Stadt Halle (Saale) erhält vom
Innenministerium weitere finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Beesener
Straße
10.09.2010, Magdeburg – 127
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 127/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 127/10
Magdeburg, den 10. September 2010
Stadt Halle (Saale) erhält vom
Innenministerium weitere finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Beesener
Straße
Auf
Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes unterstützt das Innenministerium die
Ausbaumaßnahme der Beesener Straße (Süd) in Halle mit einem weiteren Betrag in
Höhe von 119.815,25 Euro. Bereits im vergangenen Jahr wurden für den bereits
ausgebauten Abschnitt der Beesener Straße (Berg) rund 160.000 Euro Finanzhilfen
gewährt.
Die gesamte Baumaßnahme wird vom Bund finanziell gefördert, bei der vom Land
zur Verfügung gestellten Summe handelt es sich um den von der Stadt zu
erbringenden Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Da sich die Stadt Halle in der
Haushaltskonsolidierung befindet und die Summe selber nicht aufbringen kann,
greifen wir ihr unter die Arme. Denn ohne Eigenanteil gibt es auch keine
finanzielle Förderung des Bundes und die Saalestadt könnte dieses für sie
wichtige Vorhaben nicht verwirklichen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen
Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie
dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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