Broschüre zum Betreuungsrecht:
Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung
29.06.2010, Magdeburg – 60
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 060/10
Magdeburg, den 29. Juni 2010
Broschüre zum Betreuungsrecht:
Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung
Magdeburg
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerium hat eine Neuauflage der Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿
¿das geht jeden etwas an¿ herausgegeben. Der überarbeitete Leitfaden zum Thema
Betreuungsrecht enthält viele Informationen rund um die Vorsorgevollmacht, die
Betreuungs- und die Patientenverfügung. Musterformulare sind beigefügt.
Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem
Grundsatzurteil die Selbstbestimmungsrechte von Patienten gestärkt. Die Richter
in Karlsruhe entschieden, dass der freiwillig und verantwortungsbewusst
geäußerte Willen eines Menschen, im Krankheitsfall beispielsweise auf
lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichten zu wollen, zu respektieren
ist. Damit haben Betroffene - Patienten und Angehörige, aber auch Ärzte - jetzt
deutlich mehr Rechtssicherheit.¿
Mit
einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung hat jeder die Möglichkeit,
seinen Willen zu dokumentieren und für einen Ernstfall Vorkehrungen zu treffen.
Ministerin Kolb ermuntert jeden Bürger, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
¿Jeder von uns kann in die Situation kommen, plötzlich auf fremde Hilfe
angewiesen zu sein. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der
geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass man seine Angelegenheiten
vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst regeln kann. Wer dann seinen
Willen nicht niedergeschrieben hat, muss damit rechnen, dass ein Fremder
wichtige Entscheidungen trifft. Mit einer Patientenverfügung und einer
Vorsorgevollmacht bleibt die Selbstbestimmung eines Betroffenen jedoch
weitgehend bewahrt¿, so die Justizministerin.
In
der 32-seitigen Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist u. a. ausführlich beschrieben,
was beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung
zu beachten ist, wie lange die Dokumente gelten und wo sie aufbewahrt werden
sollten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der ehrenamtlichen Betreuung. Die
Broschüre ist kostenlos bei den Gerichten und im Justizministerium erhältlich
und zugleich online verfügbar unter www.mj.sachsen-anhalt.de
(Service/Publikationen). Postalische Bestellungen einzelner Exemplare sind
möglich unter:
Ministerium
der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
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