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Kabinett beschließt neues
Landesrichtergesetz

13.07.2010, Magdeburg – 379

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 379/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2010

 

 

 

Kabinett beschließt neues

Landesrichtergesetz

 

 

 

Das Kabinett hat anlässlich seiner Sitzung am heutigen Tag

in Aschersleben das neue Landesrichtergesetz beschlossen. Nach der zweiten Beratung

im Kabinett wird nun der Landtag über den Gesetzesentwurf befinden.

Justizministerin Kolb: ¿Wir sind das zweite Bundesland, das sein

Landesrichterrecht umfangreich neu ordnet. Das vorliegende Gesetz kann insoweit Vorbild für andere Bundesländer sein.¿

 

Ministerin Kolb: ¿Mit dem neuen Landesrichtergesetz haben

wir uns für eine grundsätzliche Neuregelung entschieden. Das bisherige

Landesrichtergesetz von Sachsen-Anhalt, das an vielen Stellen nur auf andere Vorschriften verwiesen hat, ist

präzisiert und aktuellen Entwicklungen angepasst worden.¿

 

Geregelt werden unter anderem neue Aspekte der Teilzeitbeschäftigung von Richtern, so dass sie

nicht nur zur Betreuung und Pflege von Familienangehörigen möglich ist, sowie

erstmals umfassend die Dienstunfähigkeit und das Nebentätigkeitsrecht. Ebenso

wurden Regelungen zur Mitbestimmung der

Richterschaft an Entscheidungen fortentwickelt. Ministerin Kolb: ¿Wichtig ist

die Regelung, wie in den Justizzentren künftig die Richtervertretungen in die

Beteiligung der Personalvertretungen der Beamten und Beschäftigten einbezogen

werden. Es soll in Zukunft keine unterschiedlichen Beteiligungsergebnisse

geben, wenn die Belange aller Bediensteten betroffen sind.¿

 

Anregungen der Verbände im Rahmen der Anhörung nach der

ersten Kabinettsbefassung am 13. April 2010 wurden insbesondere im Nebentätigkeitsrecht und im Recht der Richtervertretungen aufgenommen.

 

 

 

Hintergrund:

 

Notwendig ist ein neues ¿Landesrichtergesetz¿, da sich der

Bund im Zuge der Föderalismusreform I aus einigen bundeseinheitlichen

Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der entstandenen Freiräume den

Ländern überlassen hat. Ein bundeseinheitliches Deutsches Richtergesetz gibt es

zwar weiterhin, das jedoch keine abschließende Regelung zu den Rechten und

Pflichten von Richtern enthält.

 

In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 640 Richter tätig. Mit

435 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der

ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. 88

Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 59 Richter an den

Verwaltungsgerichten, 43 Richter an den Arbeitsgerichten und 15 Richter am

Finanzgericht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de