Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält erneut
finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme
18.05.2010, Magdeburg – 56
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 056/10
Magdeburg, den 18. Mai 2010
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält erneut
finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme
Das
Innenministerium hat dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Betrag in Höhe von 109.516,83
Euro zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme
zur Verfügung gestellt. Der Zuweisungsbetrag fließt in den weiteren Ausbau der
Thalheimer Straße (K 2055) in der Ortslage Wolfen. Bereits im Juli des
vergangenen Jahres unterstützte das Innenministerium den Ausbau dieser Straße
mit knapp 230.000 Euro.
Die Straßenbaumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings
muss die antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst
erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des
Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Region Bitterfeld-Wolfen im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld gehört zu den führenden Industriestandorten
Mitteldeutschlands. In den Industrie- und Gewerbegebieten der Region haben sich
erfolgreiche Unternehmen der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, des
metallverarbeitenden Gewerbes und der Folien- bzw. Glasindustrie angesiedelt.
Ein gut ausgebautes Verkehrsnetz ist für den Wirtschaftsstandort im Kreis, aber
auch für die hier lebende und arbeitende Bevölkerung unerlässlich. Indem das
Land dieses Straßenbauvorhaben finanziell unterstützt, investiert es in die
Entwicklung und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld .¿
Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen
Eigenanteil in Höhe von 25 % der
benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so
dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
Impressum:
Verantwortlich:
Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






