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Wichtig für den Erosionsschutz:
Hauptwindrichtung beachten

01.06.2010, Magdeburg – 89

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

089/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 089/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2010

 

 

 

Wichtig für den Erosionsschutz:

Hauptwindrichtung beachten

 

 

 

 

 

Magdeburg.

Beim Schutz von durch Winderosion gefährdeten Flächen muß bei bestimmten

ackerbaulichen Maßnahmen auch die Hauptwindrichtung beachtet werden, teilte jetzt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg mit. Die Landwirte

sind bereits im Zuge des Antragsverfahrens auf Agrarzahlungen darüber informiert

worden, auf welchen Ackerflächen sie ab dem 1. Juli 2010 die neuen gesetzlichen

Regelungen zum Erosionsschutz im Rahmen von Cross Compliance verbindlich

einhalten müssen.

 

Grundlage der Ermittlung der Hauptwindrichtung

durch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) waren die Daten des Deutschen Wetterdienstes von acht Messstationen in den Monaten Februar

bis Mai. Das sind die für die Winderosion relevanten Monate eines Jahres, in denen auf Grund des noch geringen Bedeckungsgrades des Bodens von einer erhöhten

Erosionsgefährdung ausgegangen werden muss.

 

Für die Winderosion war eine Gefährdungsklasse auf

der Grundlage einer entsprechenden Bundesverordnung vom Februar 2009

ausgewiesen worden. Winderosionsgefährdete Ackerflächen dürfen danach nur bei

Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden, abweichend davon nur bei unmittelbar

folgender Aussaat. Für Reihenkulturen gilt das Pflugverbot dann nicht, wenn

quer zur Hauptwindrichtung vor dem 1. Dezember Grünstreifen im Abstand von

höchstens 100 Metern zueinander und in einer Breite von jeweils mindestens 2,5

Metern eingesät werden oder im Falle des Anbaus von Kartoffeln, soweit die

Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung angelegt werden.

 

Für winderosionsgefährdete Ackerflächen, die im

Rahmen von Agrarumweltprogrammen bereits in besondere Fördermaßnahmen zum

Erosionsschutz (Mulchverfahren) eingebunden sind, oder die mit vergleichbaren

Verfahren bewirtschaftet werden, gelten die Bewirtschaftungsvorgaben zum

Erosionsschutz grundsätzlich nicht. In Sachsen-Anhalt sind etwa 24.000 Hektar

(2,3 % der beantragten Ackerfläche) als winderosionsgefährdet ausgewiesen. Die entsprechend ermittelten Ackerflächen betreffen ca. 830 landwirtschaftliche

Unternehmen.

 

Nähere Informationen zur

Hauptwindrichtung sind bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und

Forsten (ÄLFF) sowie auf der Homepage der LLFG erhältlich.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de