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Innenminister Hövelmann zum Entwurf des neuen
Stiftungsgesetzes: ?Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen
bürgerschaftlichen Engagements?

09.06.2010, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 067/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2010

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann zum Entwurf des neuen

Stiftungsgesetzes: ¿Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen

bürgerschaftlichen Engagements¿

 

 

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf des neuen

Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen und dem Landtag

zugeleitet. Das Inkrafttreten wird zum 1. Januar 2011 angestrebt.

 

Heute beschäftigt sich die Friedrich-Ebert-Stiftung bei einer Tagung in

Magdeburg mit dem neuen Stiftungsgesetz. Zum Auftakt der Veranstaltung erklärte

Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Die Politik schätzt das Wirken von Stiftungen in unserer Gesellschaft hoch

ein. Sie sind zum einen Ausdruck der Verbundenheit der Stifter mit ihrer Stadt

oder Region und zum anderen ein wichtiger Beitrag der Bürger zur Stärkung des

Gemeinwohls. Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen

Engagements.

 

Die Zwecke der Stiftungen machen deutlich, von welchen sozialen Problemen die

Gesellschaft zum Zeitpunkt der Stiftung jeweils geprägt wurde. Stiftungen sind

in der Lage, schnell auf gesellschaftliche Probleme einzugehen. Deshalb ist

Vieles in unserer Gesellschaft ohne das Engagement von Stiftungen nicht

möglich. Gerade im sozialen Bereich, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen,

in Museen, Theatern, Schulen und Universitäten wäre unser Leben ohne Stiftungen

um Vieles ärmer.

 

Die Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt können auf eine lange Geschichte

zurückblicken. Bereits seit dem Mittelalter sind auf dem Gebiet des heutigen

Sachsen-Anhalt sehr viele Stiftungen nachweisbar. Exemplarisch sei hier das im

Jahr 973 gegründete Benediktinterkloster Memleben genannt. Im Zuge der

Reformation wurde das Kloster Memleben, wie viele dieser Stiftungen, jedoch

aufgehoben.

 

Die älteste noch bestehende Stiftung im Land ist die Stiftung

St.-Katharinen-Hospital Derenburg. Zweck der vermutlich im Jahr 1151 durch die

Regensteiner Grafen errichteten Stiftung ist heute der Betrieb eines Alten- und

Pflegeheims.

 

Im 20. Jahrhundert wirkten sich jedoch mehrere Entwicklungen negativ auf das

Stiftungswesen aus. Zunächst fielen viele Stiftungen der Inflation in den

Jahren 1922/23 zum Opfer. Die NS-Diktatur richtete sich insbesondere gegen

jüdische Stiftungen. Oftmals wurde Stiftungsvermögen für den NS-Staat

zweckentfremdet, und auch der Krieg hinterließ durch Bombenangriffe sichtbare

Spuren bei den Stiftungen. Negativ wirkten sich auch die Währungsreform 1948

und die Zeit der SED-Diktatur aus. Während der SED-Herrschaft passten

Stiftungen nicht in die von der Einheitspartei angestrebten Gesellschaft, denn

ein vom Staat unabhängiges Engagement der Bürger wurde nicht gewünscht.

 

Aufgrund dieser negativen Einflüsse

haben von einstmals rund 2.000 Stiftungen nur ganz wenige ¿ vor allem von den

Kirchen getragene ¿ Stiftungen das Jahr 1990 erlebt. Auch wenn viele Menschen

1990 nicht viel mit dem Rechtsinstitut der Stiftung anzufangen wussten, so

lässt sich dennoch bis heute eine langsame Aufwärtsentwicklung hinsichtlich der

Anzahl der Stiftungen erkennen. Derzeit existieren in Sachsen-Anhalt 226

Stiftungen. Davon wurden 136 seit 1990 neu gegründet, 90 sind revitalisierte

Altstiftungen. Die Zahl der Stiftungen in den westdeutschen Ländern ist jedoch

im Vergleich wesentlich höher. Auch verfügen diese über eine deutlich höhere

Vermögensausstattung. Im Vergleich der ostdeutschen Länder liegt Sachsen-Anhalt

mit der Zahl der Stiftungen allerdings im Durchschnitt.¿

 

Hintergrund: Eckpunkte des Gesetzesentwurfs

 

Die vorrangige Beachtung des Stifterwillens steht im Zentrum des

Gesetzentwurfs. Aufgabe der Stiftungsbehörde ist es, im Rahmen ihrer

Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und

das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt.

 

In Sachsen-Anhalt wird ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes

elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem sämtliche bestehenden

rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses soll jedermann Einsicht nehmen

können, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen

zu müssen.

 

Das Gesetz soll die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR

wurden zwar die meisten Stiftungen rechtskräftig aufgelöst. Gegenwärtig wird

jedoch geprüft, welche derzeit inaktiven Stiftungen nicht rechtskräftig

aufgelöst wurden und bei welchen dieser Stiftungen noch ein ausreichendes

Grundstockvermögen vorhanden ist, um sie wiederzubeleben. Vorsichtigen

Schätzungen zufolge könnte das bei über 100 Stiftungen der Fall sein.

 

Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung kann nur erfolgen,

wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann.

Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem

Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von

kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren

Errichtung nicht aus ¿Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen

geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer

verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung

überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser

¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

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