Grünes Band und Nationales
Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund
08.06.2010, Magdeburg – 307
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 307/10
Magdeburg, den 8. Juni 2010
Grünes Band und Nationales
Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund
20 Jahre nach der Wiedervereinigung
will sich Sachsen-Anhalt Flächen des Grünen Bandes vom Bund übertragen lassen.
Damit übernimmt das Land ca. 1.690 Hektar Flächen entlang der ehemaligen
deutsch-deutschen Grenze. Das Landeskabinett hat heute in Magdeburg der
Übernahme dieser Flächen zugestimmt. Nun soll der Vertragsentwurf mit der
Bundesregierung für eine Unterzeichnung vorbereitet werden. Zustimmung fand
auch die Übertragung von 16.390 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbes. Diese
Flächen sollen vom Land an Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen
werden.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr.
Hermann Onko Aeikens sagte, dass mit der Übernahme des Grünen Bandes ein
einzigartiger Biotopverbund als schützenswerter Erholungs- und Erlebnisraum
erhalten werden soll. Das Grüne Band stellt ein lebendiges historisches
Denkmal dar und stehe für die Überwindung der deutschen staatlichen Teilung, so
der Minister. Der Anteil des Waldes an der Gesamtfläche beträgt 350 Hektar.
Wie Aeikens informierte, übergibt der
Bund die Flächen kostenlos an das Land. Die für das Land entstehenden
Personalkosten zur Pflege der Flächen in Höhe von insgesamt ca. 250.000 Euro in
den nächsten drei Jahren über Pachteinnahmen abgedeckt werden. Das Land geht
von Pachteinnahmen in Höhe von 73.000 Euro im Jahr aus. Die Pflege der Flächen
soll weiterhin über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgen,
so dass die Nutzer der Flächen diese Leistungen der BImA in Anspruch nehmen
können.
Das Land bekommt außerdem Flächen der
Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV),
der BImA und der Bodenverwertungs- und ¿verwaltungs GmbH (BVVG) als Nationales
Naturerbe übertragen. So erhält es die Liegenschaft Zinne-Eckerkrug im
Nationalpark Harz (Landkreis Harz) mit ca. 1.860 Hektar. Diese Waldfläche wird
seit 1994 bereits vertraglich vom Land bewirtschaftet und soll nun übertragen
werden. Eine Liegenschaft in Franzigmark (Saalekreis) mit ca. 256 Hektar und in
Westerhausen/Steinholz mit 14 Hektar sollen der NABU-Stiftung Nationales
Naturerbe übertragen werden. Die Umweltstiftung WWF Deutschland will sich
zukünftig um ca. 268 Hektar in Großkühnau (Dessau-Roßlau) kümmern. Mit der
Übernahme verpflichten sich die Stiftungen, diese Flächen dauerhaft zu sichern
und deren naturschutzfachlichen Wert weiter zu entwickeln, so Aeikens.
Die Stiftung Umwelt, Naturschutz und
Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) erhält Flächen des Grünen Bandes. Dort sollen
dann über die Ökokonto-Verordnung Flächen naturschutzfachlich aufgewertet
werden. Zugleich können diese Maßnahmen als Kompensation für unumgängliche
Eingriffe in den Naturhaushalt an anderer Stelle angerechnet werden.
Die Bundesregierung hatte 2005 die
unentgeltliche Übertragung der Bundesflächen des Grünen Bandes beschlossen. Als
Grünes Band wird der fast 1.400 Kilometer lange Geländestreifen entlang der
ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und dem östlich davon gelegenen Kolonnenweg
bezeichnet. Der zwischen 50 und 200 Meter breite Geländestreifen reicht von
Travemünde an der Ostsee (Schleswig-Holstein) bis zum Dreiländerecke bei Hof (Bayern).
Dort konnte sich aufgrund der erzwungenen Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit
über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil ökologisch wertvollen
Biotopen entwickeln.
Impressum:
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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