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Kontrolleinsatz in der Binnenschifffahrt erfolgreich abgeschlossen

25.05.2010, Magdeburg – 5

  • Wasserschutzpolizeirevier

 

 

 

 

 

WSPRevier LSA - Pressemitteilung Nr.: 005/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WSPRevier LSA - Pressemitteilung

Nr.: 005/10

 

 

 

Magdeburg, den 25. Mai 2010

 

 

 

 

Kontrolleinsatz in der Binnenschifffahrt erfolgreich abgeschlossen

 

 

 

In der Zeit vom 13.05. bis

24.05.2010 führten die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Brandenburg,

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf den Binnenwasserstraßen

schwerpunktmäßig Kontrollen in der Berufs- und Freizeitschifffahrt durch.

Ziel der länderübergreifenden Kontrollen war, zu Beginn der neuen

Wassersportsaison die Sicherheit und Leichtigkeit im Binnenschiffsverkehr zu

überprüfen und die Wassersportler auf die neue Saison vorzubereiten.

Erfahrungsgemäß werden die Wochenenden zu Himmelfahrt und Pfingsten als

traditioneller Start in die neue Saison genutzt, die Boote zu Wasser gelassen

bzw. in die Sommerreviere überführt.

Insgesamt wurden durch die Wasserschutzpolizeien der vier Bundesländer 2.619

Kontrollen durchgeführt, davon 2.408 in der Freizeitschifffahrt.

Dabei wurden 560 Verstöße festgestellt, 109 Bußgeldverfahren eingeleitet und

436 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen.

 

Im Land Sachsen-Anhalt wurden 376 Kontrollen durchgeführt. Davon waren

304 Sportbootkontrollen und 72 Kontrollen in der Berufsschifffahrt. Fast bei

jeder achten Kontrolle gab es Beanstandungen, die jedoch überwiegend im

Bagatellbereich lagen. Im Ergebnis wurden insgesamt 50 Verstöße festgestellt,

fünf Bußgeldverfahren eingeleitet und 45 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld

ausgesprochen.

Die Schwerpunkte der Verstöße lagen bei ordnungswidrigem Stillliegen (Parken im

Parkverbot), nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung bzw. nicht durchgeführte

Aktualisierung der Angaben im Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen.

Glück im Unglück hatten 8 Kanuten am Himmelfahrtstag. In Magdeburg am

Mückenwirt versuchten sie trotz vorherigem Alkoholgenuss mit dem Kanu abzulegen

und kenterten nach Kollision mit der stillliegenden Fähre Buckau. Durch

glückliche Umstände wurde keiner bei dem ¿Bad in der Elbe¿ verletzt.

Sehr positiv ist, dass es bei allen 376 Kontrollen

keine Feststellungen von Trunkenheit gab. In der Binnenschifffahrt ist (ebenso

wie im Straßenverkehr) es u. a. verboten, bei einer Blutalkoholkonzentration

von 0,5 oder mehr Promille ein Fahrzeug zu führen.

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion

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wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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