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Staatsvertrag mit Berlin und
Brandenburg
Kabinett stimmt Staatsschutz-Senat zu

10.08.2010, Magdeburg – 405

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 405/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. August 2010

 

 

 

Staatsvertrag mit Berlin und

Brandenburg

Kabinett stimmt Staatsschutz-Senat zu

 

Sachsen-Anhalt plant, gemeinsam mit den Ländern Berlin und

Brandenburg einen gemeinsamen Staatsschutz-Senat einzurichten. Das Kabinett

stimmte heute dem Entwurf des Staatsvertrages zu, mit dem Sachsen-Anhalt seine

Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen an Berlin überträgt.

 

Der gemeinsame Senat soll am Kammergericht Berlin angesiedelt

werden. Er hat künftig über alle Staatsschutz-Strafverfahren der drei Bundesländer

zu verhandeln. Dies betrifft besonders schwere Straftaten, die beispielsweise

einen terroristischen Hintergrund haben bzw. bei denen der Verdacht des

Friedensverrates, der Gefährdung der Landesverteidigung oder der Gefährdung des

demokratischen Rechtsstaates nach § 74 a, Absatz 2 des

Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorliegt. Bislang sind die jeweiligen

Oberlandesgerichte in erster Instanz zuständig.

 

¿Solche Verfahren sind sehr selten und setzen bei den

zuständigen Richtern spezielle Kenntnisse voraus. Zudem sind an den

Gerichtsgebäuden oft sehr umfangreiche bauliche und technische

Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine

Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten sinnvoll¿,

sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

 

In Sachsen-Anhalt wurden Staatsschutz-Strafverfahren

bisher am Oberlandesgericht Naumburg verhandelt. In den vergangenen fünf Jahren

gab es kein einziges entsprechendes Verfahren. Mit der geplanten Übertragung

der Zuständigkeit auf das Kammergericht Berlin kann auf die dort vorhandene

Sicherheitsinfrastruktur und eine größere Erfahrung in

Staatsschutz-Strafverfahren zurückgegriffen werden. 

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalt ist nicht das erste Bundesland, das seine

Zuständigkeit für Staatsschutz-Strafsachen an ein anderes Bundesland überträgt.

So ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für Bremen und Hamburg

zuständig sowie das Oberlandesgericht Koblenz für Rheinland-Pfalz und das

Saarland.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de