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Innenministerium unterstütz
Straßenbaumaßnahme im Burgenlandkreis mit knapp 50.000 Euro

10.09.2010, Magdeburg – 126

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. September 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstütz

Straßenbaumaßnahme im Burgenlandkreis mit knapp 50.000 Euro

 

 

 

Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis zur

Aufbringung des Eigenanteils einen Betrag in Höhe von 46.992,40 Euro für den

Ausbau der Kreisstraße 2169 von der Bundesstraße 91 bis zur Kreisgrenze

Saalekreis zur Verfügung gestellt. Die Baumaßnahmen wird durch den Bund

finanziell gefördert, allerdings muss die antragstellende Kommune einen

Eigenanteil erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist,

so dass ein Wegfall der Förderung droht, wird der Betrag vom Land auf Grundlage

des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Ein gut

ausgebautes Straßennetz ist Voraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche

Entwicklung. Zwar kommen den Autobahnen und Bundesstraßen dabei herausragende

Rollen zu, aber diese können ihre Leistungsfähigkeit nur dann voll entfalten, wenn

sie auch gut zu erreichen sind. Und das funktioniert nur über gut ausgebaute

kommunale Straßennetze. Und genau hier investieren wir mit diesem Betrag.¿ 

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann sie gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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