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Über 220.000 Euro Unterstützung für
Straßenbaumaßnahmen im Salzlandkreis

24.08.2010, Magdeburg – 112

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 112/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 112/10

 

 

 

Magdeburg, den 24. August 2010

 

 

 

 

 

Über 220.000 Euro Unterstützung für

Straßenbaumaßnahmen im Salzlandkreis

 

 

 

Insgesamt

224.179,64 Euro wurden dem Salzlandkreis vom Innenministerium mit Bescheid vom

23. August 2010 als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderter

Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.

 

Die Zuweisungsbeträge stehen für den

Neubau der Ortsumgehung Nachterstedt (110.020,20 Euro) und für den Ausbau der

K1368, Ortsdurchfahrt Gatersleben, 3. und 4. Bauabschnitt (114.159,44 Euro) zur

Verfügung. 

 

Die Straßenbaumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert,

allerdings muss der Antragsteller die dafür notwendigen Eigenanteile selbst

erbringen. Da der Salzlandkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass

ein Wegfall der Förderung droht, wurden die Beträge vom Land zur Verfügung

gestellt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Eine gut ausgebaute, leistungsfähige und

auch verkehrssichere Infrastruktur bestimmt die wirtschaftliche und kulturelle

Entwicklung einer Region maßgeblich mit. Da der Salzlandkreis den Eigenanteil

zur Förderung der Straßenbaumaßnahmen nicht selbst erbringen kann, unterstützt

das Land den Kreis finanziell, um so notwendige Investitionen möglich zu

machen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 % bzw. 25 %

der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der

Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de