Staatsvertrag mit Berlin und
Brandenburg
Kabinett stimmt Staatsschutz-Senat zu
10.08.2010, Magdeburg – 405
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 405/10
Magdeburg, den 10. August 2010
Staatsvertrag mit Berlin und
Brandenburg
Kabinett stimmt Staatsschutz-Senat zu
Sachsen-Anhalt plant, gemeinsam mit den Ländern Berlin und
Brandenburg einen gemeinsamen Staatsschutz-Senat einzurichten. Das Kabinett
stimmte heute dem Entwurf des Staatsvertrages zu, mit dem Sachsen-Anhalt seine
Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen an Berlin überträgt.
Der gemeinsame Senat soll am Kammergericht Berlin angesiedelt
werden. Er hat künftig über alle Staatsschutz-Strafverfahren der drei Bundesländer
zu verhandeln. Dies betrifft besonders schwere Straftaten, die beispielsweise
einen terroristischen Hintergrund haben bzw. bei denen der Verdacht des
Friedensverrates, der Gefährdung der Landesverteidigung oder der Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates nach § 74 a, Absatz 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorliegt. Bislang sind die jeweiligen
Oberlandesgerichte in erster Instanz zuständig.
¿Solche Verfahren sind sehr selten und setzen bei den
zuständigen Richtern spezielle Kenntnisse voraus. Zudem sind an den
Gerichtsgebäuden oft sehr umfangreiche bauliche und technische
Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Vor diesem Hintergrund sind eine
Konzentration der Zuständigkeit und eine Bündelung der Kapazitäten sinnvoll¿,
sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.
In Sachsen-Anhalt wurden Staatsschutz-Strafverfahren
bisher am Oberlandesgericht Naumburg verhandelt. In den vergangenen fünf Jahren
gab es kein einziges entsprechendes Verfahren. Mit der geplanten Übertragung
der Zuständigkeit auf das Kammergericht Berlin kann auf die dort vorhandene
Sicherheitsinfrastruktur und eine größere Erfahrung in
Staatsschutz-Strafverfahren zurückgegriffen werden.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt ist nicht das erste Bundesland, das seine
Zuständigkeit für Staatsschutz-Strafsachen an ein anderes Bundesland überträgt.
So ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für Bremen und Hamburg
zuständig sowie das Oberlandesgericht Koblenz für Rheinland-Pfalz und das
Saarland.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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