Hövelmann bringt Entwurf zur
Aufhebung des Stadt-Umland-Gesetzes in den Landtag ein
09.09.2010, Magdeburg – 124
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 124/10
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 124/10
Magdeburg, den 9. September 2010
Hövelmann bringt Entwurf zur
Aufhebung des Stadt-Umland-Gesetzes in den Landtag ein
I Sperrfrist: heute, Donnerstag, 9.9.2010,
19.00 Uhr
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bringt in der heutigen Landtagssitzung den
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Aufhebung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes
ein. Dabei erklärt der Minister:
¿Die Landesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der kurz und bündig
vorsieht, das Stadt-Umland-Verbandsgesetz, mit dem die Stadt-Umland-Verbände
Halle und Magdeburg zum Zwecke der gemeinsamen Flächennutzungsplanung
gesetzlich gebildet worden waren, sowie das diesem Gesetz zugrunde liegende
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz aufzuheben. Grund für die Aufhebung
ist, dass die Landesregierung keine Notwendigkeit dieser gesetzlichen
Regelungen mehr zu erblicken vermag.
Zum Gesetzentwurf hat die Landesregierung die kommunalen Spitzenverbände, die
Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg sowie die Städte und Gemeinden
angehört, die in diesen Verbänden Mitglied sind. Es gab eine relativ geringe
Quote an Stellungnahmen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben dem
Gesetzentwurf zugestimmt.
Von den angehörten 29 Verbandsmitgliedern liegen lediglich die
Stellungnahmen der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie von sechs
weiteren Städten und Gemeinden vor. Die beiden Stadt-Umland-Verbände haben sich
nicht geäußert.
Von den sechs Umlandgemeinden, die sich im Rahmen der
Anhörung geäußert haben, haben fünf Einheitsgemeinden den Gesetzentwurf
begrüßt. Zum Teil wurde hervorgehoben, dass freiwillige Kooperationen zur
Bewältigung der Verflechtungsbeziehungen im Stadt-Umland-Bereich der
Oberzentren besser gerecht werden könnten als eine zwangsweise durch Gesetz
verordnete Zusammenarbeit.
Die ehemalige Gemeinde Peißen, deren gesetzliche Eingemeindung in eine
Einheitsgemeinde zwischenzeitlich am 1. September wirksam geworden ist, hat die
nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes
hingegen abgelehnt, weil damit die Möglichkeit aufgegeben werde, die
Flächennutzungsplanungen im Stadt-Umland-Bereich der Oberzentren
partnerschaftlich und langfristig zu koordinieren. Zudem befürchtet die Gemeinde
künftige Bestrebungen der Oberzentren, Umlandgemeinden ganz oder teilweise in
ihr Gebiet einzugemeinden.
Bei den kreisfreien Städten hat die Anhörung differenzierte Haltungen zu dem
Gesetzentwurf ergeben. Während die Stadt Magdeburg den Gesetzentwurf
unterstützt, stößt bei der Stadt Halle die Aufhebung des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes auf Ablehnung. Nach Auffassung der
Stadt Halle würde mit dem Verzicht auf dieses Gesetz die Grundlage für Eingemeindungen
eng verflochtener Umlandgemeinden auf gesetzlicher Basis als ein wichtiger
Ansatz zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik entfallen.
Die Landesregierung hat die gegen den Gesetzentwurf vorgebrachten Bedenken
geprüft. Nach Auffassung der Landesregierung überwiegen jedoch die Gründe, die
für die Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes sprechen. Im Zuge der
Gemeindegebietsreform sind durch freiwillige und gesetzliche Zusammenschlüsse
leitbildgerecht im Umland der Oberzentren leistungsfähige Einheitsgemeinden
geschaffen worden. Nach dem Leitbild werden Einheitsgemeinden mit ihrer
einheitlichen Verwaltungs-, Aufgaben- und Willensbildungsstruktur dem
Erfordernis gerecht, als starker Ansprechpartner für und mit dem Oberzentrum
die vielfältigen Anforderungen im verdichteten Stadt-Umland-Bereich zu
bewältigen. Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform und der Umsetzung des
Leitbildes für leistungs- und zukunftsfähige Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt
sieht die Landesregierung keine zwingende Notwendigkeit mehr, die Aufgabe der
Flächennutzungsplanung der Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der
umliegenden Einheitsgemeinden weiterhin zu entziehen und an der Existenz einer
regionalen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der Stadt-Umland-Verbände wie
auch an den gesetzlichen Vorschriften, wie sie das
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz in einem abgestuften Handlungskonzept
zur Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse zwischen den kreisfreien Städten und
den Kommunen in deren Umland vorgesehen hat, festzuhalten.
Mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs würde die Flächennutzungsplanung
als Bestandteil der kommunalen Planungshoheit wieder in den Aufgabenbestand der
Städte und Gemeinden im Stadt-Umland-Bereich zurückfallen, eine zusätzliche
Planungs- und Verwaltungsebene abgeschafft und damit der Verwaltungsaufbau wie
auch der Abstimmungsbedarf vereinfacht werden. Damit würde die kommunale
Gesamtverantwortung gestärkt, wie sie nach dem gesetzgeberischen Leitbild der
Gemeindegebietsreform auf der gemeindlichen Ebene in Sachsen-Anhalt angestrebt
wird.
Was die Aufhebung des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und ihre Bedeutung für die von
manchen erhofften und von anderen befürchteten zukünftig möglichen
Eingemeindungen in die Oberzentren betrifft, ist mir wichtig, an dieser Stelle
zu betonen: Der Gesetzgeber legt sich mit diesem Gesetzentwurf weder pro noch
contra Eingemeindungen fest. Mögliche Eingemeindungen wären in der Zukunft nach
den allgemeinen Vorgaben der Verfassung und der Gemeindeordnung zu entscheiden.
Der Vollständigkeit halber bemerke ich weiterhin, dass der infolge des
Urteils des Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 am 30. April 2009 von der
Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, der sich derzeit in der Ausschussberatung
befindet, im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gegenstandslos wird.¿
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