Geld für die Umwelt: Aufruf zu
Anträgen für "Life+"
01.07.2010, Magdeburg – 117
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
117/10
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 117/10
Magdeburg, den 1. Juli 2010
Geld für die Umwelt: Aufruf zu
Anträgen für "Life+"
Magdeburg. Wer etwas für die Umwelt und den Naturschutz machen will,
kann auf Geld aus Brüssel hoffen: Die EU stellt mit dem Programm ¿LIFE+¿ auch
2010 Fördergeld für Umwelt- und Naturschutzvorhaben zur Verfügung. LIFE+ ist
das einzige Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft, das eigens der Förderung von Umwelt- und Naturschutzvorhaben
dient.
Anträge
können beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eingereicht werden, spätestens jedoch bis 01.09.2010 auf CD-ROM oder DVD.
Anträge
können gestellt werden zu:
Natur und biologische Vielfalt , d.h. für als bewährte Praxis geltende Maßnahmen und Projekte oder Demonstrationsmaßnahmen zur Bewirtschaftung und Ausweisung von
Natura 2000-Gebieten bzw. zur Durchführung der Ziele der europäischen Vogelschutz- und FFH-Richtlinie und innovative oder Demonstrationsmaßnahmen zur
Durchführung der Ziele der Mitteilung der Kommission zur Biologischen
Vielfalt (KOM 2006/216 final),
Umweltpolitik und Verwaltungspraxis , d.h. für innovative Projekte und
Demonstrationsvorhaben zu den Hauptzielen/-themen Klimawandel, Wasser Luft, Boden, Städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, Natürliche
Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze;
Projekten zur
nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall wird
jedoch 2010 Vorrang eingeräumt.
Information und Kommunikation , d.h. für Projekte zur Verbreitung von Informationen und
Sensibilisierung für Umweltfragen.
Projekte, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, wird Vorrang eingeräumt.
Antrags-
bzw. vorschlagsberechtigt sind Rechtspersonen, die in einem EU-Mitgliedsstaat
registriert sind, d.h. öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen.
Der
Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt die Hälfte der zuschussfähigen Kosten. In Ausnahmefällen, d.h. bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume
oder Arten im Rahmen der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie betreffen, kann der Höchstsatz 75 Prozent betragen.
Auf der Homepage http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
finden Sie die notwendigen Informationen zu ¿LIFE +¿.
Informationen zu ¿LIFE+¿ und die
Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt finden Sie unter dem Stichwort ¿LIFE¿ auch
auf der Homepage http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30295.¿
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de






