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Laufbahnverordnung des
Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst

04.05.2010, Magdeburg – 240

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 240/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. Mai 2010

 

 

 

Laufbahnverordnung des

Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst

 

Nach Anhörung insbesondere der Gewerkschaften in Sachsen-Anhalt

wurde heute die Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes vom Kabinett

verabschiedet. Analog zu der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom

27. Januar dieses Jahres werden mit der Verordnung die Laufbahnen des Schuldienstes

neu geordnet.

 

Künftig werden der gehobene und der höhere Dienst in der

Laufbahngruppe 2 zusammengefasst. Damit gibt es für Lehrerinnen und Lehrer im

Schuldienst nur noch eine Laufbahngruppe. In der neuen Laufbahnverordnung sind

die regelmäßig zu durchlaufenden Ämter festgelegt, ebenso die Einstiegs- und

Endämter. Geregelt wird auch der Wechsel in eine andere Lehrerlaufbahn.

 

¿Den Wechsel zwischen den Fachrichtungen zu erleichtern¿,

sagt Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿war eine Vorgabe

der Föderalismusreform, die wir mit der beschlossenen  Regelung erfüllen.¿ Die

Neuordnung war nötig geworden, weil die Richtlinie der Europäischen

Gemeinschaft (so genannte Berufsanerkennungsrichtlinie, 2005/36/EG) für den

Bereich der Lehrerabschlüsse umgesetzt werden musste. Damit entfällt die

Verordnung zur Anerkennung der Hochschuldiplome im Lehrerbereich, die ebenfalls

durch eine EG-Richtlinie vorgegeben wurde. ¿Insoweit können wir mit der neuen

Verordnung einen kleinen Anteil dazu beitragen, die staatliche Regelungsdichte

zu verringern¿, erklärte Olbertz.

 

Eine Veränderung des bestehenden Besoldungssystems ist mit

der Neufassung der Verordnung nicht verbunden. Die Einstellung von Lehrkräften

für die Fachpraxis als Tarifbeschäftigte wird weiterhin möglich sein. Der

Zugang zur Schulaufsicht ist in der neuen Verordnung für alle Lehrämter

vereinfacht worden. In die Neuregelung sind auch Anregungen der Gewerkschaften

eingeflossen.

 

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des

Landes verkündet.

 

Informationen

zur Richtlinie 2005/36/EG können Sie unter http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/future_de.htm

abrufen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de