Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll
aufgehoben
werden
22.06.2010, Magdeburg – 352
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 352/10
Magdeburg, den 22. Juni 2010
Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll
aufgehoben
werden
Die
Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Lutherstadt
Eisleben den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und
des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zur Anhörung freigegeben.
Mit
der Verabschiedung von zwölf Gesetzen zur kommunalen Neugliederung hat der
Landtag am vergangenen Freitag die landesweite Gemeindegebietsreform zum
Abschluss gebracht. Diese Reform hat auch und gerade in den verdichteten
Stadt-Umland-Räumen der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg die
dortige kommunale Gebietsstruktur gravierend verändert. Im Umland der beiden
Städte wurden leistungsfähige Einheitsgemeinden als starke Partner zu den
Oberzentren geschaffen. Aufgrund ihrer einheitlichen Aufgaben- und Entscheidungszuständigkeit
sind diese Einheitsgemeinden in der Lage, die vielfältigen infrastrukturellen
Aufgaben und Probleme in diesen Verflechtungsbereichen gemeinsam mit dem
jeweiligen Oberzentrum zu bewältigen, den notwendigen Interessenausgleich
herbeizuführen und eine geordnete Entwicklung des Gesamtraumes zu sichern.
Die
Existenz einer regionalen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der
Stadt-Umland-Verbände ist deshalb nicht mehr zwingend erforderlich. Die
Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg waren mit dem
Stadt-Umland-Verbandsgesetz vom 17. Oktober 2007 geschaffen worden. Im Hallenser Verbandsgebiet waren 34 und im Magdeburger Verbandsgebiet 32 mit dem
jeweiligen Oberzentrum verflochtene Gemeinden Mitglied. Durch eine gemeinsame
Flächennutzungsplanung sollte dem erhöhten Abstimmungsbedarf im verflochtenen
Raum Rechnung getragen und ein sachgerechter Ausgleich der unterschiedlichen
Planungsinteressen der zahlreichen Städte und Gemeinden gewährleistet werden.
Die
einstmals große Zahl der in den Stadt-Umland-Verbänden zusammengeschlossenen
Umlandgemeinden wird sich nach Abschluss der Gemeindegebietsreform von insgesamt
66 auf nun 20 Gemeinden verringern. So wird es im Verflechtungsraum der Stadt
Halle und der Stadt Magdeburg jeweils nur noch zehn Einheitsgemeinden geben.
Die den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg gegenwärtig obliegende
Aufgabe der Flächennutzungsplanung kann künftig von den kreisfreien Städten und
den Einheitsgemeinden wahrgenommen werden.
Mit
der Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg kann eine
zusätzliche Verwaltungsebene abgeschafft und damit der Verwaltungsaufbau vereinfacht
werden.
Mit
Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg und mit der
zwischenzeitlich umgesetzten Kreisgebietsreform kann auch das
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 11. Mai 2005 aufgehoben werden.
Der
Gesetzentwurf wird jetzt den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg, ihren
Mitgliedsgemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet.
Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 31. August 2010 geplant. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist für das Septemberplenum vorgesehen.
Der
am 30. April 2009 von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, der sich derzeit in
der Ausschussberatung befindet, würde im Falle der Verabschiedung des
Gesetzentwurfs durch den Landtag gegenstandslos.
Impressum:
Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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