Landesregierung beschließt
vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur
Konsolidierung der Landesfinanzen
18.05.2010, Magdeburg – 263
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 263/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 263/10
Magdeburg, den 18. Mai 2010
Landesregierung beschließt
vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur
Konsolidierung der Landesfinanzen
Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung
die Änderung der Landeshaushaltsordnung beschlossen. Damit ist für
Sachsen-Anhalt als bisher einziges Bundesland der Weg frei, die sogenannte
Schuldenbremse bereits mit dem Haushaltsjahr 2013 wirksam werden zu lassen.
Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Mit der
im vergangenen Jahr beschlossenen Änderung des Grundgesetzes müssen die
Haushalte von Bund und Ländern ab dem Haushaltsjahr 2011 grundsätzlich ohne
Einnahmen aus Krediten auskommen. Den Ländern wurde jedoch auf Grund ihrer
Haushaltslage und den erforderlichen extrem großen Anstrengungen zur
Haushaltskonsolidierung gestattet, bis Ende 2019 von dieser Regelung
abzuweichen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass es die Haushaltssituation in
Sachsen-Anhalt erfordert, bereits jetzt eine solche Schuldenbremse für das Land
einzuführen.¿
Konkret bedeutet das für Sachsen-Anhalt, dass der
Landeshaushalt ab 2012 ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen ist. Die mit
dem Doppelhaushalt 2010/2011 bereits beschlossene Kreditaufnahmeermächtigung
ist davon noch nicht betroffen.
Neue Schulden dürfen ab 2013 nur bei konjunkturell
bedingter erheblicher Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes, bei
Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen aufgenommen werden.
Außerdem muss ein verbindlicher Tilgungsplan aufgestellt werden. Ein Tilgungskonzept
wird künftig Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung sein.
Ergänzt werden die Konsolidierungsmaßnahmen durch die
Aufnahme einer gesetzlichen Regelung in die Landeshaushaltsordnung zur Stärkung
der in dieser Legislaturperiode geschaffenen Vorsorgeelemente. Diese besteht
aus der Verpflichtung, regelmäßig Mittel an einen Fonds zur Absicherung der
Finanzierung künftiger Versorgungsaufwendungen (Pensionsfonds) zu leisten und
zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeschwankungen kontinuierlich
Finanzmittel in die Steuerschwankungsreserve einzustellen.
¿Diese Maßnahmen halte ich für unverzichtbar, wenn wir
nicht mittel- und langfristig unsere Handlungsspielräume und politischen
Gestaltungsmöglichkeiten verlieren wollen. Dazu müssen wir bereits jetzt unsere
Konsolidierungsanstrengungen verstärken und alle geeigneten Instrumente nutzen.
Zusammen mit den anderen, ebenfalls in dieser Legislaturperiode geschaffenen
Elementen, wie Personalentwicklungskonzept und Zukunftsstiftung werden wir
unseren eingeschlagenen Kurs ¿Konsolidieren, vorsorgen, investieren¿ weiter
fortführen. Nur so wird es uns gelingen, auch künftigen Generationen in unserem
Land eine Perspektive zu geben¿, so Bullerjahn.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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