Debatte um staatlichen
Mindestlohn:
Minister Haseloff gegen weitere
Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung
09.08.2010, Magdeburg – 142
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10
Magdeburg, den 9. August 2010
Debatte um staatlichen
Mindestlohn:
Minister Haseloff gegen weitere
Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner
Haseloff spricht sich gegen einen staatlich
festgelegten und nach Ost- und Westdeutschland differenzierten Mindestlohn aus.
¿Wir müssen endlich aufhören, die Lohnpolitik nach Ost und West zu
unterscheiden. Im 20. Jahr der Deutschen Einheit sollte dies überholt sein und
eine weitere Spaltung bei der Lohnfindung überwunden werden. Ich plädiere
vielmehr für tariflich festgelegte Lohnuntergrenzen. Die Tarifpartner wissen am
besten, welche Löhne in welcher Region und Branche gezahlt werden können. Und
die können in bestimmten Branchen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf
einem ähnlicheren Niveau liegen als in Hamburg und Oberbayern.¿
Das unterstreicht Haseloff mit Blick auf die Forderung der Regionaldirektion
Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die einen gesetzlichen
Mindestlohn mit einer Ost-West-Staffelung fordert.
Vielmehr setzt der Arbeitsminister auf eine höhere Tarifbindung der
hiesigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. ¿Ich führe dazu schon Gespräche mit den
Sozialpartnern. Gerade die Gewerkschaften unterstützen mich darin und sind
gegen staatliche Mindestlöhne, weil sie die Lohnuntergrenzen in den jeweiligen
Branchen und Regionen eigenverantwortlich festlegen wollen. Dies geht jedoch
nur mit starken Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ich appelliere daher
ausdrücklich an die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
sich in ihren jeweiligen Interessenvertretungen stärker zu organisieren. Damit
wären dann auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Löhne
allgemeinverbindlich werden. Als Arbeitsminister unterstütze ich solche Anträge
auf Allgemeinverbindlicherklärung auch für Sachsen-Anhalt.¿
Im Übrigen würde ein gesetzlicher Mindestlohn von sechs bzw. 6,50 Euro
beispielsweise für eine/n Alleinerziehende/n mit zwei Kindern nicht ausreichen,
um diese/n aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien. Dafür müsste er bei rund
10,30 Euro liegen, so Haseloff. ¿Es ist unrealistisch zu glauben, dass die Mehrheit
der Geringverdiener durch einen gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von
staatlichen Unterstützungsleistungen wird. Dies wäre auf Grund unterschiedlichster
Familien- und Haushaltsgrößen nur mit einem unrealistisch hohen Mindestlohn
möglich, der jedoch viele Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt kosten
würde. Das hilft weder den Geringverdienern noch den Steuerzahlern.¿
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