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Broschüre zum Betreuungsrecht:
Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung

29.06.2010, Magdeburg – 60

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

Magdeburg, den 29. Juni 2010

 

 

 

Broschüre zum Betreuungsrecht:

Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung

 

Magdeburg

(MJ). Sachsen-Anhalts

Justizministerium hat eine Neuauflage der Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿

¿das geht jeden etwas an¿ herausgegeben. Der überarbeitete Leitfaden zum Thema

Betreuungsrecht enthält viele Informationen rund um die Vorsorgevollmacht, die

Betreuungs- und die Patientenverfügung. Musterformulare sind beigefügt.

 

Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem

Grundsatzurteil die Selbstbestimmungsrechte von Patienten gestärkt. Die Richter

in Karlsruhe entschieden, dass der freiwillig und verantwortungsbewusst

geäußerte Willen eines Menschen, im Krankheitsfall beispielsweise auf

lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichten zu wollen, zu respektieren

ist. Damit haben Betroffene - Patienten und Angehörige, aber auch Ärzte - jetzt

deutlich mehr Rechtssicherheit.¿

 

Mit

einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung hat jeder die Möglichkeit,

seinen Willen zu dokumentieren und für einen Ernstfall Vorkehrungen zu treffen.

Ministerin Kolb ermuntert jeden Bürger, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

¿Jeder von uns kann in die Situation kommen, plötzlich auf fremde Hilfe

angewiesen zu sein. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der

geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass man seine Angelegenheiten

vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst regeln kann. Wer dann seinen

Willen nicht niedergeschrieben hat, muss damit rechnen, dass ein Fremder

wichtige Entscheidungen trifft. Mit einer Patientenverfügung und einer

Vorsorgevollmacht bleibt die Selbstbestimmung eines Betroffenen jedoch

weitgehend bewahrt¿, so die Justizministerin.

 

In

der 32-seitigen Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist u. a. ausführlich beschrieben,

was beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung

zu beachten ist, wie lange die Dokumente gelten und wo sie aufbewahrt werden

sollten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der ehrenamtlichen Betreuung. Die

Broschüre ist kostenlos bei den Gerichten und im Justizministerium erhältlich

und zugleich online verfügbar unter www.mj.sachsen-anhalt.de

(Service/Publikationen). Postalische Bestellungen einzelner Exemplare sind

möglich unter:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

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Domplatz 2 - 4

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de