Verkehrsminister Daehre:
Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt
13.07.2010, Magdeburg – 383
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 383/10
Magdeburg, den 13. Juli 2010
Verkehrsminister Daehre:
Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt
soll auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels flächendeckend
gewährleistet werden. Die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes, der die
Landesregierung heute zugestimmt habe, definiere dafür die rechtlichen
Rahmenbedingungen, teilte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der
Kabinettssitzung in Magdeburg mit. ¿Mit den Änderungen schaffen wir die
Voraussetzung dafür, auch in den nächsten Jahren ein attraktives und zugleich
stabiles Nahverkehrsangebot zu sichern¿, betonte der Minister.
Mit der Neuregelung erhalten die Landkreise und
kreisfreien Städte als so genannte Aufgabenträger in den nächsten drei Jahren
eine planbare Mittelausstattung von insgesamt 70 Millionen Euro pro Jahr.
Künftig können sie den öffentlichen Nahverkehr und die Schülerbeförderung aus
einer Finanzmasse organisieren und so ein nachhaltiges Gesamtsystem entwickeln.
Zudem soll bei allen Investitionen, die vom Land gefördert werden, die
Barrierefreiheit grundsätzlich gewährleistet sein.
Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes nutzt das Land
Sachsen-Anhalt eine Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Danach
können landesspezifische Regelungen im Bereich der Ausgleichsleistungen für
Ausbildungsverkehre erlassen werden.
Bisher flossen die Mittel des Landes für den
Ausbildungsverkehr direkt an die Unternehmen und waren von Schülerzahlen und
Reiseweiten abhängig. Wegen zurückgehender Schülerzahlen hat diese Säule der
ÖPNV-Finanzierung jedoch in den zurückliegenden Jahren zunehmend an Tragfähigkeit
eingebüßt. Außerdem ist mit dieser Finanzierung ein erheblicher
Verwaltungsaufwand verbunden, der künftig entfällt.
Nach der ersten Kabinettsbefassung im April dieses Jahres
wurde die Gesetzesnovelle bis Ende des vorigen Monats mit den Beteiligten diskutiert.
Nach der zweiten Kabinettsbefassung kann das veränderte ÖPNV-Gesetz jetzt dem
Landtag zugeleitet werden und ab 1. Januar 2011 in Kraft treten.
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Tel: (0391) 567-6666
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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