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Finanzminister Bullerjahn: Kein
Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf
Elektronik

01.10.2010, Magdeburg – 12

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 12/10

 

 

 

Magdeburg, den 1. Oktober 2010

 

 

 

Finanzminister Bullerjahn: Kein

Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr / Die Steuerverwaltung stellt um auf

Elektronik

 

 

 

¿Das jährliche

Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende, bereits ab 2011 stellt die

Steuerverwaltung um auf Elektronik¿, kündigte Finanzminister Jens Bullerjahn

heute in Magdeburg an.

 

Bisher

erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre

Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre

Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer

berechneten und an das Finanzamt abführten. ¿Dieser Weg ist heutzutage nicht

mehr zeitgemäß, und vor allem war er nicht bürgerfreundlich¿, so Bullerjahn.

 

Die

Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten

direkt von der Steuerverwaltung.

 

Damit einher

geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig

sind. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte.

¿Zukünftig sind Sie beim Finanzamt immer richtig¿, so Bullerjahn.

 

Für die

erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber

die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht

Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist,

gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung

weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das

bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf

der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011

etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe

geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der

Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche

Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann

alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.

 

Weitergehende

Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

können Sie der als Anlage beigefügten Broschüre entnehmen und finden Sie im

Internet unter www.elster.de und www.ofd.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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