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Mehr als 55.000 Euro für Straßenbaumaßnahme
in Halberstadt

12.08.2010, Magdeburg – 106

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 106/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 106/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2010

 

 

 

 

 

Mehr als 55.000 Euro für Straßenbaumaßnahme

in Halberstadt

 

 

Für die Stadt Halberstadt wurden durch das Innenministerium zur Aufbringung des Eigenanteils für

eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme

56.360,50 Euro nach dem

Finanzausgleichsgesetz bereit

gestellt. Der Zuwendungsbetrag steht für den Bau von Nebenanlagen

Quedlinburger Straße / Umleitungsstrecke Oehlerstraße, zur Verfügung.

 

Die Baumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss der

Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die Stadt

Halberstadt finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt. Bereits im

November letzten Jahres unterstützte das Innenministerium das Bauvorhaben in

Halberstadt mit fast 45.000 Euro.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Als ¿Tor zum Harz` ist die Kreisstadt

Halberstadt über die Landesgrenzen hinaus als ein attraktiver Kultur- und

Freizeitstandort bekannt. Damit die Gäste der Stadt und auch die Einheimischen

die kulturellen Angebote der Stadt nutzen können, bedarf es eines

leistungsfähigen Verkehrsnetzes. Da Halberstadt aus eigener Kraft den

Eigenanteil für die Baumaßnahme nicht erbringen kann, unterstützt sie das Land

finanziell.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen

Eigenanteil in Höhe von  20 % der

benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so

dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de