Abschluss der Gemeindegebietsreform:
Übersicht über die Gesetzesbeschlüsse
22.06.2010, Magdeburg – 76
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 076/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 076/10
Magdeburg, den 18. Juni 2010
Abschluss der Gemeindegebietsreform:
Übersicht über die Gesetzesbeschlüsse
Der Landtag hat heute die
gesetzgeberische Phase der Gemeindegebietsreform abgeschlossen. Das Zweite
Begleitgesetz zur Reform und elf Einzelgesetze für die Zuordnung der Gemeinden
in den jeweiligen Landkreisen wurden in der Fassung der Beschlussempfehlungen
des Innenausschusses sowie der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen
angenommen. Die Änderungsanträge der Linken wurden abgelehnt.
Wir stellen die wichtigsten Bestimmungen der zwölf Gesetze im Überblick dar:
Zweites
Begleitgesetz
- Wenn eine durch Gesetz zugeordnete Gemeinde vor ihrer Auflösung nach § 86
Absatz 1 a der Gemeindeordnung beschließt, dass für ihr Gebiet für die erste
Wahlperiode nach der Eingemeindung die Ortschaftsverfassung eingeführt wird,
dann bildet der bisherige Gemeinderat den Ortschaftsrat, der bisherige
Bürgermeister wird Ortsbürgermeister.
- Soweit nach Eingemeindungen keine Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates
stattfindet, so entsendet jede eingemeindete Gemeinde mindestens ein
zusätzliches Mitglied, das aus der Mitte des bisherigen Gemeinderates gewählt
wird. Einen entsprechenden Beschluss können auch die Ortschaftsräte von Orten
fassen, die aufgrund freiwilliger Vereinbarungen eingemeindet wurden, ohne dass
eine Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates stattfand.
- Für die erste Wahlperiode nach einer Gebietsänderung erhalten
Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher das Recht, mit aufschiebender Wirkung zu
verlangen, dass der Gemeinderat erneut über eine wichtige Angelegenheit
beschließt, die ihre Ortschaft betrifft.
- Ortschaftsräte können in ihren Sitzungen Einwohnerfragestunden durchführen.
Das Zweite Begleitgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in
Kraft.
Altmarkkreis Salzwedel
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Inkrafttreten
Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum
Eingemeindung in die Stadt Arendsee
1.1.2011
Mehmke
Eingemeindung in den Flecken Diesdorf (Verbandsgemeinde
Beetzendorf-Diesdorf)
1.9.2010
Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau,
Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst,
Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau, Solpke
Eingemeindung in die Hansestadt Gardelegen
Neuwahl des Stadtrates
1.1.2011
Steinitz, Wieblitz-Eversdorf
Eingemeindung in die Hansestadt Salzwedel
1.1.2011
Badel, Jeggeleben, Zethlingen
Eingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde)
1.1.2011
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Inkrafttreten
Görzig, Stadt Gröbzig, Piethen
Eingemeindung in die Stadt Südliches Anhalt
1.9.2010
Landkreis Börde
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Inkrafttreten
Bornstedt, Rottmersleben
Eingemeindung in die Gemeinde Hohe Börde
1.9.2010
Drackenstedt, Druxberge, Ovelgünne
Eingemeindung in die Gemeinde Eilsleben (Verbandsgemeinde Obere
Aller)
1.9.2010
Everingen
Eingemeindung in die Stadt Oebisfelde-Weferlingen
1.9.2010
Stadt Hadmersleben
Eingemeindung in die Stadt Oschersleben (Bode)
1.9.2010
Zuckerdorf Klein Wanzleben
Eingemeindung in die Stadt Wanzleben-Börde
1.9.2010
Burgenlandkreis
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Inkrafttreten
Dehlitz (Saale), Sössen, Zorbau
Eingemeindung in die Stadt Lützen
1.1.2011
Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt
Teuchern, Trebnitz
Neugründung der Stadt Teuchern
Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister
1.1.2011
Reinsdorf
Eingemeindung in die Stadt Nebra (Unstrut) (Verbandsgemeinde
Unstruttal)
1.9.2010
Burgwerben, Großkorbetha, Leißling, Reichardtswerben, Schkortleben,
Storkau, Tagewerben, Wengelsdorf
Eingemeindung in die Stadt Weißenfels
1.9.2010
Landkreis Harz
Betroffene Gemeinden
Zuordnung
Besonderheiten
Inkrafttreten
Neudorf
Eingemeindung in die Stadt Harzgerode
1.9.2010
Bad Suderode, Stadt Gernrode, Rieder
Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg
1.1.2011
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