Neuer Tarifvertrag für
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen
05.10.2010, Magdeburg – 547
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 547/10
Magdeburg, den 5. Oktober 2010
Neuer Tarifvertrag für
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das
Kabinett über das Ergebnis der landesbezirklichen Tarifverhandlungen für
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Bullerjahn erklärte,
dass sich die Tarifparteien nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine
Anschlussregelung für den am 31. Juli 2011 auslaufenden Tarifvertrag geeinigt
hätten.
Die Anschlussregelungen bestehen aus einem Paket
mit zwei Tarifverträgen. Kernstück des einen Tarifvertrages ist die Absenkung
der Arbeitszeit auf 85 Prozent (34 Wochenstunden). Im gleichen Maße wie die
Arbeitszeit wird auch das Entgelt abgesenkt. Im Gegenzug wird dem von der
Arbeitszeitabsenkung erfassten Personenkreis Kündigungsschutz gewährt.
¿Wir haben mit dem zweiten Tarifvertrag auch dem
Wunsch der Beschäftigten und der Gewerkschaften nach mehr Teilzeitangeboten entsprochen,
um den persönlichen Belangen bei der Regelung der Arbeitsbedingungen besonders
Rechnung zu tragen. Danach können Beschäftigungsumfänge individuell vereinbart
werden, die niedriger sind als die tariflich vereinbarten 85 Prozent (bzw. 87,5
Prozent bei Einsatz in Förderschulen)¿, so Bullerjahn.
Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff:
¿Kündigungsschutz und die Möglichkeit, in Teilzeitarbeit zu gehen, sind nun
auch für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertraglich
geregelt. Somit haben diese Beschäftigten analog zu den Lehrkräften an
öffentlichen Schulen ebenso Planungssicherheit für einen weiteren Zeitraum. Sie
bleiben sozial abgesichert und können auf dieser Grundlage ihr Arbeitspensum
individuell gestalten. Die Regelung ist auch für die Qualität der
Bildungsarbeit an den Schulen eine weiterer Meilenstein. Denn wie wichtig die
pädagogische Betreuung dort ist, wird immer deutlicher.¿
¿Mit den tariflichen Anschlussregelungen wollen
Landesregierung und Gewerkschaften ein deutliches Zeichen setzen und die
Arbeitsplätze dieser Beschäftigten für einen weiteren Zeitraum bis zum 31.
Dezember 2014 sichern¿, so Bullerjahn abschließend.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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