Verbraucherinformationen künftig
auch auf Kommunalebene abrufbar ? Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen
Beratung frei
08.06.2010, Magdeburg – 309
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 309/10
Magdeburg, den 8. Juni 2010
Verbraucherinformationen künftig
auch auf Kommunalebene abrufbar ¿ Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen
Beratung frei
Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes wird
in Sachsen-Anhalt auch auf Ebene der Kommunen umgesetzt werden. Das Kabinett
beschloss am Dienstag ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Es wird dem Landtag
zugeleitet und kann somit noch im Juni erstmals parlamentarisch beraten werden.
Mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes haben
die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Informationen über Lebens- und
Futtermittel sowie Wein und Bedarfsgegenstände, die in Verbindung mit
Lebensmitteln stehen (z.B. Verpackungen, Geschirr,
Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug). Das sachsen-anhaltische
Ausführungsgesetz regelt Zuständigkeiten für die Landkreise und kreisfreien
Städte sowie Verfahrensvereinfachungen.
Bereits jetzt können sich die Verbraucher bei
Fragen zur Lebensmittelüberwachung an das Landesverwaltungsamt, das Landesamt
für Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales wenden.
Fragen zur Futtermittelüberwachung können an das Landesverwaltungsamt, die
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie das Ministerium
für Landwirtschaft und Umwelt gerichtet werden.
Mit dem Ausführungsgesetz wird der Weg dafür frei
gemacht, dass auch Landkreise und kreisfreie Städte Auskünfte zum Gesamtbereich
des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beantworten. Bereits jetzt sind alle zuständigen Ämter ¿ auch die der Kommunen ¿ gehalten,
bei wichtigen Fällen von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. Hierzu
zählen insbesondere von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahren und
erhebliche Täuschungen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Auskunftsanträge können sich sowohl
auf Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu
Zutaten von konkreten Produkten beziehen als auch zu den der Behörde bekannten
Verstößen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und jede Behörde muss nur die Daten bekannt geben, die bei
ihr vorliegen. Auskünfte über festgestellte
Rechtsverstöße müssen von den zuständigen Behörden kostenfrei erteilt werden,
für alle anderen Auskünfte werden Kosten erhoben. Die Höhe der Gebühren
und Auslagen richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Bei
gleichartigen Anfragen gegenüber verschiedenen Behörden besteht die
Möglichkeit, die Auskunftserteilung bei einer Behörde zu bündeln.
Private Belange Dritter, insbesondere Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, sind verfassungsrechtlich geschützt. Daher sind die
Behörden verpflichtet, Personen deren Rechte durch die Auskunftserteilung
beeinträchtigt werden können, anzuhören und Auskünfte aus derartigen Gründen
gegebenenfalls auch abzulehnen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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