Finanzminister Bullerjahn: Kein
Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf
Elektronik
01.10.2010, Magdeburg – 12
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/10
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 12/10
Magdeburg, den 1. Oktober 2010
Finanzminister Bullerjahn: Kein
Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf
Elektronik
¿Das jährliche
Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende, bereits ab 2011 stellt die
Steuerverwaltung um auf Elektronik¿, kündigte Finanzminister Jens Bullerjahn
heute in Magdeburg an.
Bisher
erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre
Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre
Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer
berechneten und an das Finanzamt abführten. ¿Dieser Weg ist heutzutage nicht
mehr zeitgemäß, und vor allem war er nicht bürgerfreundlich¿, so Bullerjahn.
Die
Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten
direkt von der Steuerverwaltung.
Damit einher
geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig
sind. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte.
¿Zukünftig sind Sie beim Finanzamt immer richtig¿, so Bullerjahn.
Für die
erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber
die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht
Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist,
gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung
weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das
bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf
der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011
etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe
geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der
Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche
Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann
alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.
Weitergehende
Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
können Sie der als Anlage beigefügten Broschüre entnehmen und finden Sie im
Internet unter www.elster.de und www.ofd.sachsen-anhalt.de
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