4. Datenschutzbericht des
Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor
24.09.2010, Halle (Saale) – 115
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 115/10
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 115/10
Halle (Saale), den 24. September
2010
4. Datenschutzbericht des
Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor
Bürgerbeschwerden um 57 % gestiegen
Wer
nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Das ist ein im Zusammenhang mit dem Datenschutz
gern genutzter Satz. Und immer wird dabei vor dem leichtfertigen Vertrauen auf
diese Weisheit gewarnt. So auch im 4. Datenschutzbericht des
Landesverwaltungsamtes, der jetzt vorliegt.
Der
technische Fortschritt ermöglicht heutzutage eine immer schnellere und
umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die
Privatwirtschaft sammeln zahlreiche Informationen über ihre Kunden. Namens-,
Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert, wie Informationen zum
Beispiel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse.
Für
den betroffenen Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über
ihn speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob
diese Datenerfassung auch erlaubt ist. Zunehmend sind sich die Menschen aber der
damit verbundenen Gefahren bewusst und verfolgen kritisch, wer welche Daten
über sie sammelt, weiter verbreitet und nutzt. Das hat das
Landesverwaltungsamt, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen
Bereich jetzt mit vielen Fakten und Beispielen in ihrem 4. Tätigkeitsbericht
zum Datenschutz dargelegt. Im
Berichtszeitraum vom 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2009 gingen hier im Zusammenhang
mit möglichen Datenschutz-Verstößen 73 Anfragen und 148 Beschwerden ein (im
davorliegenden Berichtszeitraum waren es noch 57 Anfragen und 94 Beschwerden).
Die Anfragen bezogen sich größtenteils auf die Zulässigkeit der Datenübermittlung,
- erhebung und -speicherung, wie beispielsweise der Zulässigkeit der
Speicherung. Nach wie vor von großem Interesse ist auch die Frage der
Zulässigkeit der Videoüberwachung.
Besondere
Aufmerksamkeit erregte im Berichtszeitraum das Vorhaben von Google Street View,
flächendeckend in Deutschland Aufnahmen aus den Kommunen ins Netz zu stellen.
Die Datenschutzbehörde beim LVwA war die erste, die ein Formular entwickelte,
das Mietern und Haus- bzw. Grundstückseigentümern die Möglichkeit eines
Vorab-Widerspruchs gegen die Darstellung der Immobilien- und Grundstücksansichten
gibt.
¿Für
die Aufsichtsbehörde steht generell die Aufklärung und nicht die Ahndung von
Verstößen gegen den Datenschutz im Vordergrund. Wir haben großes Interesse
daran, durch Aufklärung und Beratung die Menschen weiter zu sensibilisieren und
das datenschutzgerechte Verhalten der verantwortlichen Stellen zukünftig
sicherzustellen¿, so Michael Wersdörfer, als Leiter des zuständigen Referates
oberster Datenschützer im Landesverwaltungsamt. ¿Natürlich muss dort, wo es
notwendig ist, auch der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden¿, stellt er
klar. So musste die Behörde im Berichtszeitraum gegen die Regionalgesellschaft
eines Discounters ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängen, weil diese
unzulässig Mitarbeiterdaten durch Detektive erhoben hatte. Insgesamt hat die
Behörde im Berichtszeitraum acht Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wer
sich detaillierter über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich
informieren will, für den steht der 4. Tätigkeitsbericht des
Landesverwaltungsamtes zum Datenschutz als Download neben weiteren
Informationen zum Thema auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz
bereit.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
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