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4. Datenschutzbericht des
Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor

24.09.2010, Halle (Saale) – 115

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 115/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 115/10

 

 

 

Halle (Saale), den 24. September

2010

 

 

 

4. Datenschutzbericht des

Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor

 

 

 

Bürgerbeschwerden um 57 % gestiegen

 

 

 

Wer

nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Das ist ein im Zusammenhang mit dem Datenschutz

gern genutzter Satz. Und immer wird dabei vor dem leichtfertigen Vertrauen auf

diese Weisheit gewarnt. So auch im 4. Datenschutzbericht des

Landesverwaltungsamtes, der jetzt vorliegt.

 

 

 

Der

technische Fortschritt ermöglicht heutzutage eine immer schnellere und

umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die

Privatwirtschaft sammeln zahlreiche Informationen über ihre Kunden. Namens-,

Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert, wie Informationen zum

Beispiel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse.

 

 

 

Für

den betroffenen Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über

ihn speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob

diese Datenerfassung auch erlaubt ist. Zunehmend sind sich die Menschen aber der

damit verbundenen Gefahren bewusst und verfolgen kritisch, wer welche Daten

über sie sammelt, weiter verbreitet und nutzt. Das hat das

Landesverwaltungsamt, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen

Bereich jetzt mit vielen Fakten und Beispielen in ihrem 4. Tätigkeitsbericht

zum Datenschutz dargelegt.  Im

Berichtszeitraum vom 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2009 gingen hier im Zusammenhang

mit möglichen Datenschutz-Verstößen 73 Anfragen und 148 Beschwerden ein (im

davorliegenden Berichtszeitraum waren es noch 57 Anfragen und 94 Beschwerden).

Die Anfragen bezogen sich größtenteils auf die Zulässigkeit  der Datenübermittlung,

- erhebung und -speicherung, wie beispielsweise der Zulässigkeit der

Speicherung. Nach wie vor von großem Interesse ist auch die Frage der

Zulässigkeit der Videoüberwachung.

 

 

 

Besondere

Aufmerksamkeit erregte im Berichtszeitraum das Vorhaben von Google Street View,

flächendeckend in Deutschland Aufnahmen aus den Kommunen ins Netz zu stellen.

Die Datenschutzbehörde beim LVwA war die erste, die ein Formular entwickelte,

das Mietern und Haus- bzw. Grundstückseigentümern die Möglichkeit eines

Vorab-Widerspruchs gegen die Darstellung der Immobilien- und Grundstücksansichten

gibt.

 

 

 

¿Für

die Aufsichtsbehörde steht generell die Aufklärung und nicht die Ahndung von

Verstößen gegen den Datenschutz im Vordergrund. Wir haben großes Interesse

daran, durch Aufklärung und Beratung die Menschen weiter zu sensibilisieren und

das datenschutzgerechte Verhalten der verantwortlichen Stellen zukünftig

sicherzustellen¿, so Michael Wersdörfer, als Leiter des zuständigen Referates

oberster Datenschützer im Landesverwaltungsamt. ¿Natürlich muss dort, wo es

notwendig ist, auch der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden¿, stellt er

klar.  So musste die Behörde im Berichtszeitraum gegen die Regionalgesellschaft

eines Discounters ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängen, weil diese

unzulässig Mitarbeiterdaten durch Detektive erhoben hatte. Insgesamt hat die

Behörde im Berichtszeitraum acht Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

 

 

Wer

sich detaillierter über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich

informieren will, für den steht der 4. Tätigkeitsbericht des

Landesverwaltungsamtes zum Datenschutz als Download neben weiteren

Informationen zum Thema auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz

bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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