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Neues Wassergesetz für
Sachsen-Anhalt
Aeikens: Hochwasserschutz wird weiter verbessert

20.07.2010, Magdeburg – 388

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 388/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 388/10

 

 

 

Magdeburg, den 20. Juli 2010

 

 

 

Neues Wassergesetz für

Sachsen-Anhalt

Aeikens: Hochwasserschutz wird weiter verbessert

 

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Landeswassergesetz.

Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat heute dem Kabinett den Entwurf

eines neuen  Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorgelegt. Das bisher

geltende Landeswassergesetz ist in großen Teilen durch das im vergangenen Jahr

vom Bund neu erlassene Wasserhaushaltsgesetz  überholt und bedarf deshalb einer

Überarbeitung.

 

¿Bei diesem Gesetzgebungsverfahren steht nicht eine

inhaltliche Novellierung des Wasserrechts im Vordergrund¿, sagte Aeikens. ¿Das

bisherige Landeswassergesetz soll in die neue Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes

des Bundes überführt werden. Dies bedeutet, dass bewährte Regelungen des

bisherigen Landesrechts möglichst unverändert beibehalten werden, wobei die

Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten fortgeführt wird.¿

 

Mit nur noch 118 Paragraphen ist das neue Gesetz weniger umfangreich

und übersichtlicher als sein Vorgänger, das es noch auf 197 Paragraphen

brachte. Beispielhaft für den gelungenen Gesetzesentwurf nannte Aeikens den

Hochwasserschutz: ¿Mit dem neuen Landeswassergesetz wollen wir den vorbeugenden

Hochwasserschutz weiter verbessern. So wird die europäische Richtlinie über die

Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

(Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.¿

 

Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 in drei

Arbeitsschritten die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu

verbessern: Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, darauf aufbauend

die Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten und schließlich die

Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Der dafür erforderliche

Finanzbedarf beträgt 15 Millionen Euro. Die Hochwasserrisikomanagementpläne

werden in Zukunft alle sechs Jahre aktualisiert. Die Schwerpunkte der

Verbesserung von Deichen liegen derzeit bei den Elbehauptdeichen in den Bereichen

Dessau-Roßlau und Witttenberg, sowie bei den Muldedeichen bei Jeßnitz und

Raguhn. Deichrückverlegungen bei Retzau/Raguhn, Sandau, Klietznick und

Hohenwarte sind in der fortgeschrittenen Planungsphase.

 

Mit dem neuen Landeswassergesetz wird auch die bisher

erfolgreiche Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fortgesetzt. Danach

haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Gewässer in einen guten

Zustand zu versetzen, mindestens aber alles zu unternehmen, um diesem Ziel so

nahe wie möglich zu kommen. Aeikens: ¿Wir haben in den vergangenen Jahren zum

Schutz des Grundwassers gute Erfolge bei der Altlastensanierung erzielt. Dafür

werden jährlich 70 Millionen Euro eingesetzt.¿

 

Bis zum Jahr 2015 sollen Maßnahmen zur Reduzierung von

Stoffeinträgen, zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern,

sowie zur Verbesserung der Gewässerstrukturen umgesetzt werden. Dies sind z.B.

Fischtreppen, Randbepflanzungen und Gewässerrenaturierungen. Dafür sind

ausreichend Haushaltsmittel eingeplant. Neben Haushaltsmitteln des Landes

werden auch Bundes- und europäische Mittel eingesetzt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de