Kontrolleinsatz in der Binnenschifffahrt erfolgreich abgeschlossen
25.05.2010, Magdeburg – 5
- Wasserschutzpolizeirevier
WSPRevier LSA - Pressemitteilung Nr.: 005/10
WSPRevier LSA - Pressemitteilung
Nr.: 005/10
Magdeburg, den 25. Mai 2010
Kontrolleinsatz in der Binnenschifffahrt erfolgreich abgeschlossen
In der Zeit vom 13.05. bis
24.05.2010 führten die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf den Binnenwasserstraßen
schwerpunktmäßig Kontrollen in der Berufs- und Freizeitschifffahrt durch.
Ziel der länderübergreifenden Kontrollen war, zu Beginn der neuen
Wassersportsaison die Sicherheit und Leichtigkeit im Binnenschiffsverkehr zu
überprüfen und die Wassersportler auf die neue Saison vorzubereiten.
Erfahrungsgemäß werden die Wochenenden zu Himmelfahrt und Pfingsten als
traditioneller Start in die neue Saison genutzt, die Boote zu Wasser gelassen
bzw. in die Sommerreviere überführt.
Insgesamt wurden durch die Wasserschutzpolizeien der vier Bundesländer 2.619
Kontrollen durchgeführt, davon 2.408 in der Freizeitschifffahrt.
Dabei wurden 560 Verstöße festgestellt, 109 Bußgeldverfahren eingeleitet und
436 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ausgesprochen.
Im Land Sachsen-Anhalt wurden 376 Kontrollen durchgeführt. Davon waren
304 Sportbootkontrollen und 72 Kontrollen in der Berufsschifffahrt. Fast bei
jeder achten Kontrolle gab es Beanstandungen, die jedoch überwiegend im
Bagatellbereich lagen. Im Ergebnis wurden insgesamt 50 Verstöße festgestellt,
fünf Bußgeldverfahren eingeleitet und 45 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld
ausgesprochen.
Die Schwerpunkte der Verstöße lagen bei ordnungswidrigem Stillliegen (Parken im
Parkverbot), nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung bzw. nicht durchgeführte
Aktualisierung der Angaben im Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen.
Glück im Unglück hatten 8 Kanuten am Himmelfahrtstag. In Magdeburg am
Mückenwirt versuchten sie trotz vorherigem Alkoholgenuss mit dem Kanu abzulegen
und kenterten nach Kollision mit der stillliegenden Fähre Buckau. Durch
glückliche Umstände wurde keiner bei dem ¿Bad in der Elbe¿ verletzt.
Sehr positiv ist, dass es bei allen 376 Kontrollen
keine Feststellungen von Trunkenheit gab. In der Binnenschifffahrt ist (ebenso
wie im Straßenverkehr) es u. a. verboten, bei einer Blutalkoholkonzentration
von 0,5 oder mehr Promille ein Fahrzeug zu führen.
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