Innenministerium unterstütz
Straßenbaumaßnahme im Burgenlandkreis mit knapp 50.000 Euro
10.09.2010, Magdeburg – 126
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 126/10
Magdeburg, den 10. September 2010
Innenministerium unterstütz
Straßenbaumaßnahme im Burgenlandkreis mit knapp 50.000 Euro
Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis zur
Aufbringung des Eigenanteils einen Betrag in Höhe von 46.992,40 Euro für den
Ausbau der Kreisstraße 2169 von der Bundesstraße 91 bis zur Kreisgrenze
Saalekreis zur Verfügung gestellt. Die Baumaßnahmen wird durch den Bund
finanziell gefördert, allerdings muss die antragstellende Kommune einen
Eigenanteil erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist,
so dass ein Wegfall der Förderung droht, wird der Betrag vom Land auf Grundlage
des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Ein gut
ausgebautes Straßennetz ist Voraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche
Entwicklung. Zwar kommen den Autobahnen und Bundesstraßen dabei herausragende
Rollen zu, aber diese können ihre Leistungsfähigkeit nur dann voll entfalten, wenn
sie auch gut zu erreichen sind. Und das funktioniert nur über gut ausgebaute
kommunale Straßennetze. Und genau hier investieren wir mit diesem Betrag.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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