Menu
menu

Landtag schließt Gebietsreform ab ?
Hövelmann: ?Die Reform macht die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig?

18.06.2010, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 074/10

 

 

 

Magdeburg, den 18. Juni 2010

 

 

 

 

 

Landtag schließt Gebietsreform ab ¿

Hövelmann: ¿Die Reform macht die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig¿

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

Der Landtag berät am heutigen Freitag abschließend über zwölf Gesetzentwürfe

zur Gemeindegebietsreform. In der Debatte erklärt Innenminister Holger

Hövelmann (SPD):

 

¿In der heutigen zweiten Lesung sollen das Zweite Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform und die elf Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden

im Land Sachsen-Anhalt betreffend jeweils die elf Landkreise unseres Landes

beschlossen werden.

 

Am 18. Februar 2010 habe ich hier gestanden und die Entwürfe dieser zwölf

Gesetze eingebracht. Zum Schluss meiner Einbringungsrede, an die ich heute

anknüpfen möchte, hatte ich ausgeführt, dass wir mit der Einbringung der

Gesetzentwürfe auf der Zielgeraden der Gemeindegebietsreform eingebogen sind.

Heute nun werden wir die Zielgerade durchlaufen, so hoffe ich, und die erste

Reform unseres Bundeslandes, die in den Gebietsstand der Gemeinden eingreift, abschließen.

 

 

Erlauben Sie mir einen kurzen Blick zurück: Im August 2007 ¿ also vor fast drei

Jahren ¿ fiel mit der Vorlage des von der Landesregierung erarbeiteten

Leitbildes der Startschuss für die Gemeindegebietsreform. Damals gab es in

Sachsen-Anhalt 1.033 kreisangehörige Gemeinden, die 93

Verwaltungsgemeinschaften angehörten. Nahezu 70 Prozent dieser Gemeinden wiesen

weniger als 1.000 Einwohner auf. Sachsen-Anhalt war damit das Bundesland mit

der kleinteiligsten Struktur.

 

Schon seit der politischen Wende und der damit erfolgten Wiederherstellung der

kommunalen Selbstverwaltung war zunehmend deutlich geworden, dass insbesondere

die kleinen Gemeinden häufig nicht in der Lage sind, die in ihrer Zuständigkeit

liegenden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gemäß den gesetzlichen

Anforderungen selbständig zu erfüllen. Mit dem Kooperationsmodell der Verwaltungsgemeinschaft

und dessen Fortentwicklung wurden Maßnahmen ergriffen, um die gemeindliche Verwaltungskraft

zu stärken und die Leistungsschwäche der gemeindlichen Ebene zu kompensieren.

 

Doch auch dabei sind wir letztlich an Grenzen gestoßen. Die sich immer weiter

verschärfenden Rahmenbedingungen kommunalen Handelns, wie insbesondere die

immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen und die negative Bevölkerungsentwicklung,

erforderten letztlich eine Abkehr von der kommunalen Kleinteiligkeit und eine

Aufgabe des Modells der Verwaltungsgemeinschaft hin zu größeren kommunalen

Strukturen. Die regierungstragenden Parteien ¿ CDU und SPD ¿ haben das erkannt.

Sie setzten auf eine Neugliederung der gemeindlichen Ebene. Auf größere und damit

zukunftsfähigere Gemeinden. Auf Einheitsgemeinden und letztlich auch ¿ in

Ausnahmefällen ¿ auf Verbandsgemeinden.

 

Am 24. Januar 2008 haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,

das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform beschlossen, mit dem Sie das von

der Landesregierung entwickelte Leitbild zur Gemeindegebietsreform in

Gesetzesform gegossen haben. Die Neugliederung der kommunalen Ebene erhielt

damit ihre entscheidende Weichenstellung.

 

Sowohl Artikel 1 des Begleitgesetzes, das Gesetz über die Grundsätze der

Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, als auch Artikel 2 des

Begleitgesetzes, das Verbandsgemeindegesetz, waren Gegenstand zahlreicher

kommunaler Verfassungsbeschwerden. Nach den Urteilen des Verfassungsgerichts

des Landes Sachsen-Anhalt begegnen die Regelungen beider Gesetze keinen

verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Unmissverständlichkeit in den Urteilen

des Verfassungsgerichts macht mich zuversichtlich, dass auch die heute zur

Verabschiedung anstehenden Gesetze, die in strikter Kontinuität zum ersten

Begleitgesetz konzipiert wurden, jeder verfassungsrechtlichen Überprüfung

standhalten werden.

 

Es besteht kein Grund zu verschweigen, dass die Gemeindegebietsreform von

Anfang an von Kritik begleitet wurde. Überwiegend handelte es sich dabei um

konstruktive Kritik. Mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken haben wir

uns ernsthaft und detailliert auseinandergesetzt. Das kann ich auch denjenigen

Kritikern versichern, die ihre Anregungen und Bedenken nicht in den Gesetzen

wiederfinden.

 

Mehreren dieser Bedenken wurde mit den Beschlussempfehlungen des

Innenausschusses Rechnung getragen. Ich nenne die Möglichkeit zur Überleitung

von Gemeinderäten und Bürgermeistern als künftige Ortschaftsräte und

Ortsbürgermeister sowie die Entsendung von zusätzlichen Gemeinderatsmitgliedern

aus diesen Ortschaftsräten.

 

Dieser Moment bietet mir Gelegenheit, den Mitgliedern des Ausschusses für

Inneres für die gute und zielorientierte Zusammenarbeit zu danken. Während die

Diskussion zu Beginn der Gemeindegebietsreform teilweise emotional geführt

worden ist, entwickelte sich im Fortgang der Beratungen eine äußerst sachlich

geprägte Atmosphäre, die in den konstruktiven Beratungen des Innenausschusses

in der Klausurtagung in Letzlingen ihren ¿ aus meiner Sicht ¿ positiven

Höhepunkt fanden. Von Anfang an ging es darum, eine Gemeindegebietsreform

Realität werden zu lassen, die die kommunale Selbstverwaltung zukunftsfähig

macht und längerfristig Bestand haben wird. Und um dieses Ziel habe ich gern

mit Ihnen gestritten.

 

Und ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass Sachsen-Anhalt mit seiner

Gemeindereform ein erfolgreiches Beispiel für andere Bundesländer abgibt, die ¿

wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern

¿ noch vor einer Gemeindegebietsreform stehen.

 

Bereits bei der Einbringung der hier heute zur Beschlussfassung anstehenden

Gesetzentwürfe am 18. Februar 2010 hatte ich erwähnt, dass sich im Verlauf der

freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform, die bis zum 30. Juni 2009

andauerte, mehr als 830 Gemeinden zu leitbildgerechten Strukturen

zusammengefunden haben. Und auch nach dem 30. Juni 2009 gab es noch freiwillige

Zusammenschlüsse auf der Grundlage von Gebietsänderungsverträgen.

 

Aber selbst nach dem 18. Februar 2010, der Einbringung der hier heute zur

Beschlussfassung anstehenden zwölf Gesetze, haben sich noch weitere Gemeinden

zu leitbildgerechten Strukturen zusammengeschlossen: Die in der

Verwaltungsgemeinschaft Östlicher Saalkreis gelegene Gemeinde Braschwitz hat

sich mit Wirkung zum 20. April 2010 in die Stadt Landsberg eingemeinden lassen

und die im Landkreis Stendal gelegene Gemeinde Vinzelberg mit Wirkung zum 29.

April 2010 in die Hansestadt Stendal. Besondere Erwähnung verdienen die 19

Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land, die sich mit

Wirkung zum 31. Mai 2010 zur Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte

zusammengefunden haben.

 

Somit entscheiden Sie mit der Beschlussfassung über die elf Gesetze über die

Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt über die gesetzliche

Zuordnung von 129 Gemeinden. Ab dem 1. Januar 2011, dem Zeitpunkt, an dem die

letzten gesetzlichen Zuordnungen wirksam werden, wird es damit in

Sachsen-Anhalt 219 Gemeinden geben, davon 104 Einheitsgemeinden und 18

Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden. In den Gemeinden, über

deren Zuordnung Sie gleich beschließen werden, leben nach der Bevölkerungszahl

vom 31. Dezember 2008 insgesamt 113.290 Bürgerinnen und Bürger.

 

Diese Bürgerinnen und Bürger sind ¿ wie auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger

¿ unseres Landes die eigentlichen Adressaten der Gemeindegebietsreform.

Erlauben Sie mir daher an dieser Stelle, mich mit meinen Worten einmal an die

Bürgerinnen und Bürger der 129 zuzuordnenden Gemeinden zu wenden. Mir ist

bewusst, dass manche Bürgerinnen und Bürger der Gemeindegebietsreform skeptisch

bis ablehnend gegenüberstehen. Manche befürchten sogar, dass die Gemeindegebietsreform

negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld und das gemeindliche Leben haben

könnte. In Schreiben und Gesprächen deuteten mir Bürgerinnen und Bürger an, ihr

bisheriges Engagement zum Wohle ihres Heimatortes überdenken zu wollen. Einige

sehen in der Gemeindegebietsreform sogar das Ende der kommunalen

Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt.

 

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gemeindegebietsreform die kommunale

Selbstverwaltung stärken wird. Sie würde ausgehöhlt, wenn wir in Sachsen-Anhalt

untätig geblieben wären. Es ist leider eine Tatsache, dass die finanziellen

Handlungsspielräume abnehmen, sowohl auf Bundesebene, auf Landesebene und auf

kommunaler Ebene. Wird dem nicht durch geeignete Maßnahmen entgegengesteuert,

nehmen die Möglichkeiten ab, das Leben vor Ort weiterhin eigenverantwortlich

gestalten zu können.

 

Größere Strukturen ¿ Einheitsgemeinden wie auch Verbandsgemeinden ¿ bieten

jedenfalls keinen Grund, das bürgerschaftliche Engagement zurückzufahren. Es

lohnt sich weiterhin, sich und seine Fähigkeiten zum Wohl der Gemeinde und des

Ortsteils einzubringen. Die zuzuordnenden Gemeinden verlieren ihre rechtliche

Selbständigkeit. Ihre Seele und ihre Identität verlieren sie dadurch nicht. Die

Kirche bleibt im Dorf ¿ unabhängig davon, ob es sich bei dem Dorf um eine

Gemeinde oder künftig einen Ortsteil handelt.

 

An dieser Stelle möchte ich dann doch noch einmal das Ziel der

Gemeindegebietsreform konkret benennen, wie es insbesondere in § 1 Absatz 1

Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes normiert worden ist: ¿Ziel

der Neugliederung der gemeindlichen Ebene im Land Sachsen-Anhalt ist die

Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, die in der Lage sind, die

eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher

Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen

Einrichtungen zu sichern.¿

 

Dieses Ziel, die Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, werden wir

mit diesen Gesetzen erreichen. Dann ist es grundsätzlich an den Kommunen, das

zweite Etappenziel und damit das eigentliche Ziel der Gemeindegebietsreform zu

erreichen: die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht,

effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der

erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern.

 

Mir ist bewusst, dass dieses letzte Etappenziel möglicherweise längere Zeit in

Anspruch nehmen wird als die Strecke, deren Endpunkt wir heute erreichen

werden. Mir ist aber auch bewusst, dass sowohl die Landesregierung als auch der

Landesgesetzgeber die Gemeinden dabei nicht allein lassen dürfen. Wir müssen

die Kommunen auch weiterhin begleiten.

 

Die Umsetzung der Gemeindegebietsreform wird uns somit auch weiterhin fordern.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sowohl dem Zweiten Begleitgesetz als auch den

elf Gesetzen über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt

betreffend die elf Landkreise zuzustimmen.¿

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de