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Landesregierung beschließt
vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur
Konsolidierung der Landesfinanzen

18.05.2010, Magdeburg – 263

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 263/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 263/10

 

 

 

Magdeburg, den 18. Mai 2010

 

 

 

Landesregierung beschließt

vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur

Konsolidierung der  Landesfinanzen

 

Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung

die Änderung der Landeshaushaltsordnung beschlossen. Damit ist für

Sachsen-Anhalt als bisher einziges Bundesland der Weg frei, die sogenannte

Schuldenbremse bereits mit dem Haushaltsjahr 2013 wirksam werden zu lassen.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Mit der

im vergangenen Jahr beschlossenen Änderung des Grundgesetzes müssen die

Haushalte von Bund und Ländern ab dem Haushaltsjahr 2011 grundsätzlich ohne

Einnahmen aus Krediten auskommen. Den Ländern wurde jedoch auf Grund ihrer

Haushaltslage und den erforderlichen extrem großen Anstrengungen zur

Haushaltskonsolidierung gestattet, bis Ende 2019 von dieser Regelung

abzuweichen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass es die Haushaltssituation in

Sachsen-Anhalt erfordert, bereits jetzt eine solche Schuldenbremse für das Land

einzuführen.¿

 

Konkret bedeutet das für Sachsen-Anhalt, dass der

Landeshaushalt ab 2012 ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen ist. Die mit

dem Doppelhaushalt 2010/2011 bereits beschlossene Kreditaufnahmeermächtigung

ist davon noch nicht betroffen.

 

Neue Schulden dürfen ab 2013 nur bei konjunkturell

bedingter erheblicher Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes, bei

Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen aufgenommen werden.

Außerdem muss ein verbindlicher Tilgungsplan aufgestellt werden. Ein Tilgungskonzept

wird künftig Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung sein.

 

Ergänzt werden die Konsolidierungsmaßnahmen durch die

Aufnahme einer gesetzlichen Regelung in die Landeshaushaltsordnung zur Stärkung

der in dieser Legislaturperiode geschaffenen Vorsorgeelemente. Diese besteht

aus der Verpflichtung, regelmäßig Mittel an einen Fonds zur Absicherung der

Finanzierung künftiger Versorgungsaufwendungen (Pensionsfonds) zu leisten und

zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeschwankungen kontinuierlich

Finanzmittel in die Steuerschwankungsreserve einzustellen.

 

¿Diese Maßnahmen halte ich für unverzichtbar, wenn wir

nicht mittel- und langfristig unsere Handlungsspielräume und politischen

Gestaltungsmöglichkeiten verlieren wollen. Dazu müssen wir bereits jetzt unsere

Konsolidierungsanstrengungen verstärken und alle geeigneten Instrumente nutzen.

Zusammen mit den anderen, ebenfalls in dieser Legislaturperiode geschaffenen

Elementen, wie Personalentwicklungskonzept und Zukunftsstiftung werden wir

unseren eingeschlagenen Kurs ¿Konsolidieren, vorsorgen, investieren¿ weiter

fortführen. Nur so wird es uns gelingen, auch künftigen Generationen in unserem

Land eine Perspektive zu geben¿, so Bullerjahn.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de