum. Sie

bleiben sozial abgesichert und können auf dieser Grundlage ihr Arbeitspensum

individuell gestalten. Die Regelung ist auch für die Qualität der

Bildungsarbeit an den Schulen eine weiterer Meilenstein. Denn wie wichtig die

pädagogische Betreuung dort ist, wird immer deutlicher.¿

 

¿Mit den tariflichen Anschlussregelungen wollen

Landesregierung und Gewerkschaften ein deutliches Zeichen setzen und die

Arbeitsplätze dieser Beschäftigten für einen weiteren Zeitraum bis zum 31.

Dezember 2014 sichern¿, so Bullerjahn abschließend.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de