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Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll
aufgehoben
werden

22.06.2010, Magdeburg – 352

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 352/10

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juni 2010

 

 

 

Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll

aufgehoben

werden

 

Die

Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Lutherstadt

Eisleben den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und

des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zur Anhörung freigegeben.

 

Mit

der Verabschiedung von zwölf Gesetzen zur kommunalen Neugliederung hat der

Landtag am vergangenen Freitag die landesweite Gemeindegebietsreform zum

Abschluss gebracht. Diese Reform hat auch und gerade in den verdichteten

Stadt-Umland-Räumen der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg die

dortige kommunale Gebietsstruktur gravierend verändert. Im Umland der beiden

Städte wurden leistungsfähige Einheitsgemeinden als starke Partner zu den

Oberzentren geschaffen. Aufgrund ihrer einheitlichen Aufgaben- und Entscheidungszuständigkeit

sind diese Einheitsgemeinden in der Lage, die vielfältigen infrastrukturellen

Aufgaben und Probleme in diesen Verflechtungsbereichen gemeinsam mit dem

jeweiligen Oberzentrum zu bewältigen, den notwendigen Interessenausgleich

herbeizuführen und eine geordnete Entwicklung des Gesamtraumes zu sichern.

 

Die

Existenz einer regionalen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der

Stadt-Umland-Verbände ist deshalb nicht mehr zwingend erforderlich. Die

Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg waren mit dem

Stadt-Umland-Verbandsgesetz vom 17. Oktober 2007 geschaffen worden. Im Hallenser Verbandsgebiet waren 34 und im Magdeburger Verbandsgebiet 32 mit dem

jeweiligen Oberzentrum verflochtene Gemeinden Mitglied. Durch eine gemeinsame

Flächennutzungsplanung sollte dem erhöhten Abstimmungsbedarf im verflochtenen

Raum Rechnung getragen und ein sachgerechter Ausgleich der unterschiedlichen

Planungsinteressen der zahlreichen Städte und Gemeinden gewährleistet werden.

 

Die

einstmals große Zahl der in den Stadt-Umland-Verbänden zusammengeschlossenen

Umlandgemeinden wird sich nach Abschluss der Gemeindegebietsreform von insgesamt

66 auf nun 20 Gemeinden verringern. So wird es im Verflechtungsraum der Stadt

Halle und der Stadt Magdeburg jeweils nur noch zehn Einheitsgemeinden geben.

Die den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg gegenwärtig obliegende

Aufgabe der Flächennutzungsplanung kann künftig von den kreisfreien Städten und

den Einheitsgemeinden wahrgenommen werden.

 

Mit

der Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg kann eine

zusätzliche Verwaltungsebene abgeschafft und damit der Verwaltungsaufbau vereinfacht

werden.

 

Mit

Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg und mit der

zwischenzeitlich umgesetzten Kreisgebietsreform kann auch das

Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 11. Mai 2005 aufgehoben werden.

 

Der

Gesetzentwurf wird jetzt den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg, ihren

Mitgliedsgemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet.

Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 31. August 2010 geplant. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist für das Septemberplenum vorgesehen.

 

Der

am 30. April 2009 von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, der sich derzeit in

der Ausschussberatung befindet, würde im Falle der Verabschiedung des

Gesetzentwurfs durch den Landtag gegenstandslos.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de