Wichtig für den Erosionsschutz:
Hauptwindrichtung beachten
01.06.2010, Magdeburg – 89
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
089/10
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 089/10
Magdeburg, den 26. Mai 2010
Wichtig für den Erosionsschutz:
Hauptwindrichtung beachten
Magdeburg.
Beim Schutz von durch Winderosion gefährdeten Flächen muß bei bestimmten
ackerbaulichen Maßnahmen auch die Hauptwindrichtung beachtet werden, teilte jetzt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg mit. Die Landwirte
sind bereits im Zuge des Antragsverfahrens auf Agrarzahlungen darüber informiert
worden, auf welchen Ackerflächen sie ab dem 1. Juli 2010 die neuen gesetzlichen
Regelungen zum Erosionsschutz im Rahmen von Cross Compliance verbindlich
einhalten müssen.
Grundlage der Ermittlung der Hauptwindrichtung
durch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) waren die Daten des Deutschen Wetterdienstes von acht Messstationen in den Monaten Februar
bis Mai. Das sind die für die Winderosion relevanten Monate eines Jahres, in denen auf Grund des noch geringen Bedeckungsgrades des Bodens von einer erhöhten
Erosionsgefährdung ausgegangen werden muss.
Für die Winderosion war eine Gefährdungsklasse auf
der Grundlage einer entsprechenden Bundesverordnung vom Februar 2009
ausgewiesen worden. Winderosionsgefährdete Ackerflächen dürfen danach nur bei
Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden, abweichend davon nur bei unmittelbar
folgender Aussaat. Für Reihenkulturen gilt das Pflugverbot dann nicht, wenn
quer zur Hauptwindrichtung vor dem 1. Dezember Grünstreifen im Abstand von
höchstens 100 Metern zueinander und in einer Breite von jeweils mindestens 2,5
Metern eingesät werden oder im Falle des Anbaus von Kartoffeln, soweit die
Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung angelegt werden.
Für winderosionsgefährdete Ackerflächen, die im
Rahmen von Agrarumweltprogrammen bereits in besondere Fördermaßnahmen zum
Erosionsschutz (Mulchverfahren) eingebunden sind, oder die mit vergleichbaren
Verfahren bewirtschaftet werden, gelten die Bewirtschaftungsvorgaben zum
Erosionsschutz grundsätzlich nicht. In Sachsen-Anhalt sind etwa 24.000 Hektar
(2,3 % der beantragten Ackerfläche) als winderosionsgefährdet ausgewiesen. Die entsprechend ermittelten Ackerflächen betreffen ca. 830 landwirtschaftliche
Unternehmen.
Nähere Informationen zur
Hauptwindrichtung sind bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten (ÄLFF) sowie auf der Homepage der LLFG erhältlich.
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