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Innenministerium unterstützt Straßenbau im
Landkreis Stendal mit mehr als 260.000 Euro

12.08.2010, Magdeburg – 105

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 105/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 105/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2010

 

 

 

 

 

Innenministerium unterstützt Straßenbau im

Landkreis Stendal mit mehr als 260.000 Euro

 

 

Zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte

Straßenbaumaßnahmen wurden dem Landkreis Stendal mit Bewilligungsbescheid vom

10. August 2010 insgesamt 264.272 Euro

vom Innenministerium zur Verfügung gestellt. Die Zuweisungsbeträge fließen zum

einen in den Ersatzneubau der Brücke über den Aland im Zuge der Kreisstraße

1016 bei Wahrenberg (175.978 Euro) und zum anderen in den Ausbau der

Kreisstraße 1191, Ortslage Schönwalde (88.294,00 Euro).

 

Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um notwendige Eigenanteile, um

weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land

unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell

nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Der Landkreis Stendal ist bezogen auf

die Fläche der größte im Land. Er zählt jedoch zugleich zu den dünn besiedelten

Regionen. Gerade deshalb ist eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur für die

Bewohner, die ansässigen Unternehmen und auch für die Besucher des Landkreises

Stendal von großer Bedeutung.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen

(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich

der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des

Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe

von  20 % der benötigten Finanzmittel

erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung

des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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