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Grünes Band und Nationales
Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund

08.06.2010, Magdeburg – 307

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 307/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2010

 

 

 

Grünes Band und Nationales

Naturerbe: Umweltminister Aeikens: Land übernimmt Flächen vom Bund

 

20 Jahre nach der Wiedervereinigung

will sich Sachsen-Anhalt Flächen des Grünen Bandes vom Bund übertragen lassen.

Damit übernimmt das Land ca. 1.690 Hektar Flächen entlang der ehemaligen

deutsch-deutschen Grenze. Das Landeskabinett hat heute in Magdeburg der

Übernahme dieser Flächen zugestimmt. Nun soll der Vertragsentwurf mit der

Bundesregierung für eine Unterzeichnung vorbereitet werden. Zustimmung fand

auch die Übertragung von 16.390 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbes. Diese

Flächen sollen vom Land an Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen

werden.

 

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr.

Hermann Onko Aeikens sagte, dass mit der Übernahme des Grünen Bandes ein

einzigartiger Biotopverbund als schützenswerter Erholungs- und Erlebnisraum

erhalten werden soll. Das Grüne Band stellt ein lebendiges historisches

Denkmal dar und stehe für die Überwindung der deutschen staatlichen Teilung, so

der Minister. Der Anteil des Waldes an der Gesamtfläche beträgt 350 Hektar.

 

Wie Aeikens informierte, übergibt der

Bund die Flächen kostenlos an das Land. Die für das Land entstehenden

Personalkosten zur Pflege der Flächen in Höhe von insgesamt ca. 250.000 Euro in

den nächsten drei Jahren über Pachteinnahmen abgedeckt werden. Das Land geht

von Pachteinnahmen in Höhe von 73.000 Euro im Jahr aus. Die Pflege der Flächen

soll weiterhin über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgen,

so dass die Nutzer der Flächen diese Leistungen der BImA in Anspruch nehmen

können.

 

Das Land bekommt außerdem Flächen der

Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV),

der BImA und der Bodenverwertungs- und ¿verwaltungs GmbH (BVVG) als Nationales

Naturerbe übertragen. So erhält es die Liegenschaft Zinne-Eckerkrug im

Nationalpark Harz (Landkreis Harz) mit ca. 1.860 Hektar. Diese Waldfläche wird

seit 1994 bereits vertraglich vom Land bewirtschaftet und soll nun übertragen

werden. Eine Liegenschaft in Franzigmark (Saalekreis) mit ca. 256 Hektar und in

Westerhausen/Steinholz mit 14 Hektar sollen der NABU-Stiftung Nationales

Naturerbe übertragen werden. Die Umweltstiftung WWF Deutschland will sich

zukünftig um ca. 268 Hektar in Großkühnau (Dessau-Roßlau) kümmern. Mit der

Übernahme verpflichten sich die Stiftungen, diese Flächen dauerhaft zu sichern

und deren naturschutzfachlichen Wert weiter zu entwickeln, so Aeikens.

 

Die Stiftung Umwelt, Naturschutz und

Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) erhält Flächen des Grünen Bandes. Dort sollen

dann über die Ökokonto-Verordnung Flächen naturschutzfachlich aufgewertet

werden. Zugleich können diese Maßnahmen als Kompensation für unumgängliche

Eingriffe in den Naturhaushalt an anderer Stelle angerechnet werden.

 

Die Bundesregierung hatte 2005 die

unentgeltliche Übertragung der Bundesflächen des Grünen Bandes beschlossen. Als

Grünes Band wird der fast 1.400 Kilometer lange Geländestreifen entlang der

ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und dem östlich davon gelegenen Kolonnenweg

bezeichnet. Der zwischen 50 und 200 Meter breite Geländestreifen reicht von

Travemünde an der Ostsee (Schleswig-Holstein) bis zum Dreiländerecke bei Hof (Bayern).

Dort konnte sich aufgrund der erzwungenen Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit

über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil ökologisch wertvollen

Biotopen entwickeln.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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