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Geld für die Umwelt: Aufruf zu
Anträgen für "Life+"

01.07.2010, Magdeburg – 117

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

117/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 117/10

 

 

 

Magdeburg, den 1. Juli 2010

 

 

 

Geld für die Umwelt: Aufruf zu

Anträgen für "Life+"

 

 

 

Magdeburg. Wer etwas für die Umwelt und den Naturschutz machen will,

kann auf Geld aus Brüssel hoffen: Die EU stellt mit dem Programm ¿LIFE+¿ auch

2010 Fördergeld für Umwelt- und Naturschutzvorhaben zur Verfügung. LIFE+ ist

das einzige Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft, das eigens der Förderung von Umwelt- und Naturschutzvorhaben

dient.

 

Anträge

können beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eingereicht werden, spätestens jedoch bis 01.09.2010 auf CD-ROM oder DVD.

 

Anträge

können gestellt werden zu:

 

 

Natur und biologische Vielfalt , d.h. für als bewährte Praxis geltende Maßnahmen und Projekte oder Demonstrationsmaßnahmen zur Bewirtschaftung und Ausweisung von

Natura 2000-Gebieten bzw. zur Durchführung der Ziele der europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie und innovative oder Demonstrationsmaßnahmen zur

Durchführung der Ziele der Mitteilung der Kommission zur Biologischen

Vielfalt (KOM 2006/216 final),

Umweltpolitik und Verwaltungspraxis , d.h. für innovative Projekte und

Demonstrationsvorhaben zu den Hauptzielen/-themen Klimawandel, Wasser Luft, Boden, Städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, Natürliche

Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze;

 

 

Projekten zur

nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall wird

jedoch 2010 Vorrang eingeräumt.

 

 

Information und Kommunikation , d.h. für Projekte zur Verbreitung von Informationen und

Sensibilisierung für Umweltfragen.

 

 

Projekte, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, wird Vorrang eingeräumt.

 

Antrags-

bzw. vorschlagsberechtigt sind Rechtspersonen, die in einem EU-Mitgliedsstaat

registriert sind, d.h. öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen.

 

Der

Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt die Hälfte der zuschussfähigen Kosten. In Ausnahmefällen, d.h. bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume

oder Arten im Rahmen der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie betreffen, kann der Höchstsatz 75 Prozent betragen.

 

 Auf der Homepage http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

finden Sie die notwendigen Informationen zu ¿LIFE +¿.

 

Informationen zu ¿LIFE+¿ und die

Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt finden Sie unter dem Stichwort ¿LIFE¿ auch

auf der Homepage http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30295.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de