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Fördermittel für den Naturschutz

10.06.2010, Halle (Saale) – 60

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

Halle (Saale), den 28. Mai 2010

 

 

 

Fördermittel für den Naturschutz

 

 

 

ELER- Naturschutzförderung - eine

Erfolgsbilanz

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt mit seinem Referat Naturschutz,

Landschaftspflege hat seit Beginn der ELER-Naturschutzförderung im Oktober 2008

bis zum März 2010 Naturschutzprojekte mit insgesamt über 11 Mio. Euro gefördert.

 

 

 

 

Ein Schwerpunkt dieser Förderung ist das europäische

Schutzgebietssystem ¿Natura 2000¿. Knapp 5,9 Mio. Euro der Fördermittel erhielt

das Landesamt für Umweltschutz, das damit hauptsächlich Kartierungsarbeiten für

NATURA 2000 Schutzgüter durchführen und Managementpläne für SPA (Vogelschutz)-

und FFH (Flora-Fauna-Habitat-Schutz)- Gebiete erarbeiten lässt.

 

 

 

Mehr als 5,3 Mio. Euro konnten externen Antragsstellern

wie Landkreisen, Gemeinden, Vereinen- und Verbänden, Universitäten und

Hochschulen für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Allein 1,7

Mio. Euro davon wurden für die Pflege wertvoller Offenlandlebensräume durch

Beweidung, Mahd oder Entbuschung aufgewendet. Vor allem Trockenrasen, Halbtrockenrasen,

Heiden und Bergwiesen wurden mit Hilfe dieser Gelder freigestellt, um den

Lebensraum der lichtbedürftigen, konkurrenzschwachen Pflanzenarten und der an

diese Biotope gebundenen Tierarten zu erhalten. Gleichzeitig konnten damit

Vorkommen seltener Ackerwildkräuter oder der Sandsilberscharte in ihrem Bestand

gestärkt werden.

 

 

 

Die Erarbeitung von Pflegekonzepten für NATURA

2000-Gebiete, aber auch die Erfassung seltener schutzbedürftiger Arten, wie dem

Rotmilan, oder die wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung praktischer

Maßnahmen wurden mit 2 Mio. Euro gefördert. In diesem Rahmen finden u. a. ein

Monitoring des Bibers und diverse Beweidungsprojekte mit Ziegen und

Robustrassen (Koniks, Heckrinder) statt, werden durch die Einbringung

artenreichen Mahdgutes artenarme Grünländer aufgewertet, landwirtschaftliche Flächen

speziell für die seltene Großtrappe bewirtschaftet oder invasive Neophyten in Auwäldern

beseitigt.

 

 

 

Mit ca. 800.000 Euro wurden Studien, Konzepte und

wissenschaftliche Untersuchungen gefördert, die auf die Entwicklung wertvoller

Lebensräume abzielen. Hierzu zählen wissenschaftliche Untersuchungen im

Grünland, Konzeptionen zum Wasserrückhalt und zur Wiedervernässung.

 

 

 

Für die Pflege von Obstgehölzen, die Nachpflanzung von

Gehölzen oder den Schnitt von Kopfweiden wurden über 60.000 Euro bewilligt.

 

 

 

Im Bereich Artenschutz konnten mit über 600.000 Euro

Projekte gefördert werden. Für den Schutz seltener und gefährdeter Vogelarten

wie der Wiesenweihe und dem Wachtelkönig, oder die Erfassungen holzbewohnender

Käfer wurden über 450.000 Euro ausgegeben. Für die Sanierung von

Fledermausquartieren und den Umbau von Trafotürmen für den Artenschutz (z.B.

für die Schleiereule) konnten ca. 160.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Im Wert von über 1 Mio. Euro wurden Maßnahmen an Gewässern

wie Entschlammung, Altarmanbindung, Bau von Grabennischen und Flachwasserzonen

gefördert, die eine Verbesserung der Gewässergüte und des Lebensraums für

Fische, Libellen, Muscheln und Wasserpflanzen nach sich ziehen.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt fördert landesweit Projekte des

Naturschutzes und der Landschaftspflege. Den Schwerpunkt dieser Förderung

bildet das europäische Schutzgebietssystem ¿Natura 2000¿; aber auch die Pflege

und Entwicklung von anderen Flächen mit hohem Naturwert kann gefördert werden.

Für wertverbessernde Maßnahmen in Natura 2000-Räumen sind Zuschüsse bis zu 100

% der Projekt-Ausgaben möglich.

 

 

 

Die

Förderung erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für

die Entwicklung des ländlichen Raumes (¿ELER¿), der 75 % der Ausgaben

übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Die Förderung aus

diesen Mitteln ist bis einschließlich 2013 möglich. Insgesamt stehen in diesem

Zeitraum rund 30 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung.

 

 

 

Interessierte

können sich zur Naturschutz-Projektförderung auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes

(www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz)

informieren und dort Formulare und Hinweise herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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