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Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Haftbefehl gegen 48-jährigen Mann aus Aken wegen vorsätzlicher Brandstiftung
und räuberischem Diebstahl erlassen -

28.09.2010, Köthen – 302

  • Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 301/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 301/10

 

 

 

Dessau, den 17. September 2010

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

- Haftbefehl gegen 48-jährigen Mann aus Aken wegen vorsätzlicher Brandstiftung

und räuberischem Diebstahl erlassen -

 

Am Nachmittag des 16.09.2010 hat der Ermittlungsrichter

des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau gegen einen 48-jährigen Mann aus Aken

Haftbefehl erlassen.

Nach dem Stand der bisher von Staatsanwaltschaft und Polizei geführten

Ermittlungen steht der 48-jährige Beschuldigte zur Überzeugung des

Ermittlungsrichters unter dem dringenden Verdacht, am 15.09.2010 gegen 12:10

Uhr ein Reihenhaus in Aken, Himmelreichstraße, vorsätzlich angezündet zu haben.

Das Haus wurde durch den Brand unbewohnbar. Die 92-jährige Bewohnerin des

benachbarten Hauses befindet sich nach dem Brand zur Beobachtung in einem

Krankenhaus. Durch das Feuer wurde ein Schaden von cirka 30 000 Euro

verursacht.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte

das Feuer in den Mittagsstunden des 15.09.2010 in seinem Haus gelegt hat und

anschließend mit einem Fahrrad nach Dessau-Roßlau gefahren ist. Im Ortsteil

Kleinkühnau suchte der Beschuldigte nach seinen Angaben gegen 13:05 Uhr des

15.09.2010 einen Einkaufsmarkt auf, um dort Zigaretten zu kaufen. Im

Kassenbereich soll er die Kassiererin mit einer in seiner Jackeninnentasche

befindlichen Schreckschusspistole bedroht haben, um anschließend, so die

Aussage der Kassiererin, die Zigaretten an sich zu nehmen und die

Verkaufsstelle ohne zu bezahlen mit den Worten ¿ruf doch die Bullen¿ zu

verlassen.

Auf Grund einer der Polizei vorliegenden detaillierten Personenbeschreibung

konnte der Beschuldigte noch im Nahbereich des Tatortes aufgegriffen und

vorläufig festgenommen werden. Bei dem Beschuldigten wurde eine

Schreckschusswaffe gefunden und von den festnehmenden Polizeibeamten zu

Beweiszwecken sichergestellt. Der 48-Jährige wurde anschließend von Ermittlungsbeamten

der Kriminalpolizei vernommen.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat am 16.09.2010 Haftantrag gegen den

Beschuldigten gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag, wie dargelegt, gefolgt

und hat am 16.09.2010 Haftbefehl erlassen. Der 48-jährige Beschuldigte wurde in

eine Justizvollzugsanstalt überführt.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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