Knapp 300.000 Euro Finanzhilfe
vom Innenministerium für Gemeinde Wethau
21.09.2010, Magdeburg – 135
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/10
Magdeburg, den 21. September 2010
Knapp 300.000 Euro Finanzhilfe
vom Innenministerium für Gemeinde Wethau
Das Innenministerium hat der Gemeinde Wethau im Burgenlandkreis eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 295.700 Euro bewilligt.
Das Geld steht der Gemeinde zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten zur
Verfügung. Die Gemeinde befindet sich seit mehreren Jahren in der Konsolidierung.
Die defizitäre Haushaltssituation hängt unter anderem auch mit einer
Erschließung eines Gewerbegebiets zusammen, das nur unzureichend vermarktet
werden konnte.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Gemeinde Wethau ist erkennbar bemüht,
ihren Haushalt zu konsolidieren. Leider kann Wethau noch nicht ohne Hilfe
auskommen. Wir vertrauen darauf, dass die Gemeinde ihre intensiven
Sparbemühungen weiter fortsetzt.¿
Liquiditätshilfen können gemäß dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt
werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten
Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung
der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu
leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im
Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf
den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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