Laufbahnverordnung des
Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst
04.05.2010, Magdeburg – 240
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 240/10
Magdeburg, den 4. Mai 2010
Laufbahnverordnung des
Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst
Nach Anhörung insbesondere der Gewerkschaften in Sachsen-Anhalt
wurde heute die Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes vom Kabinett
verabschiedet. Analog zu der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom
27. Januar dieses Jahres werden mit der Verordnung die Laufbahnen des Schuldienstes
neu geordnet.
Künftig werden der gehobene und der höhere Dienst in der
Laufbahngruppe 2 zusammengefasst. Damit gibt es für Lehrerinnen und Lehrer im
Schuldienst nur noch eine Laufbahngruppe. In der neuen Laufbahnverordnung sind
die regelmäßig zu durchlaufenden Ämter festgelegt, ebenso die Einstiegs- und
Endämter. Geregelt wird auch der Wechsel in eine andere Lehrerlaufbahn.
¿Den Wechsel zwischen den Fachrichtungen zu erleichtern¿,
sagt Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿war eine Vorgabe
der Föderalismusreform, die wir mit der beschlossenen Regelung erfüllen.¿ Die
Neuordnung war nötig geworden, weil die Richtlinie der Europäischen
Gemeinschaft (so genannte Berufsanerkennungsrichtlinie, 2005/36/EG) für den
Bereich der Lehrerabschlüsse umgesetzt werden musste. Damit entfällt die
Verordnung zur Anerkennung der Hochschuldiplome im Lehrerbereich, die ebenfalls
durch eine EG-Richtlinie vorgegeben wurde. ¿Insoweit können wir mit der neuen
Verordnung einen kleinen Anteil dazu beitragen, die staatliche Regelungsdichte
zu verringern¿, erklärte Olbertz.
Eine Veränderung des bestehenden Besoldungssystems ist mit
der Neufassung der Verordnung nicht verbunden. Die Einstellung von Lehrkräften
für die Fachpraxis als Tarifbeschäftigte wird weiterhin möglich sein. Der
Zugang zur Schulaufsicht ist in der neuen Verordnung für alle Lehrämter
vereinfacht worden. In die Neuregelung sind auch Anregungen der Gewerkschaften
eingeflossen.
Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des
Landes verkündet.
Informationen
zur Richtlinie 2005/36/EG können Sie unter http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/future_de.htm
abrufen.
Impressum:
Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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