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Verkehrsminister Daehre:
Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt

13.07.2010, Magdeburg – 383

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 383/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2010

 

 

 

Verkehrsminister Daehre:

Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt

 

 

 

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt

soll auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels flächendeckend

gewährleistet werden. Die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes, der die

Landesregierung heute zugestimmt habe, definiere dafür die rechtlichen

Rahmenbedingungen, teilte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der

Kabinettssitzung in Magdeburg mit. ¿Mit den Änderungen schaffen wir die

Voraussetzung dafür, auch in den nächsten Jahren ein attraktives und zugleich

stabiles Nahverkehrsangebot zu sichern¿, betonte der Minister.

 

Mit der Neuregelung erhalten die Landkreise und

kreisfreien Städte als so genannte Aufgabenträger in den nächsten drei Jahren

eine planbare Mittelausstattung von insgesamt 70 Millionen Euro pro Jahr.

Künftig können sie den öffentlichen Nahverkehr und die Schülerbeförderung aus

einer Finanzmasse organisieren und so ein nachhaltiges Gesamtsystem entwickeln.

Zudem soll bei allen Investitionen, die vom Land gefördert werden, die

Barrierefreiheit grundsätzlich gewährleistet sein.

 

Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes nutzt das Land

Sachsen-Anhalt eine Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Danach

können landesspezifische Regelungen im Bereich der Ausgleichsleistungen für

Ausbildungsverkehre erlassen werden.

 

Bisher flossen die Mittel des Landes für den

Ausbildungsverkehr direkt an die Unternehmen und waren von Schülerzahlen und

Reiseweiten abhängig. Wegen zurückgehender Schülerzahlen hat diese Säule der

ÖPNV-Finanzierung jedoch in den zurückliegenden Jahren zunehmend an Tragfähigkeit

eingebüßt. Außerdem ist mit dieser Finanzierung ein erheblicher

Verwaltungsaufwand verbunden, der künftig entfällt.

 

Nach der ersten Kabinettsbefassung im April dieses Jahres

wurde die Gesetzesnovelle bis Ende des vorigen Monats mit den Beteiligten diskutiert.

Nach der zweiten Kabinettsbefassung kann das veränderte ÖPNV-Gesetz jetzt dem

Landtag zugeleitet werden und ab 1. Januar 2011 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de