Landesregierung beantwortet Große
Anfrage der Fraktion DIE LINKE ?Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in
Sachsen-Anhalt? / Haseloff: ?Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut
werden?
06.07.2010, Magdeburg – 370
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 370/10
Magdeburg, den 6. Juli 2010
Landesregierung beantwortet Große
Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in
Sachsen-Anhalt¿ / Haseloff: ¿Strukturelle Arbeitslosigkeit konnte abgebaut
werden¿
¿Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II gab es in
Sachsen-Anhalt eine erhebliche Dynamisierung des Arbeitsmarktes. Die Chancen
für Niedrigqualifizierte sind erheblich gestiegen, die strukturelle Arbeitslosigkeit
konnte abgebaut und der Verfestigung der Sockelarbeitslosigkeit entgegengewirkt
werden. Bei aller Verbesserungswürdigkeit wäre eine Rückkehr ins alte System
arbeitsmarkt- und sozialpolitisch unverantwortlich.¿
Dieses Fazit zog heute Wirtschafts- und Arbeitsminister
Dr. Reiner Haseloff für die Landesregierung, die in ihrer Kabinettssitzung die
Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE ¿Fünf Jahre Hartz IV
(gemeint ist: ¿Sozialgesetzbuch II¿) und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt¿
verabschiedet hat.
Haseloff führte folgende Fakten und Daten ins Feld: Waren
im Jahresdurchschnitt 2005 fast 260.000 Personen in Sachsen-Anhalt als
arbeitslos registriert, so hat sich diese Zahl bis 2009 auf knapp 170.000
reduziert. Gleiches lässt sich für die Anzahl der Personen im öffentlichen
Beschäftigungssektor sagen, die von 25.300 in 2007 auf 23.600 in 2009
verringert werden konnte. Zeitgleich wurde die Beschäftigung erkennbar
gesteigert: Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich von 1,034 Millionen 2005
auf 1,082 Millionen 2009, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Personen
von 720.000 auf 742.000 ¿ und dies trotz Abnahme der Bevölkerung und
Personalabbau im öffentlichen Dienst. Dies sei neben der Wirtschafts- und
Investitionsdynamik auch der Wirkung des Sozialgesetzbuches II zu verdanken, so
Haseloff.
Einen wesentlichen Vorteil des Sozialgesetzbuches II sieht
Haseloff in der Transparenz der Unterstützung. ¿Alle Hilfebedürftigen werden
jetzt gleich behandelt und können individueller betreut werden¿, so der Minister.
Haseloff: ¿Von dieser Entwicklung haben auch junge Menschen profitiert. Waren
2005 im Schnitt knapp 33.000 Jugendliche arbeitslos, so hat sich diese Zahl bis
2009 fast halbiert. Junge Menschen konnten damit überdurchschnittlich vom
Rückgang der Arbeitslosigkeit profitieren, was auch durch die intensive
Betreuung in den Grundsicherungsträgern gefördert wurde.¿
Auch sei das Sozialgesetzbuch II ein wichtiger Baustein in
der aktivierenden Sozialpolitik geworden. Der Grundsatz der Aktivierung
erleichtere den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Weg in die Beschäftigung
und damit auch zu mehr sozialer Teilhabe. ¿Allerdings¿, so Haseloff, ¿ist die
Einzelfallbetreuung und die gute Balance zwischen Fordern und Fördern
verbesserungswürdig, da die Grundsicherungsträger oftmals unter einer zu hohen
Arbeitsbelastung stehen¿.
Darüber hinaus sei mit der Einführung des
Sozialgesetzbuches II ein effektiveres Kombilohninstrument in Deutschland
verankert worden. ¿Den Grundsatz, dass die Finanzierung von Arbeit zielführender
ist als von Arbeitslosigkeit, begrüße ich ausdrücklich.¿ So sei im Oktober 2009
fast ein Drittel aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (knapp 78.000) in
Sachsen-Anhalt erwerbstätig gewesen. Er verwies zudem auf das ¿Einstiegsgeld¿,
dessen Einsatz die Landesregierung vorangetrieben habe. ¿Mit diesem Instrument
konnten die Anreize zur Aufnahme einer vergleichsweise gering entlohnten
Beschäftigung für Arbeitslose deutlich gesteigert werden.¿
Haseloff sieht jedoch nach einem entsprechenden Urteil des
Bundesverfassungsgerichts auch Handlungsbedarf und Verbesserungspotentiale, so
beispielsweise hinsichtlich der Ausgestaltung der Freibetragsregelung und der
transparenten Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Haseloff
informierte darüber, dass der Bund für den erhöhten Bildungsbedarf bei
hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen bis zu 500 Millionen bereit stellen
werde.
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