Lutherstadt Eisleben erhält
128.000 Euro vom Innenministerium für Straßenbauvorhaben
21.09.2010, Magdeburg – 136
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/10
Magdeburg, den 21. September 2010
Lutherstadt Eisleben erhält
128.000 Euro vom Innenministerium für Straßenbauvorhaben
Durch das Innenministerium werden für die
Lutherstadt Eisleben zur Erbringung des Eigenanteils für eine vom Bund
geförderte Straßenbaumaßnahme insgesamt 128.240,42
Euro bereitgestellt. Das Geld fließt in den Ausbau der Zentrumsumgehung
einschließlich Teilabschnitt zwischen Schulgartenweg und Karl-Fischer-Straße.
Die Straßenbaumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings
muss der Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Diese Beträge wurden vom Land zur
Verfügung gestellt, da die Lutherstadt Eisleben finanziell nicht dazu in der
Lage ist und so ein Wegfall der Förderung droht. Funktionierende Verkehrswege
sind ausschlaggebend für die wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche
Entwicklung einer Region.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 25 % der
benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so
dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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