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Debatte um staatlichen
Mindestlohn:
Minister Haseloff gegen weitere
Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung

09.08.2010, Magdeburg – 142

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. August 2010

 

 

 

Debatte um staatlichen

Mindestlohn:

Minister Haseloff gegen weitere

Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung

 

 

 

 

 

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner

Haseloff spricht sich gegen einen staatlich

festgelegten und nach Ost- und Westdeutschland differenzierten Mindestlohn aus.

¿Wir müssen endlich aufhören, die Lohnpolitik nach Ost und West zu

unterscheiden. Im 20. Jahr der Deutschen Einheit sollte dies überholt sein und

eine weitere Spaltung bei der Lohnfindung überwunden werden. Ich plädiere

vielmehr für tariflich festgelegte Lohnuntergrenzen. Die Tarifpartner wissen am

besten, welche Löhne in welcher Region und Branche gezahlt werden können. Und

die können in bestimmten Branchen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf

einem ähnlicheren Niveau liegen als in Hamburg und Oberbayern.¿

 

Das unterstreicht Haseloff mit Blick auf die Forderung der Regionaldirektion

Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die einen gesetzlichen

Mindestlohn mit einer Ost-West-Staffelung fordert.

 

Vielmehr setzt der Arbeitsminister auf eine höhere Tarifbindung der

hiesigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. ¿Ich führe dazu schon Gespräche mit den

Sozialpartnern. Gerade die Gewerkschaften unterstützen mich darin und sind

gegen staatliche Mindestlöhne, weil sie die Lohnuntergrenzen in den jeweiligen

Branchen und Regionen eigenverantwortlich festlegen wollen. Dies geht jedoch

nur mit starken Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ich appelliere daher

ausdrücklich an die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

sich in ihren jeweiligen Interessenvertretungen stärker zu organisieren. Damit

wären dann auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Löhne

allgemeinverbindlich werden. Als Arbeitsminister unterstütze ich solche Anträge

auf Allgemeinverbindlicherklärung auch für Sachsen-Anhalt.¿

 

Im Übrigen würde ein gesetzlicher Mindestlohn von sechs bzw. 6,50 Euro

beispielsweise für eine/n Alleinerziehende/n mit zwei Kindern nicht ausreichen,

um diese/n aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien. Dafür müsste er bei rund

10,30 Euro liegen, so Haseloff. ¿Es ist unrealistisch zu glauben, dass die Mehrheit

der Geringverdiener durch einen gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von

staatlichen Unterstützungsleistungen wird. Dies wäre auf Grund unterschiedlichster

Familien- und Haushaltsgrößen nur mit einem unrealistisch hohen Mindestlohn

möglich, der jedoch viele Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt kosten

würde. Das hilft weder den Geringverdienern noch den Steuerzahlern.¿

 

 

 

 

 

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