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Verbraucherinformationen künftig
auch auf Kommunalebene abrufbar ? Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen
Beratung frei

08.06.2010, Magdeburg – 309

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 309/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2010

 

 

 

Verbraucherinformationen künftig

auch auf Kommunalebene abrufbar ¿ Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen

Beratung frei

 

Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes wird

in Sachsen-Anhalt auch auf Ebene der Kommunen umgesetzt werden. Das Kabinett

beschloss am Dienstag ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Es wird dem Landtag

zugeleitet und kann somit noch im Juni erstmals parlamentarisch beraten werden.

 

 

Mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes haben

die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Informationen über Lebens- und

Futtermittel sowie Wein und Bedarfsgegenstände, die in Verbindung mit

Lebensmitteln stehen (z.B. Verpackungen, Geschirr,

Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug). Das sachsen-anhaltische

Ausführungsgesetz regelt Zuständigkeiten für die Landkreise und kreisfreien

Städte sowie Verfahrensvereinfachungen.

 

Bereits jetzt können sich die Verbraucher bei

Fragen zur Lebensmittelüberwachung an das Landesverwaltungsamt, das Landesamt

für Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales wenden.

Fragen zur  Futtermittelüberwachung  können an das Landesverwaltungsamt, die

Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie das Ministerium

für Landwirtschaft und Umwelt gerichtet werden.

 

Mit dem Ausführungsgesetz wird der Weg dafür frei

gemacht, dass auch Landkreise und kreisfreie Städte Auskünfte zum Gesamtbereich

des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beantworten. Bereits jetzt sind alle zuständigen Ämter ¿ auch die der Kommunen ¿ gehalten,

bei wichtigen Fällen von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. Hierzu

zählen insbesondere von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahren und

erhebliche Täuschungen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Die Auskunftsanträge können sich sowohl

auf Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu

Zutaten von konkreten Produkten beziehen als auch zu den der Behörde bekannten

Verstößen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und jede Behörde muss nur die Daten bekannt geben, die bei

ihr vorliegen. Auskünfte über festgestellte

Rechtsverstöße müssen von den zuständigen Behörden kostenfrei erteilt werden,

für alle anderen Auskünfte werden Kosten erhoben. Die Höhe der Gebühren

und Auslagen richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Bei

gleichartigen Anfragen gegenüber verschiedenen Behörden besteht die

Möglichkeit, die Auskunftserteilung bei einer Behörde zu bündeln.

 

Private Belange Dritter, insbesondere Betriebs- und

Geschäftsgeheimnisse, sind verfassungsrechtlich geschützt. Daher sind die

Behörden verpflichtet, Personen deren Rechte durch die Auskunftserteilung

beeinträchtigt werden können, anzuhören und Auskünfte aus derartigen Gründen

gegebenenfalls auch abzulehnen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de