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Landesregierung beantwortet Große
Anfrage der Fraktion DIE LINKE ?Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in
Sachsen-Anhalt? / Haseloff: ?Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut
werden?

06.07.2010, Magdeburg – 370

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 370/10

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juli 2010

 

 

 

Landesregierung beantwortet Große

Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in

Sachsen-Anhalt¿ / Haseloff: ¿Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut

werden¿

 

 

 

¿Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II gab es in

Sachsen-Anhalt eine erhebliche Dynamisierung des Arbeitsmarktes. Die Chancen

für Niedrigqualifizierte sind erheblich gestiegen, die strukturelle Arbeitslosigkeit

konnte abgebaut und der Verfestigung der Sockelarbeitslosigkeit entgegengewirkt

werden. Bei aller Verbesserungswürdigkeit wäre eine Rückkehr ins alte System

arbeitsmarkt- und sozialpolitisch unverantwortlich.¿

 

Dieses Fazit zog heute Wirtschafts- und Arbeitsminister

Dr. Reiner Haseloff für die Landesregierung, die in ihrer Kabinettssitzung die

Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV

(gemeint ist: ¿Sozialgesetzbuch II¿) und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt¿

verabschiedet hat.

 

Haseloff führte folgende Fakten und Daten ins Feld: Waren

im Jahresdurchschnitt 2005 fast 260.000 Personen in Sachsen-Anhalt als

arbeitslos registriert, so hat sich diese Zahl bis 2009 auf knapp 170.000

reduziert. Gleiches lässt sich für die Anzahl der Personen im öffentlichen

Beschäftigungssektor sagen, die von 25.300 in 2007 auf 23.600 in 2009

verringert werden konnte. Zeitgleich wurde die Beschäftigung erkennbar

gesteigert: Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich von 1,034 Millionen 2005

auf 1,082 Millionen 2009, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Personen

von 720.000 auf 742.000 ¿ und dies trotz Abnahme der Bevölkerung und

Personalabbau im öffentlichen Dienst. Dies sei neben der Wirtschafts- und

Investitionsdynamik auch der Wirkung des Sozialgesetzbuches II zu verdanken, so

Haseloff.

 

Einen wesentlichen Vorteil des Sozialgesetzbuches II sieht

Haseloff in der Transparenz der Unterstützung. ¿Alle Hilfebedürftigen werden

jetzt gleich behandelt und können individueller betreut werden¿, so der Minister.

Haseloff: ¿Von dieser Entwicklung haben auch junge Menschen profitiert. Waren

2005 im Schnitt knapp 33.000 Jugendliche arbeitslos, so hat sich diese Zahl bis

2009 fast halbiert. Junge Menschen konnten damit überdurchschnittlich vom

Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren, was auch durch die intensive

Betreuung in den Grundsicherungsträgern gefördert wurde.¿

 

Auch sei das Sozialgesetzbuch II ein wichtiger Baustein in

der aktivierenden Sozialpolitik geworden. Der Grundsatz der Aktivierung

erleichtere den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Weg in die Beschäftigung

und damit auch zu mehr sozialer Teilhabe. ¿Allerdings¿, so Haseloff, ¿ist die

Einzelfallbetreuung und die gute Balance zwischen Fordern und Fördern

verbesserungswürdig, da die Grundsicherungsträger oftmals unter einer zu hohen

Arbeitsbelastung stehen¿.

 

Darüber hinaus sei mit der Einführung des

Sozialgesetzbuches II ein effektiveres Kombilohninstrument in Deutschland

verankert worden. ¿Den Grundsatz, dass die Finanzierung von Arbeit zielführender

ist als von Arbeitslosigkeit, begrüße ich ausdrücklich.¿ So sei im Oktober 2009

fast ein Drittel aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (knapp 78.000) in

Sachsen-Anhalt erwerbstätig gewesen. Er verwies zudem auf das ¿Einstiegsgeld¿,

dessen Einsatz die Landesregierung vorangetrieben habe. ¿Mit diesem Instrument

konnten die Anreize zur Aufnahme einer vergleichsweise gering entlohnten

Beschäftigung für Arbeitslose deutlich gesteigert werden.¿

 

Haseloff sieht jedoch nach einem entsprechenden Urteil des

Bundesverfassungsgerichts auch Handlungsbedarf und Verbesserungspotentiale, so

beispielsweise hinsichtlich der Ausgestaltung der Freibetragsregelung und der

transparenten Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Haseloff

informierte darüber, dass der Bund für den erhöhten Bildungsbedarf bei

hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zu 500 Millionen bereit stellen

werde.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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