Kabinett beschließt neues
Landesrichtergesetz
13.07.2010, Magdeburg – 379
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 379/10
Magdeburg, den 13. Juli 2010
Kabinett beschließt neues
Landesrichtergesetz
Das Kabinett hat anlässlich seiner Sitzung am heutigen Tag
in Aschersleben das neue Landesrichtergesetz beschlossen. Nach der zweiten Beratung
im Kabinett wird nun der Landtag über den Gesetzesentwurf befinden.
Justizministerin Kolb: ¿Wir sind das zweite Bundesland, das sein
Landesrichterrecht umfangreich neu ordnet. Das vorliegende Gesetz kann insoweit Vorbild für andere Bundesländer sein.¿
Ministerin Kolb: ¿Mit dem neuen Landesrichtergesetz haben
wir uns für eine grundsätzliche Neuregelung entschieden. Das bisherige
Landesrichtergesetz von Sachsen-Anhalt, das an vielen Stellen nur auf andere Vorschriften verwiesen hat, ist
präzisiert und aktuellen Entwicklungen angepasst worden.¿
Geregelt werden unter anderem neue Aspekte der Teilzeitbeschäftigung von Richtern, so dass sie
nicht nur zur Betreuung und Pflege von Familienangehörigen möglich ist, sowie
erstmals umfassend die Dienstunfähigkeit und das Nebentätigkeitsrecht. Ebenso
wurden Regelungen zur Mitbestimmung der
Richterschaft an Entscheidungen fortentwickelt. Ministerin Kolb: ¿Wichtig ist
die Regelung, wie in den Justizzentren künftig die Richtervertretungen in die
Beteiligung der Personalvertretungen der Beamten und Beschäftigten einbezogen
werden. Es soll in Zukunft keine unterschiedlichen Beteiligungsergebnisse
geben, wenn die Belange aller Bediensteten betroffen sind.¿
Anregungen der Verbände im Rahmen der Anhörung nach der
ersten Kabinettsbefassung am 13. April 2010 wurden insbesondere im Nebentätigkeitsrecht und im Recht der Richtervertretungen aufgenommen.
Hintergrund:
Notwendig ist ein neues ¿Landesrichtergesetz¿, da sich der
Bund im Zuge der Föderalismusreform I aus einigen bundeseinheitlichen
Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der entstandenen Freiräume den
Ländern überlassen hat. Ein bundeseinheitliches Deutsches Richtergesetz gibt es
zwar weiterhin, das jedoch keine abschließende Regelung zu den Rechten und
Pflichten von Richtern enthält.
In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 640 Richter tätig. Mit
435 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der
ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. 88
Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 59 Richter an den
Verwaltungsgerichten, 43 Richter an den Arbeitsgerichten und 15 Richter am
Finanzgericht.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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