Landtag schließt Gebietsreform ab ?
Hövelmann: ?Die Reform macht die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig?
18.06.2010, Magdeburg – 74
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 074/10
Magdeburg, den 18. Juni 2010
Landtag schließt Gebietsreform ab ¿
Hövelmann: ¿Die Reform macht die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig¿
Es gilt das gesprochene Wort!
Der Landtag berät am heutigen Freitag abschließend über zwölf Gesetzentwürfe
zur Gemeindegebietsreform. In der Debatte erklärt Innenminister Holger
Hövelmann (SPD):
¿In der heutigen zweiten Lesung sollen das Zweite Begleitgesetz zur
Gemeindegebietsreform und die elf Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden
im Land Sachsen-Anhalt betreffend jeweils die elf Landkreise unseres Landes
beschlossen werden.
Am 18. Februar 2010 habe ich hier gestanden und die Entwürfe dieser zwölf
Gesetze eingebracht. Zum Schluss meiner Einbringungsrede, an die ich heute
anknüpfen möchte, hatte ich ausgeführt, dass wir mit der Einbringung der
Gesetzentwürfe auf der Zielgeraden der Gemeindegebietsreform eingebogen sind.
Heute nun werden wir die Zielgerade durchlaufen, so hoffe ich, und die erste
Reform unseres Bundeslandes, die in den Gebietsstand der Gemeinden eingreift, abschließen.
Erlauben Sie mir einen kurzen Blick zurück: Im August 2007 ¿ also vor fast drei
Jahren ¿ fiel mit der Vorlage des von der Landesregierung erarbeiteten
Leitbildes der Startschuss für die Gemeindegebietsreform. Damals gab es in
Sachsen-Anhalt 1.033 kreisangehörige Gemeinden, die 93
Verwaltungsgemeinschaften angehörten. Nahezu 70 Prozent dieser Gemeinden wiesen
weniger als 1.000 Einwohner auf. Sachsen-Anhalt war damit das Bundesland mit
der kleinteiligsten Struktur.
Schon seit der politischen Wende und der damit erfolgten Wiederherstellung der
kommunalen Selbstverwaltung war zunehmend deutlich geworden, dass insbesondere
die kleinen Gemeinden häufig nicht in der Lage sind, die in ihrer Zuständigkeit
liegenden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gemäß den gesetzlichen
Anforderungen selbständig zu erfüllen. Mit dem Kooperationsmodell der Verwaltungsgemeinschaft
und dessen Fortentwicklung wurden Maßnahmen ergriffen, um die gemeindliche Verwaltungskraft
zu stärken und die Leistungsschwäche der gemeindlichen Ebene zu kompensieren.
Doch auch dabei sind wir letztlich an Grenzen gestoßen. Die sich immer weiter
verschärfenden Rahmenbedingungen kommunalen Handelns, wie insbesondere die
immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen und die negative Bevölkerungsentwicklung,
erforderten letztlich eine Abkehr von der kommunalen Kleinteiligkeit und eine
Aufgabe des Modells der Verwaltungsgemeinschaft hin zu größeren kommunalen
Strukturen. Die regierungstragenden Parteien ¿ CDU und SPD ¿ haben das erkannt.
Sie setzten auf eine Neugliederung der gemeindlichen Ebene. Auf größere und damit
zukunftsfähigere Gemeinden. Auf Einheitsgemeinden und letztlich auch ¿ in
Ausnahmefällen ¿ auf Verbandsgemeinden.
Am 24. Januar 2008 haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,
das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform beschlossen, mit dem Sie das von
der Landesregierung entwickelte Leitbild zur Gemeindegebietsreform in
Gesetzesform gegossen haben. Die Neugliederung der kommunalen Ebene erhielt
damit ihre entscheidende Weichenstellung.
Sowohl Artikel 1 des Begleitgesetzes, das Gesetz über die Grundsätze der
Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, als auch Artikel 2 des
Begleitgesetzes, das Verbandsgemeindegesetz, waren Gegenstand zahlreicher
kommunaler Verfassungsbeschwerden. Nach den Urteilen des Verfassungsgerichts
des Landes Sachsen-Anhalt begegnen die Regelungen beider Gesetze keinen
verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Unmissverständlichkeit in den Urteilen
des Verfassungsgerichts macht mich zuversichtlich, dass auch die heute zur
Verabschiedung anstehenden Gesetze, die in strikter Kontinuität zum ersten
Begleitgesetz konzipiert wurden, jeder verfassungsrechtlichen Überprüfung
standhalten werden.
Es besteht kein Grund zu verschweigen, dass die Gemeindegebietsreform von
Anfang an von Kritik begleitet wurde. Überwiegend handelte es sich dabei um
konstruktive Kritik. Mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken haben wir
uns ernsthaft und detailliert auseinandergesetzt. Das kann ich auch denjenigen
Kritikern versichern, die ihre Anregungen und Bedenken nicht in den Gesetzen
wiederfinden.
Mehreren dieser Bedenken wurde mit den Beschlussempfehlungen des
Innenausschusses Rechnung getragen. Ich nenne die Möglichkeit zur Überleitung
von Gemeinderäten und Bürgermeistern als künftige Ortschaftsräte und
Ortsbürgermeister sowie die Entsendung von zusätzlichen Gemeinderatsmitgliedern
aus diesen Ortschaftsräten.
Dieser Moment bietet mir Gelegenheit, den Mitgliedern des Ausschusses für
Inneres für die gute und zielorientierte Zusammenarbeit zu danken. Während die
Diskussion zu Beginn der Gemeindegebietsreform teilweise emotional geführt
worden ist, entwickelte sich im Fortgang der Beratungen eine äußerst sachlich
geprägte Atmosphäre, die in den konstruktiven Beratungen des Innenausschusses
in der Klausurtagung in Letzlingen ihren ¿ aus meiner Sicht ¿ positiven
Höhepunkt fanden. Von Anfang an ging es darum, eine Gemeindegebietsreform
Realität werden zu lassen, die die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig
macht und längerfristig Bestand haben wird. Und um dieses Ziel habe ich gern
mit Ihnen gestritten.
Und ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass Sachsen-Anhalt mit seiner
Gemeindereform ein erfolgreiches Beispiel für andere Bundesländer abgibt, die ¿
wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern
¿ noch vor einer Gemeindegebietsreform stehen.
Bereits bei der Einbringung der hier heute zur Beschlussfassung anstehenden
Gesetzentwürfe am 18. Februar 2010 hatte ich erwähnt, dass sich im Verlauf der
freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform, die bis zum 30. Juni 2009
andauerte, mehr als 830 Gemeinden zu leitbildgerechten Strukturen
zusammengefunden haben. Und auch nach dem 30. Juni 2009 gab es noch freiwillige
Zusammenschlüsse auf der Grundlage von Gebietsänderungsverträgen.
Aber selbst nach dem 18. Februar 2010, der Einbringung der hier heute zur
Beschlussfassung anstehenden zwölf Gesetze, haben sich noch weitere Gemeinden
zu leitbildgerechten Strukturen zusammengeschlossen: Die in der
Verwaltungsgemeinschaft Östlicher Saalkreis gelegene Gemeinde Braschwitz hat
sich mit Wirkung zum 20. April 2010 in die Stadt Landsberg eingemeinden lassen
und die im Landkreis Stendal gelegene Gemeinde Vinzelberg mit Wirkung zum 29.
April 2010 in die Hansestadt Stendal. Besondere Erwähnung verdienen die 19
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land, die sich mit
Wirkung zum 31. Mai 2010 zur Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte
zusammengefunden haben.
Somit entscheiden Sie mit der Beschlussfassung über die elf Gesetze über die
Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt über die gesetzliche
Zuordnung von 129 Gemeinden. Ab dem 1. Januar 2011, dem Zeitpunkt, an dem die
letzten gesetzlichen Zuordnungen wirksam werden, wird es damit in
Sachsen-Anhalt 219 Gemeinden geben, davon 104 Einheitsgemeinden und 18
Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden. In den Gemeinden, über
deren Zuordnung Sie gleich beschließen werden, leben nach der Bevölkerungszahl
vom 31. Dezember 2008 insgesamt 113.290 Bürgerinnen und Bürger.
Diese Bürgerinnen und Bürger sind ¿ wie auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger
¿ unseres Landes die eigentlichen Adressaten der Gemeindegebietsreform.
Erlauben Sie mir daher an dieser Stelle, mich mit meinen Worten einmal an die
Bürgerinnen und Bürger der 129 zuzuordnenden Gemeinden zu wenden. Mir ist
bewusst, dass manche Bürgerinnen und Bürger der Gemeindegebietsreform skeptisch
bis ablehnend gegenüberstehen. Manche befürchten sogar, dass die Gemeindegebietsreform
negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld und das gemeindliche Leben haben
könnte. In Schreiben und Gesprächen deuteten mir Bürgerinnen und Bürger an, ihr
bisheriges Engagement zum Wohle ihres Heimatortes überdenken zu wollen. Einige
sehen in der Gemeindegebietsreform sogar das Ende der kommunalen
Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gemeindegebietsreform die kommunale
Selbstverwaltung stärken wird. Sie würde ausgehöhlt, wenn wir in Sachsen-Anhalt
untätig geblieben wären. Es ist leider eine Tatsache, dass die finanziellen
Handlungsspielräume abnehmen, sowohl auf Bundesebene, auf Landesebene und auf
kommunaler Ebene. Wird dem nicht durch geeignete Maßnahmen entgegengesteuert,
nehmen die Möglichkeiten ab, das Leben vor Ort weiterhin eigenverantwortlich
gestalten zu können.
Größere Strukturen ¿ Einheitsgemeinden wie auch Verbandsgemeinden ¿ bieten
jedenfalls keinen Grund, das bürgerschaftliche Engagement zurückzufahren. Es
lohnt sich weiterhin, sich und seine Fähigkeiten zum Wohl der Gemeinde und des
Ortsteils einzubringen. Die zuzuordnenden Gemeinden verlieren ihre rechtliche
Selbständigkeit. Ihre Seele und ihre Identität verlieren sie dadurch nicht. Die
Kirche bleibt im Dorf ¿ unabhängig davon, ob es sich bei dem Dorf um eine
Gemeinde oder künftig einen Ortsteil handelt.
An dieser Stelle möchte ich dann doch noch einmal das Ziel der
Gemeindegebietsreform konkret benennen, wie es insbesondere in § 1 Absatz 1
Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes normiert worden ist: ¿Ziel
der Neugliederung der gemeindlichen Ebene im Land Sachsen-Anhalt ist die
Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, die in der Lage sind, die
eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher
Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen
Einrichtungen zu sichern.¿
Dieses Ziel, die Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, werden wir
mit diesen Gesetzen erreichen. Dann ist es grundsätzlich an den Kommunen, das
zweite Etappenziel und damit das eigentliche Ziel der Gemeindegebietsreform zu
erreichen: die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht,
effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der
erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern.
Mir ist bewusst, dass dieses letzte Etappenziel möglicherweise längere Zeit in
Anspruch nehmen wird als die Strecke, deren Endpunkt wir heute erreichen
werden. Mir ist aber auch bewusst, dass sowohl die Landesregierung als auch der
Landesgesetzgeber die Gemeinden dabei nicht allein lassen dürfen. Wir müssen
die Kommunen auch weiterhin begleiten.
Die Umsetzung der Gemeindegebietsreform wird uns somit auch weiterhin fordern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl dem Zweiten Begleitgesetz als auch den
elf Gesetzen über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt
betreffend die elf Landkreise zuzustimmen.¿
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